Klientelwirtschaft statt Open access

Das Interview im Deutschlandradio Kultur mit Kulturstaatsminister Bernd Neumann klingt beim Anhören recht harmlos; es geht ja nur um sein Steckenpferd, die Filmförderung. Zusätzlich zur Steuerfinanzierung wird über ein umfangreiches Gebührenprojekt – Zwangsabgaben von Kinos, Verleihern, Rundfunk – Geld erwirtschaftet, das dann zur Filmförderung eingesetzt wird.

Daß auf diese Weise politisch Erwünschtes gefördert wird, ist übliche politische Praxis. Immerhin: Film ist nicht mehr das böse Medium, sondern wird auch kulturpolitisch anerkannt.

Das Gespräch schlägt dann aber eine interessante Richtung ein: Urheberrecht. Von »Raubrittertum« ist die Rede, der Kulturstaatsminister ist sehr besorgt: »[…] wir sind noch nicht in einem Zustand, der geistiges Eigentum voll schützt.« Was also tun?

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen die Möglichkeit, dass man Vergehen ahndet, und das geht so, dass man sich zusammensetzt, dass man über freiwillige Vereinbarungen mit den Providern – ähnlich wie das in anderen Ländern schon angedacht und teilweise praktiziert ist – kommt. Darüber hinaus muss man alles unterstützen, was neue Verwertungsmodelle ausmacht.

Ein bemerkenswerter Satz: Ahndung über »freiwillige Verträge« mit Providern. Kennt man schon. Über die Inhalte dieser Verträge schweigt sich Neumann aus: Die Verwendung von Verbindungsdaten für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche? Verletzung der Netzneutralität?

Auch was »neue Verwertungsmodelle« meint, erwähnt der Kulturstaatsminister nicht. (DRM?)

Eine Sache scheint für ihn aber selbstverständlich zu sein: Der Staat reicht Geld an Wirtschaftsunternehmen weiter, das er über Steuern und Zwangsabgaben eingetrieben hat, ähnliche Modelle werden diskutiert (im Interview auch explizit die Zwangsabgabe Kultur-Flatrate, wenn er auch dagegen ist), aber an den Kern geht er nicht: Warum ist es selbstverständlich, daß Dinge, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, der Öffentlichkeit nur unter erneuter Bezahlung wieder zugänglich gemacht werden?

Neumann: »Darüber hinaus muss man alles unterstützen, was neue Verwertungsmodelle ausmacht.« Dabei wäre es so einfach: Subventionen nur unter der Bedingung, daß das Werk unter eine Lizenz im Stil von Creative Commons by-nc-sa veröffentlicht wird: Weitergeben und remixen ja (es ist öffentlich finanziert, also sollte es öffentlich benutzbar sein), keine kommerzielle Verwendung (immerhin zieht man ja die Kommerziellen der Branche, Kinos, Verleiher …, zur Finanzierung heran), und schon hat man ein prima Verwertungsmodell.

Über solche Fragestellungen redet man aber nicht, wenn man in Ulrike Timm eine Gesprächspartnerin hat, die permanent Begriffe wie »Raubrittertum« ins Gespräch bringt und für die Kulturförderung nicht Förderung von Kultur, sondern der Wirtschaft ist: »Die schönste Förderung, die nützt ja nichts, wenn man sich den Film anschließend für nichts als Raubkopie beschaffen kann oder aus dem Internet ziehen.«

(Übrigens: Wenn Neumann so etwas sagt: »Ich möchte das tun als Politiker, was der Wirtschaft hilft« – dann ist das eines ganz sicher nicht: liberal. Das ist Klientelwirtschaft.)

Disclaimer: Trotz Namensgleichheit bin ich mit Bernd Neumann weder verwandt noch verschwägert. Meines Wissens.

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