<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:creativeCommons="http://backend.userland.com/creativeCommonsRssModule"
	>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Wahlgeheimniskr&#228;merei</title>
	<atom:link href="http://fxneumann.de/2009/09/27/wahlgeheimniskraemerei/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://fxneumann.de/2009/09/27/wahlgeheimniskraemerei/</link>
	<description>Nachdenken über Politik, Gesellschaft und Kirche.</description>
	<lastBuildDate>Tue, 07 Sep 2010 08:00:29 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=abc</generator>
	<item>
		<title>Von: Felix Neumann</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/09/27/wahlgeheimniskraemerei/#comment-196</link>
		<dc:creator>Felix Neumann</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2009 08:36:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1200#comment-196</guid>
		<description>Einen Unterschied gibt&#039;s nat&#252;rlich φύσει, der Natur nach, nicht. Twitter ist nur so herrlich plakativ.

Bei meinem Telefon habe ich schon nach Hacks gesucht, um den Ausl&#246;serton abzustellen, habe aber nichts gefunden. F&#252;r Android m&#252;&#223;te das aber doch schon jemand gemacht haben?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Einen Unterschied gibt&#8217;s nat&#252;rlich φύσει, der Natur nach, nicht. Twitter ist nur so herrlich plakativ.</p>
<p>Bei meinem Telefon habe ich schon nach Hacks gesucht, um den Ausl&#246;serton abzustellen, habe aber nichts gefunden. F&#252;r Android m&#252;&#223;te das aber doch schon jemand gemacht haben?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: fgeb</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/09/27/wahlgeheimniskraemerei/#comment-195</link>
		<dc:creator>fgeb</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2009 08:28:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1200#comment-195</guid>
		<description>Mir stellt sich die Frage, wo der Unterschied zwischen einem getwitterten Foto und eine per Mail, MMS, etc. verschickten Foto liegt? Also liegt das Problem doch eher in kleinen Fotoapparaten, die die geknipsten Bilder auch noch verschicken k&#246;nnen. Polaroid gab es zwar fr&#252;her, die Kamera war aber viel klobiger, lauter, langsamer...

BTW, gib es eigentlich ein Handy, bei dem man den vorgeschriebenen Fotosound abstellen kann?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mir stellt sich die Frage, wo der Unterschied zwischen einem getwitterten Foto und eine per Mail, MMS, etc. verschickten Foto liegt? Also liegt das Problem doch eher in kleinen Fotoapparaten, die die geknipsten Bilder auch noch verschicken k&#246;nnen. Polaroid gab es zwar fr&#252;her, die Kamera war aber viel klobiger, lauter, langsamer&#8230;</p>
<p>BTW, gib es eigentlich ein Handy, bei dem man den vorgeschriebenen Fotosound abstellen kann?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Felix Neumann</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/09/27/wahlgeheimniskraemerei/#comment-194</link>
		<dc:creator>Felix Neumann</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2009 07:23:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1200#comment-194</guid>
		<description>Mehr als konstruiert klingt auch, wie skrupul&#246;s die &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__56.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Bundeswahlordnung&lt;/a&gt; den Weg zwischen Wahlkabine und Urne regelt.

Die Gefahr ist aber tats&#228;chlich weniger ein Wahlbetrug in mandatsrelevantem Umfang (da ist die Briefwahl bei weitem anf&#228;lliger) als Erpressungsszenarien, wie sie etwa im Hessischen Landtag der SPD unterstellt wurden (habe ich im Artikel verlinkt).

Adrian hat &lt;a href=&quot;#comment-187&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;in seinem Kommentar&lt;/a&gt; ja zurecht erg&#228;nzt, da&#223; auf dieses Szenario zu zielen bereits jetzt (zus&#228;tzlich zum Schutz vor &lt;em&gt;staatlicher&lt;/em&gt; Einflu&#223;nahme) eine wichtige Funktion des Wahlgeheimnisses ist. Ich jedenfalls bin gerne bereit, in Sachen Wahlgeheimnis im Zweifel zu skrupul&#246;s zu regeln.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mehr als konstruiert klingt auch, wie skrupul&#246;s die <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__56.html">Bundeswahlordnung</a> den Weg zwischen Wahlkabine und Urne regelt.</p>
<p>Die Gefahr ist aber tats&#228;chlich weniger ein Wahlbetrug in mandatsrelevantem Umfang (da ist die Briefwahl bei weitem anf&#228;lliger) als Erpressungsszenarien, wie sie etwa im Hessischen Landtag der SPD unterstellt wurden (habe ich im Artikel verlinkt).</p>
<p>Adrian hat <a href="#comment-187">in seinem Kommentar</a> ja zurecht erg&#228;nzt, da&#223; auf dieses Szenario zu zielen bereits jetzt (zus&#228;tzlich zum Schutz vor <em>staatlicher</em> Einflu&#223;nahme) eine wichtige Funktion des Wahlgeheimnisses ist. Ich jedenfalls bin gerne bereit, in Sachen Wahlgeheimnis im Zweifel zu skrupul&#246;s zu regeln.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Linkwertig: Politik, Feedburner, DRM, Twitter » netzwertig.com</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/09/27/wahlgeheimniskraemerei/#comment-193</link>
		<dc:creator>Linkwertig: Politik, Feedburner, DRM, Twitter » netzwertig.com</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Sep 2009 07:01:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1200#comment-193</guid>
		<description>[...] » Wahlgeheimniskr&#228;merei &#124; fxneumann [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] » Wahlgeheimniskr&#228;merei | fxneumann [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: René Fischer</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/09/27/wahlgeheimniskraemerei/#comment-192</link>
		<dc:creator>René Fischer</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2009 20:04:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1200#comment-192</guid>
		<description>Wahlbetrug durch Ver&#246;ffentlichung von fotografierten Stimmzetteln? Sorry, aber das klingt mehr als konstruiert. G&#228;hn!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wahlbetrug durch Ver&#246;ffentlichung von fotografierten Stimmzetteln? Sorry, aber das klingt mehr als konstruiert. G&#228;hn!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Felix Neumann</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/09/27/wahlgeheimniskraemerei/#comment-190</link>
		<dc:creator>Felix Neumann</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2009 18:38:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1200#comment-190</guid>
		<description>Der ganze Artikel macht nichts anderes, als zwischen formalen Kriterien und &#246;ffentlicher Meinungs&#228;u&#223;erung zu trennen, weil das bei Twitter immer wieder durcheinander geworfen wurde.

§ 107c StGB hinsichtlich des Fotografierens auszulegen, traue ich mir als Nichtjurist nicht zu; aus dem Wortlaut heraus frage ich mich aber, welche »dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift« verletzt wird; einschl&#228;gig w&#228;re wohl die &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__56.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Bundeswahlordnung in § 56&lt;/a&gt;:
&lt;blockquote&gt;
2) Der W&#228;hler begibt sich in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn dort in der Weise, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wahlvorstand achtet darauf, dass sich immer nur ein W&#228;hler und dieser nur so lange wie notwendig in der Wahlzelle aufh&#228;lt.
&lt;/blockquote&gt;
(Nach § 56 (6) mu&#223; der Wahlzettel wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses auch nur zur&#252;ckgewiesen werden, wenn au&#223;erhalb der Kabine das Wahlverhalten daraus hervorgeht.)
Da&#223; Fotografieren nicht erlaubt ist, steht da explizit nicht, und es wird auch nicht darauf aufmerksam gemacht im Wahllokal.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der ganze Artikel macht nichts anderes, als zwischen formalen Kriterien und &#246;ffentlicher Meinungs&#228;u&#223;erung zu trennen, weil das bei Twitter immer wieder durcheinander geworfen wurde.</p>
<p>§ 107c StGB hinsichtlich des Fotografierens auszulegen, traue ich mir als Nichtjurist nicht zu; aus dem Wortlaut heraus frage ich mich aber, welche »dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift« verletzt wird; einschl&#228;gig w&#228;re wohl die <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__56.html">Bundeswahlordnung in § 56</a>:</p>
<blockquote><p>
2) Der W&#228;hler begibt sich in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn dort in der Weise, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wahlvorstand achtet darauf, dass sich immer nur ein W&#228;hler und dieser nur so lange wie notwendig in der Wahlzelle aufh&#228;lt.
</p></blockquote>
<p>(Nach § 56 (6) mu&#223; der Wahlzettel wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses auch nur zur&#252;ckgewiesen werden, wenn au&#223;erhalb der Kabine das Wahlverhalten daraus hervorgeht.)<br />
Da&#223; Fotografieren nicht erlaubt ist, steht da explizit nicht, und es wird auch nicht darauf aufmerksam gemacht im Wahllokal.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Axel</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/09/27/wahlgeheimniskraemerei/#comment-188</link>
		<dc:creator>Axel</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2009 17:58:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1200#comment-188</guid>
		<description>Du wirfst da zwei Sachen in einen Topf, n&#228;mlich einerseits die formalen Kriterien, denen eine Wahl entsprechen muss und zu denen das Wahlgeheimnis geh&#246;rt (so wie die Gleichheit der Stimmen etc.), und andererseits die &#246;ffentliche Meinungs&#228;u&#223;erung &#252;ber sein Wahlverhalten.

Selbstverst&#228;ndlich verbietet das Wahlgeheimnis den W&#228;hlern etwas. So ist das Fotografieren und Ver&#246;ffentlichen eines Wahlzettels ein Versto&#223; gegen das Wahlgeheimnis und ist aus diesen Gr&#252;nden strafbar (§ 107c StGB):

Verletzung des Wahlgeheimnisses

Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gew&#228;hlt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://dejure.org/gesetze/StGB/107c.html

Etwas ganz anderes ist es, dar&#252;ber zu sprechen. Das ist nicht &quot;Teil&quot; des formalen Wahlverfahrens - schlie&#223;lich kann niemand &#252;berpr&#252;fen, ob du tats&#228;chlich so gew&#228;hlt hast - und deine pers&#246;nliche Entscheidung. Sonst w&#228;ren ja Exit Polls illegal...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Du wirfst da zwei Sachen in einen Topf, n&#228;mlich einerseits die formalen Kriterien, denen eine Wahl entsprechen muss und zu denen das Wahlgeheimnis geh&#246;rt (so wie die Gleichheit der Stimmen etc.), und andererseits die &#246;ffentliche Meinungs&#228;u&#223;erung &#252;ber sein Wahlverhalten.</p>
<p>Selbstverst&#228;ndlich verbietet das Wahlgeheimnis den W&#228;hlern etwas. So ist das Fotografieren und Ver&#246;ffentlichen eines Wahlzettels ein Versto&#223; gegen das Wahlgeheimnis und ist aus diesen Gr&#252;nden strafbar (§ 107c StGB):</p>
<p>Verletzung des Wahlgeheimnisses</p>
<p>Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gew&#228;hlt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/107c.html">http://dejure.org/gesetze/StGB/107c.html</a></p>
<p>Etwas ganz anderes ist es, dar&#252;ber zu sprechen. Das ist nicht &#8220;Teil&#8221; des formalen Wahlverfahrens &#8211; schlie&#223;lich kann niemand &#252;berpr&#252;fen, ob du tats&#228;chlich so gew&#228;hlt hast &#8211; und deine pers&#246;nliche Entscheidung. Sonst w&#228;ren ja Exit Polls illegal&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Adrian Lang</title>
		<link>http://fxneumann.de/2009/09/27/wahlgeheimniskraemerei/#comment-187</link>
		<dc:creator>Adrian Lang</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2009 15:52:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://fxneumann.de/?p=1200#comment-187</guid>
		<description>Das Wahlgeheimnis soll nicht (nur) vor dem Staat sch&#252;tzen, sondern vor allem vor Stimmenkauf. In der Wikipedia steht: „Ziel ist es die Einsch&#252;chterung von W&#228;hlern und den Verkauf von Stimmen zu erschweren. Das Wahlgeheimnis fordert daher auch, dass der W&#228;hler seine Wahl geheim abgeben muss, nicht geheim gekennzeichnete Stimmzettel d&#252;rfen nicht angenommen werden. Hingegen darf der W&#228;hler nach der Wahl seine Wahlentscheidung &#246;ffentlich verk&#252;nden. Indem keine M&#246;glichkeit besteht, die Richtigkeit dieser Aussage zu &#252;berpr&#252;fen, wird Einsch&#252;chterung verhindert. Ein unter Druck gesetzter W&#228;hler kann behaupten, die von ihm verlangte Wahl getroffen zu haben, in Wirklichkeit aber frei eine andere Partei gew&#228;hlt haben.“ Diese Einsch&#252;chterung ist mit Foto wieder m&#246;glich.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Wahlgeheimnis soll nicht (nur) vor dem Staat sch&#252;tzen, sondern vor allem vor Stimmenkauf. In der Wikipedia steht: „Ziel ist es die Einsch&#252;chterung von W&#228;hlern und den Verkauf von Stimmen zu erschweren. Das Wahlgeheimnis fordert daher auch, dass der W&#228;hler seine Wahl geheim abgeben muss, nicht geheim gekennzeichnete Stimmzettel d&#252;rfen nicht angenommen werden. Hingegen darf der W&#228;hler nach der Wahl seine Wahlentscheidung &#246;ffentlich verk&#252;nden. Indem keine M&#246;glichkeit besteht, die Richtigkeit dieser Aussage zu &#252;berpr&#252;fen, wird Einsch&#252;chterung verhindert. Ein unter Druck gesetzter W&#228;hler kann behaupten, die von ihm verlangte Wahl getroffen zu haben, in Wirklichkeit aber frei eine andere Partei gew&#228;hlt haben.“ Diese Einsch&#252;chterung ist mit Foto wieder m&#246;glich.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
