Mehr Beiträge zum »Geistigen Eigentum«

Titelseite von Fichtes Essay
Idealistisch über’s Urheberrecht reden: Johann Gottlieb Fichte: Beweis der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks. In: Berliner Monatsschrift. 21, 1793, S. 443–483

Wir stehen auf den Schultern von Giganten, und so ist es keine Überraschung, daß mein gestriges Plädoyer, den Begriff »geistiges Eigentum« fruchtbar zu machen, kein neuer Gedanke ist. Nochmal formuliert habe ich das, weil ich mich gerade in verschiedenen Kontexten bewege (die Journalistenverbände DJV und GKP, im Umfeld der publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz), die relevante Player für eine Reform des Urheberrechts sind oder sein könnten, bei denen aber mit technolibertären Urheberrechtsabschaffereien kein Blumentopf zu gewinnen ist. Ich beschäftige mich also mit Strategien, wie überhaupt in einer verfahrenen Diskussion wieder miteinander geredet werden kann.

Dankenswerterweise haben mich in den Kommentaren und auf Twitter David Pachali, Thomas Stadler und Wolfgang Michal auf Texte hingewiesen, die meine Position noch einmal gut illustrieren und deutlich mehr Tiefe beigeben.
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Den Kampfbegriff »Geistiges Eigentum« fruchtbar machen

„St-thomas-aquinas“ von Carlo Crivelli (etwa 1435–etwa 1495) - http://www.nationalgallery.org.uk/paintings/carlo-crivelli-saint-thomas-aquinas. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.
St-thomas-aquinas“ von Carlo Crivelli (etwa 1435–etwa 1495) – http://www.nationalgallery.org.uk/paintings/carlo-crivelli-saint-thomas-aquinas. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.

Wer »Geistiges Eigentum« sagt, hat sich in netzpolitischen Kreisen fast schon disqualifiziert. Dumm nur, daß wer nicht »geistiges Eigentum« sagt, sich unmöglich macht auf der anderen Seite des Grabens der Diskussion um die Zukunft des Urheberrechts.

Ich glaube: dieser Kampfbegriff läßt sich fruchtbar machen für eine urheberrechtspolitische Diskussion, die dringend von beiden Seiten zustimmungsfähige Beiträge benötigt.
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Bushido, der Tod des Autors und seine Auferstehung

Auch wenn’s den Richtigen trifft: Das Urteil gegen Bushidos Samplingpraxis zeigt wieder einmal die Differenz zwischen Recht und Kunst, und wie das Recht die Kunst behindert und formt.

Die Reaktionen sind erwartungsgemäß einhellig schadenfroh, nachdem Bushido sich mit aggresivem Verfolgen seiner Rechte durch Abmahnungen unbeliebt gemacht hat – derselbe Bushido, der sich damit brüstet, im Bedarfsfall gerne auch mal Uhren zu klauen. Immer wieder ist auch zu lesen, daß Bushido ja ohnehin ein minderwertiger Künstler sei.

Und richtig: Bushido ist kein Grandmaster Flash. Bushido könnte aber auch gar kein Grandmaster Flash sein: Hiphop, wie er entstanden ist, ist aufgrund der immer restriktiver verregelten Ideologie vom absoluten geistigen Eigentum nicht mehr möglich.
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Digitalkommunismus oder liberale Avantgarde?

Thomas vom Blog Linkswahl hat in einem Kommentar zu meinem Artikel Piraten als radikale Zentristen angemerkt, daß die Haltung der Piraten in Sachen Urheberrecht, Patente und Informationsgesellschaft eher links einzuordnen sei. (Ausführlich in seinem Blog.) Meine Antwort hier nochmal als eigenständiger Artikel, da es doch ein wenig länger geworden ist.

Man kann die Position der Piraten zu Urheberrechten, Patenten und Informationssystem natürlich als egalitär und damit links einordnen, wenn man von »Vergesellschaftung« von Wissen spricht – »digitaler Kommunismus« habe ich auch schon gelesen. Allerdings kommt bei den ganzen Digitalien noch dazu, daß sie strukturell völlig anders sind als klassisches Eigentum: Nämlich beliebig kopierbar und damit nicht der Knappheit unterworfen.
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