Mehr Rechte als die Wand

Kruzifix an einer Wand
Foto: Kolumba Crucifix von 010lab, CC BY-NC-ND 2.0.

Der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig nennt es »widersprüchlich, wenn das Kreuz auf Wunsch von Schülern und Eltern zu weichen hat, aber das Kopftuch nicht«. Für solche grundrechtsblinden, dafür interessegeleiteten Positionen, zumal von Jurist_innen, habe ich kein Verständnis – wie kann ein Staatsrechtler, zumal einer, dem qua Profession und Konfession (er ist Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD) Religionsfreiheit wichtig sein sollte, so etwas vertreten?

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Befriedung durch Neutralität?

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, daß einem muslimischen Schüler das Beten in der Schule nicht gestattet werden darf, um die Neutralität der Schule zu gewährleisten, stellt einen staatlichen Übergriff dar: Nicht einfach nur in die Religionsfreiheit. Das Problem liegt tiefer: An die Stelle eines Staatsverständnisses, das Freiheiten auch im Konfliktfall zu sichern und zu ertragen weiß, der Staat dabei aber neutral ist, tritt ein Staatsverständnis, in dem der Staat seine Bürger zur Neutralität zwingt.
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Die Burka der anderen

Belgien hat ein Burka-Verbot beschlossen, in vielen anderen europäischen Ländern kommt das Thema auch auf die Tagesordnung, und Silvana Koch-Mehrin macht sich für ein europäisches Burka-Verbot stark.

Eine Randerscheinung wird eine zentrale politische Frage: Das Schicksal des Abendlandes scheint am seidenen Faden von Gesichtsschleiern zu hängen. Die Debatte ist aber eine Stellvertreterdebatte: Vordergründig geht es um die Burka, hintergründig um »den« Islam. Vordergründig geht es um die Würde der Frau, hintergründig um eine abendländische Leitkultur. Vordergründig um liberale Werte – hintergründig um konservative Ausschlußmechanismen. Um die burkatragenden Frauen geht es zuletzt.
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Leitkultur. Der Gott der Politiker

Aygül Özkan wurde als Ministerin vereidigt. Ganz Christdemokratin ergänzte sie ihren Eid mit »so wahr mir Gott helfe« und schickte eine Erklärung hinterher, daß sie die Formel nicht exklusiv-christlich, sondern inklusiv-monotheistisch verstanden haben will. Hält man sonst immer den universalen Charakter des Gottesbezugs in der Verfassung hoch (der sich, genauso wie das Kreuz in der Schule, natürlich und selbstverständlich nicht gegen andere Religionen als das Christentum richte), paßt das in der Praxis angewendet auch nicht. Die Bild fragt suggestiv »Welchen Gott meinten Sie Frau Özkan?«

Daraus wird dann in der Welt »Kirchen stört die Gottesformel«. Die Welt hat schon begriffen, worum es der Bild geht: Das Christentum als Leitkultur. Das ist schon theologisch Unsinn. Politisch zeigt sich die Fragwürdigkeit einer in ihrem Streben nach Macht, Deutungshoheit und Einfluß sich selbst ihrer Grundlagen entziehenden Kirche.
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Deutschland unterm Kreuz

Aygül Özkan, designierte Sozialministerin in Niedersachsen, steht für einen säkularen freiheitlichen Staat auf dem Boden des Grundgesetzes. Ganz im Gegensatz zu ihrer Partei, der CDU. Ich hoffe, daß es Rückgrat und nicht Naivität ist, daß sie sich so offen gegen den CDU-Mainstream stellt, indem sie sich gegen religiöse Symbole in Klassenräumen ausspricht. Die Süddeutsche kommentiert sehr treffend: »Keiner konnte ahnen, dass die 38-jährige Aygül Özkan einen eigenen Kopf hat, den sie dummerweise auch noch einschaltet.«

Die lebhafte Debatte spült den gerechten Volkszorn der christdemokratischen Alpenayatollas und Deichmullahs nach oben. Geprägt ist die Position weiter Teile der CDU von einem völlig verfehlten Verständnis von Öffentlichkeit und Religionsfreiheit – aber auch einer Geringschätzung des Glutkerns des christlichen, eben Christus und seinem Tod am Kreuz.
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Freiheit, Würde und Grenzüberschreitung

Bruder Paulus Terwitte OFMCap hat einen Text unter dem Titel »Karlsruher Ladenöffnungs-Urteil und Minarette« (Link auf die Startseite; einen Permalink scheint es nicht zu geben, mittlerweile ist er gar nicht mehr zu finden.) veröffentlicht: Er kreist darin um den Begriff »Grenze« und kommt zu einem seltsamen Schluß. Zentral ist dieser Satz, auf dem die gesamte Überlegung aufbaut:

Dass wir nicht Gott sind, ist der oberste Grundsatz aller Religionen. Deshalb haben Menschen für Gott sich selber Grenzen gesetzt.

Auf dieser Grundlage schafft es Bruder Paulus, aus christlicher Perspektive über »Grenzen« zu schreiben, ohne von Freiheit, Würde und dem Überschreiten von Grenzen zu handeln.
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Das Kreuz mit dem Minarett

Das in der Schweiz vom Volk beschlossene Minarett-Verbot ist illegitim. Nicht wegen der Religionsfreiheit, sondern weil ihm die Vorstellung zugrunde liegt, daß eine Mehrheit das Recht hätte, alles entscheiden zu können, und weil das Minarett-Verbot in dieser Form kein allgemeines Gesetz ist. Wenn die Herrschaft des Rechts aber bestehen soll, dann darf es keine uneingeschränkte Herrschaft der Mehrheit geben. Inhaltlich ist das Gesetz sowieso grober Unfug.
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Der Buchstabe tötet

In der aktuellen FAZ (Nr. 194, S. 10) kommentiert G.H. unter dem possierlichen Titel »Mützenfanatismus« die Kopftuchdebatte: Sollen Lehrerinnen Kopftücher tragen dürfen? Für G.H. ist die Sache klar:

Wer aus religiösen Gründen staatliche Gesetze missachtet – ein Schnippchen schlagen wollen ist schon eine Form der Missachtung –, zeigt Anzeichen von Fanatismus und ist als staatlich besoldetes Vorbild für Kinder ungeeignet.

So einfach ist das. Im fraglichen Fall geht es um die Lehrerin, die statt eines Kopftuchs eine Mütze tragen wollte. Die praktischen Probleme eines säkular motivierten Mützenverbots sind schon kompliziert genug. Vom Grace-Kelly-Kopftuch über Baseballmützen zu Habit, Kippa und Perücke gibt es einen breitestmöglichen Graubereich, um nur die Kopfbedeckung anzusprechen (und nicht von Paris-Hilton-Kreuzen und Knasttätowierungen anzufangen).

Das eigentliche Problem ist der völlig naive Rechtspositivismus, der nicht einmal eine schiefe Ebene zugestehen will, sondern gleich den theokratischen Abgrund herbeibeschwört.

Ist es denn immer verkehrt, »aus religiösen Gründen staatliche Gesetze zu mißachten«? (Und ausdrücklich: im legitimen Rechtsstaat!) Schönbohm beschwört gerade die Rechristianisierung des Ostens, mit genuin staatstragender Motivation. Wer so etwas ernsthaft fordert, der muß auch mit dem subversiven Potential eines vom rechtlichen erstmal unabhängigen Systems klarkommen. Was würde der Kommentator zu Kirchenasyl sagen? Ist damit jeglicher ziviler Ungehorsam desavouiert? (Oder nur dann, wenn er religiös motiviert ist?)
Das Problem einer solchen kategorischen Sicht, die gleich alles unter einen Fanatismusverdacht stellt, ist ihr rechtspositivistischer Fanatismus: Dem Gesetz wird grundsätzlich eine umfassende Gültigkeit und eine umfassende Legitimität zugesprochen nicht nur im Kernbereich, sondern auch in seiner Peripherie; wo es Graubereiche gibt, werden die nicht zugunsten des in seiner Handlungsfreiheit Eingeschränkten ausgelegt, sondern möglichst maximiert. Das ignoriert, daß das Leben komplexer ist als das Recht. Das will eine umfassende Regelung, aus Angst davor, daß eine differenzierende Regelung nicht alles abdeckt, was potentiell unerwünscht sein kann.

Im Strafrecht gibt es das Analogieverbot: Was nicht explizit geregelt ist, darf nicht über andere Straftatbestände abgedeckt werden. Hier macht man es sich einfach: »Ich erkenne Pornographie, wenn ich sie sehe.« G.H. konstruiert gerade den Bereich der Religionsausübung (speziell der muslimischen?) als einen potentiell gefährlichen. In der Tat ist dieser Bereich heikel, weil offenkundig verschiedene Grundsätze des legitimen Rechtsstaats aufeinanderprallen. Die Konsequenz daraus sollte aber keine umfassende Daumenregel sein, sondern ein peinlichst befolgtes Bestimmtheitsgebot. G.H. schließt seinen Kommentar so:

»Wehret den Anfängen« ist guter rechtsstaatlicher Grundsatz.

Allerdings.

Idiosynkrasie, Blasphemie und Theodizee

Ich bin ja nun kein Islamwissenschaftler. Dennoch halte ich es für hinreichend sicher, daß die Behauptung, der Prophet Mohammed verstünde von Fußball nichts, durchaus historisch tragfähig ist. Und doch führt das Schalker Vereinslied Blau und Weiß, wie lieb ich Dich gerade zu einer hitzigen Feuilleton-Diskussion ob der dritten Strophe:

Mohammed war ein Prophet
Der vom Fußballspielen nichts versteht
Doch aus all der schönen Farbenpracht
Hat er sich das Blau und Weiße ausgedacht

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Ein bißchen Spaß muß sein

Die Welt hat ja, qua Springer-Presse, tendentiell mitgeschossen. Dennoch: Auch wenn sie eher die tägliche Ergänzung zum Focus ist für Manager, denen der Spiegel zu links und die FAZ zu wenig Bilder hat – genug der vorauseilenden Entschuldigung. Jedenfalls gibt es manchmal auch Perlen bei den Säuen: Religion darf nicht witzlos sein, meint Hannes Stein. Er kommt zu diesem Schluß:

Just das scheint mir das Problem des Islam zu sein. Es handelt sich um eine fürchterlich witzlose Religion. Hier also mein Vorschlag zur Güte an die muslimische Welt. Ihr fangt an, Witze zu reißen, in denen 72 Jungfrauen, in Gebetsteppiche eingewickelte Gotteskrieger, das Café “Bagdad” in Tel Aviv, die Sure “Die Kuh” und vertauschte Osama-Videos eine prominente Rolle spielen – und ich höre (versprochen!) sofort auf, islamophob zu sein.

Herr Stein mag den Moslems ja zurecht die Aleviten lesen (auch wenn die nte Inkarnation des Glühbirnenwitzes eher kein Beispiel für den blühenden judeo-christlichen Humor ist); Islamophobie mit Humorlosigkeit zu rechtfertigen, ist aber reichlich schräg.

Gut, daß wir Christen da mit gutem Beispiel vorangehen. Stichwort Titanic, Stichwort Haderer. Aber im Prinzip hat Stein recht.