Ökologie? Der moderne Ersatz für Glauben

Klimawandel wird von einem britischen Gericht nun also wie eine Religion behandelt. Das fordert süffisante Kommentare geradezu heraus, und mit klammheimlicher Freude lese ich Überschriften wie »The Church of the Very Sad Polar Bears«.

So einfach ist es aber dann doch nicht. Klimawandel ist nicht zur Religion erklärt worden. Geprüft wurde, ob eine ökologische Einstellung analog zu Religion zu behandeln sei gemäß den britischen Employment Equality (Religion or Belief) Regulations. Die Entscheidung, den schwammigen Anwendungsbereich des Gesetzes (»›religion or belief‹ means any religion, religious belief, or similar philosophical belief.«) auf eine ökologische Grundhaltung auszudehnen, bringt Probleme mit sich – über die Probleme, die jeder Versuch einer gesetzlichen Regelung gegen Diskriminierung mit sich bringt.

Antidiskriminierungsgesetze wollen mehr Gerechtigkeit herstellen: Niemand soll im Arbeitsleben benachteiligt werden wegen seiner Religion, seines Geschlechts, seines Alters und so weiter. Das scheint einleuchtend: Es widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden, der moralischen Intuition, wenn Menschen wegen ihrer Religion oder ihrer Hautfarbe nicht eingestellt werden. Der Gedanke, daß eine derartige Benachteiligung per Gesetz gelöst werden kann, ist naiv: gut gemeint statt gut gemacht. Gesetze schaffen keine Realität, Gesetze schaffen Transaktionskosten.

Das eigentlich bemerkenswerte am vorliegenden Fall ist aber nicht die bekannte Kritik an Antidiskriminierungsgesetzgebung, auch wenn meine Kritik damit zu tun hat:

Hier wird die fundamentale Freiheit des Einzelnen, seinem Gewissen folgend in privaten Angelegenheiten diskriminieren (d. h. Entscheidungen treffen) zu dürfen, durch eine angebliche positive Freiheit, nämlich das Recht einer Personengruppe auf Ausnahme von den Konsequenzen der Vertragsfreiheit Dritter, ersetzt. (Antibürokratieteam)

Fünf Prüfsteine für einen gesetzmäßigen Glauben benannte der Richter: Der Glaube (»belief«) muß »ernsthaft« sein (»genuinely held«), »Glaube« sein im Gegensatz zur Meinung (»not an opinion or view based on the present state of information available«), einen gewichtigen Bereich des Lebens betreffen (»weighty and substantial aspect of human life«), schlüssig, stichhaltig und relevant sein (»a certain level of cogency, seriousness, cohesion and importance«) und einer demokratischen Gesellschaft angemessen sein (»worthy of respect in a democratic society, not incompatible with human dignity and not conflict with the fundamental rights of others«). Humanismus bestehe den Test, die Unterstützung einer politischen Partei oder der Glaube an die Überlegenheit von Jedirittern nicht. Der Anwalt der Beklagten dagegen forderte diese Definition:

A philosophical belief must be one based on a philosophy of life, not a scientific belief, not a political belief or opinion, not a lifestyle choice, not an environmental belief and not an assertion of disputed facts.

Die Ausweitung des Begriffs liegt nahe, wenn schon im Gesetz von »religion, religious belief, or similar philosophical belief« gesprochen wird, und die Entscheidung des Richters entbehrt nicht einer gewissen Stringenz: Warum sollte man weltanschaulichen Schutz nur den Religionen überlassen? Gerade dann, wenn sich das Phänomen quasireligiös äußert:

On the surface, environmentalism does resemble a modern-day religion. It has turned into a moralistic campaign where carbon sinners must be punished through taxes and fines or be rendered social outcasts. Any objection to the ‘absolute truth’ of an impending climate catastrophe is treated as heresy. Greens’ ritualistic behaviour resembles religious rituals, with carbon offsetting as the modern form of penance and the endless rules on what food is ethical and how to separate household waste looking like a secular version of kosher laws.

Die Kehrseite der Antidiskriminierungsgesetzgebung ist, daß der anderen Seite Werturteile aufgezwungen werden: Hier müßte der Arbeitgeber (wenn denn tatsächlich gegen ihn entschieden wird) seine eigenen Entscheidungen hinter die des Angestellten zurückstellen, weil der Angestellte seine Sicht der Dinge par ordre de mufti als sakrosankt setzen kann. Das Empörungspotential des Angestellten wird zum Maßstab der Toleranz, die eingefordert werden kann. (Deshalb muß auch beständig betont werden, daß es sich um »deep philosophical belief« handelt, um die eigene Betroffenheit auch justiziabel zu halten.) Die eigentlich zu schützende schwächere Partei (das ist ein wesentliches Argument für Antidiskriminierungsrichtlinien) zwingt der anderen Partei ihre Einstellungen auf. Toleranz heißt nicht mehr nur, daß die stärkere Partei auch ihr nicht genehme Einstellungen erdulden muß (schon das ist fragwürdig genug), sondern auch, daß die schwächere Partei bestimmte ihr genehme Handlungen einfordern darf.

Die Frage liegt nahe, ob zu einem echten Glauben nicht auch eine Konsequenz dergestalt gehört, daß man bereit ist, Konsequenzen dafür zu tragen (mit Hannah Arendt: »Nur das ist wahr, dem wir bis zuletzt die Treue halten.«) – und nicht andere Konsequenzen dafür tragen läßt. Wenn es denn tatsächlich gegen das eigene Gewissen geht, dort zu arbeiten – warum hört man dann nicht einfach auf damit? Warum wird ein bestimmtes Set an Wertvorstellungen derart privilegiert?

Zur Meinungsfreiheit gehört es auch, abweichende Meinungen ertragen zu müssen. Dabei die (quasi-)religiöse Karte zu spielen, untergräbt die Meinungsfreiheit und entzieht Werturteile dem rationalen Diskurs:

Nicholson is of course entitled to believe that there is a moral imperative to take action on climate change. He has every right to make his house more eco-friendly and to avoid flights, two private choices he has made. But in effectively demanding that opposition to his green antics should be regarded as a form of bigotry, he also believes that his convictions should be beyond reprehension.

Das hat Konsequenzen nicht nur für die Arbeitswelt, sondern auch für die Politik. Die fünf Kriterien, die an einen »philosophical belief« angelegt werden, treffen auf die Grundüberzeugungen zu, die politischem Handeln zugrundeliegen. Wenn »Humanismus« abgedeckt ist – dann doch sicher auch Liberalismus, Konservatismus, Sozialismus, alles Grundüberzeugungen, die über eine bloße Parteibindung hinausgehen.

Die Überschrift dieses Artikel zitiert abgewandelt Oscar Wilde, »Das Bildnis des Dorian Gray«. Dort sagt Lord Henry im 17. Kapitel »Religion? Der moderne Ersatz für Glauben.« Statt »Ökologie« könnte dort auch »Political correctness« oder »Tabu« stehen. Antidiskriminierung, so verstanden, ist gerade kein Projekt der Aufklärung: Sondern eine systematische Immunisierung von immer größeren Lebensbereichen gegenüber Kritik; wenn nicht per Gesetz, dann doch per Tabu.

6 Gedanken zu „Ökologie? Der moderne Ersatz für Glauben“

  1. Treffender hätte man die Schlussfolgerung nicht formulieren können. Die Frage, die sich mir stellt: Ist diese “systematische Immunisierung” nicht eine hilflose Strategie, mit der immer größer werdenden Vielfalt an Lebensentwürfen und Weltanschauungen fertig zu werden?

    1. Woher das kommt, ist in der Tat eine interessante Frage. Der Papst faßt das unter »Diktatur des Relativismus«. Die Rechtfertigung kommt aus Herbert Marcuses Essay »Repressive Toleranz« (das würde sich ohnehin mal zu analysieren lohnen), wo es heißt: »Das Telos der Toleranz ist Wahrheit.« – und wo es eine einzige objektive Wahrheit gibt, die es zu erreichen gilt, gilt Pluralismus nicht viel.

      Als Erklärung würde ich aber auch noch ein Weltbild herziehen, das das Bewußtsein für die Unplanbarkeit verloren hat. Das allgemeine Lebensrisiko ist nichts, was man zu tragen hat (als Preis der Freiheit), sondern ein Störfaktor, der durch Regeln, Kontrolle, Gesetze, umfassenden Versicherungsanspruch kompensiert werden muß. Die Unbilden des Lebens können in diesem Weltbild einfach per Plan abgeschafft werden. Habermas würde hier wohl auch von seiner Kolonialisierung der Lebenswelt sprechen: Die saubere, logische, analysierende Sphäre des Rechts (oder der Wissenschaft!) mit ihrer Illusion der Planbarkeit greift über in die dreckige, widersprüchliche, in ihrer Komplexität jede Analyse übersteigende Lebenswirklichkeit.

  2. «Es widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden, der moralischen Intuition, wenn Menschen wegen ihrer Religion oder ihrer Hautfarbe nicht eingestellt werden.»

    Was ist das denn bitte fuer ein Vergleich? Das eine ist ein immutable attribute mit dem ich geboren wurde, und das andere ist eine Entscheidung, die ich zudem drei Mal vor dem Fruehstueck aendern kann.

    Das auf eine Stufe zu stellen stoesst mir doch uebel auf; Religion scheint mir eher unter “Wer oeffentlich dumm ist, darf auch oeffentlich ausgelacht werden.” zu fallen. Ich weiss nicht, warum man Menschen da von der Verantwortung fuer ihr Handeln freisprechen sollte?

    1. Das ist ein Vergleich, den zum Beispiel das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zieht. Und nach der Definition des Urteils kann Religion gerade nicht dreimal vor dem Frühstück geändert werden, sonst würde das als Meinung eingestuft werden. (Wobei das schon wieder eine freche Anmaßung des Gesetzes ist, über anderer Leute Gewissen urteilen zu wollen.)

      Prinzipiell stimme ich Dir aber zu: »Wer oeffentlich dumm ist, darf auch oeffentlich ausgelacht werden.« – und würde das noch weiter fassen: Wer moralische Überzeugungen vertritt, sollte nicht erwarten, daß das anderen passen muß und man im Fall der Zuwiderhandlung ein erzwungenes Passen einklagen kann.

      1. Klar steht das da, aber deshalb muss es ja nicht korrekt im Sinne des darueber erlaeuterten sein. Ich mutmasse vielmehr, dass insbesondere in .de ein solcher Passus primaer aus, sagen wir mal, historischen Gruenden existiert.

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