Das Wurstweckle-Sakrament. Über Walter Jens

In der Stuttgarter Zeitung ist ein angenehm unaufgeregter Artikel über die Pflegerin von Walter Jens erschienen: Die Bäuerin und der Literat. (Das einzig aufregende daran: Es geht um Walter Jens.)

Mehrere Facetten finde ich daran interessant. Rein philosophisch die Frage, inwiefern überhaupt aus einer Willensbekundung zu einem Zeitpunkt eine Konsequenz zu einem späteren Zeitpunkt gezogen werden kann in solchen Fällen. Zum anderen, wie hier das Leben der Theorie in die Quere kommt.

Etwa zehn Jahre vor seiner Demenz-Erkrankung hat Walter Jens gemeinsam mit Hans Küng ein Buch unter dem Titel Menschenwürdig Sterben. Ein Plädoyer für Selbstverantwortung geschrieben; gemeinsam mit seiner Frau hat er 2006 festgelegt, zwei Jahre, nachdem die Krankheit diagnostiziert wurde, daß er lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt.

Demenz ist anders als andere Fällen »verlorener Persönlichkeit«: Im Gegensatz zu einem irreversiblen Koma scheint es offensichtlich, daß da noch eine Person ist. Auch wenn Walter Jens heute anscheinend nichts gemein hat mit dem großen Rhetor von einst, reagiert, handelt, kommuniziert er.

Der Personenbegriff ist schwierig: Peter Singer definiert (ganz in Übereinstimmung mit der Tradition, von Locke über Kant) eine Person als Wesen, das von sich selbst einen Begriff in der Zeit hat. Bei Locke wird an diesem Aspekt, an der Kontinuität der über die Zeit, die Identität festgemacht. In An Essay Concerning Human Understanding heißt es:

This personality extends itself beyond present existence to what is past, only by consciousness, – whereby it becomes concerned and accountable ; owns and imputes to itself past actions, just upon the same ground and for the same reason as it does the present.

Das macht Demenz so schwierig zu fassen: Selbstbestimmung ist ans Selbst gebunden. Kriterien für die Identität der Person gibt es in der philosophischen Tradition grob drei: Die Identität des Körpers, das psychische Kriterium, das auf die Kontinuität der Erinnerungen abhebt, und ein ontologisches Kriterium, das die Personalität als eigene Kategorie, die für sich, nicht auf Körper oder Geist zurückführbar, existiert.

Alle drei Kriterien bringen Probleme mit sich: Gegen das erste sprechen nicht nur Gedankenexperimente (hierzu ist es sehr interessant, diese Frage anhand Joss Whedons neuer Serie Dollhouse zu diskutieren), sondern auch biologische Fragen: Kommt es auf das Gehirn an? Kann man durch die schrittweise Erneuerung von Gewebe seine körperliche Identität verlieren? Gegen das psychische Kriterium spricht, daß man sich nicht an alles erinnert – sei es die frühe Kindheit, Bewußtlosigkeit, Schlaf. Und wenn man schließlich Personalität als nichtreduzierbares Faktum neben Körper und Geist annimmt, begibt man sich in kaum falsifizierbare Bereiche.

Relevant für Demenzpatienten wird das, wenn sich die Frage nach der Geltung von Patientenverfügungen stellt. Der BGH vertritt grundsätzlich diese Auffassung:

Ist ein Patient einwilligungsunfähig und hat sein Grundleiden einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen, so müssen lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen unterbleiben, wenn dies seinem zuvor – etwa in Form einer sog. Patientenverfügung – geäußerten Willen entspricht. Dies folgt aus der Würde des Menschen, die es gebietet, sein in einwilligungsfähigem Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er zu eigenverantwortlichem Entscheiden nicht mehr in der Lage ist.

Er geht also davon aus, daß eine Identität der Person in dem Sinne vorliegt, daß der Wille der einwilligungsfähigen Person für die nichteinwilligungsfähige bindend ist. Der BGH wendet sich gegen das psychische Argument, das (trotz körperlicher Identität) im Fall von Walter Jens wohl für zwei verschiedenen Personen sprechen würde – und Selbstbestimmung kann nicht heißen, daß man eine andere Person mit seinem Willen bindet. (Inge Jens: »Den Mann, den ich liebte, gibt es nicht mehr.«)

Ich glaube nicht, daß es so einfach ist, daß einfach eine der drei Varianten »stimmt«. So einfach und klar, wie es der BGH sieht (und Hans Küng, dazu gleich), daß nämlich Selbstbestimmung immer nur am letzten feststellbaren einwilligungsfähigen Zustand festmacht, ist es nicht.

Auch wenn der Mensch wesentlich durch seine Vernunftbegabung ausgezeichnet ist: Der Mensch ist eben nicht der im Gefängnis des Körpers (Pythagoras, Platon) gefangene Geist, sondern Leib (nach Merleau-Ponty hat der Mensch nicht einen Leib, er ist Leib) – und dazu gehören Gefühle, Emotionen, Körperlichkeit. Auch Walter Jens ist noch ein Mensch. Und anscheinend ist er auch glücklich. (John Stuart Mill konnte ich in der Frage nach dem Glück nie vorbehaltlos folgen: Ich in meinem jetzigen Zustand mag es so sehen, daß ich lieber ein unzufriedener Sokrates als ein zufriedener Narr sein möchte – better to be Socrates dissatisfied than a fool satisfied. Aber meine Reflexion ist irrelevant für den zufriedenen Narren.)

In diesem Fall scheint es mir gerade gegen die Selbstbestimmung zu gehen, wenn man einen Willen als bindend ansieht, der zwar vielleicht von der gleichen Person stammt, wenn diese Person (wenn es denn dieselbe ist; wenn nicht, gilt Epikurs Trost angesichts des Todes) später aber einen ganz anderen Erkenntnishorizont hat.

Gerade, indem Walter Jens jetzt so ernstgenommen wird, wie er jetzt glücklich ist, wird man seinem Selbstbestimmungsrecht gerecht. Inge Jens:

Im Grunde ist es egal, ob ein Mensch über einen gelungenen Text glücklich ist oder über ein Wurstweckle.

Interessanter als die akademische Frage, wie man nun der Autonomie, der Würde, der Selbstbestimmung der Betroffenen am besten gerecht wird: Der Fall zeigt auch, wie plötzlich die Realität in ein wohlgeordnetes Gedankengebäude einbricht – ein Gedankengebäude, wie es Jens und Küng in ihrem Buch aufgebaut haben, wie es Peter Singer getan hat, und dann erkrankte seine Mutter an Alzheimer. Plötzlich geht es nicht mehr nur um rationale Verbalisierbarkeit, und eine andere Dimension von Menschsein wird offenbar. Walter Jens selbst hat (ich reiße es etwas aus dem Kontext) in Statt einer Literaturgeschichte (7. Aufl. 1978, S. 17) geschrieben:

Erst wenn der Mensch schweigt, beginnen die Dinge zu reden und ein Drittes wird sichtbar – jenes »Zwischen«, das Ich und Du, das Individuum und die Welt miteinander verbindet und sich am deutlichsten in der Wortlosigkeit der Liebe oder im sakramentalen Vollzug der Ehe enthüllt.

Unverständlich ist es mir (und nicht nur mir), daß ausgerechnet der Theologe und Priester Hans Küng (Schöpfer des Weltethos-Projekts) dieser Liebe gegenüber so hilflos ist. In der FAZ hat er seine Ohnmacht gegenüber dem verstummten Freund geäußert:

Es ist mit diesem Geistesmann kaum noch eine geistige Kommunikation möglich, allerdings eine emotionale, etwa wenn ich ihm seine geliebte Schweizer Schokolade bringe, und er lächelt.

In einer Entgegnung auf diesen Artikel schreibt Oliver Tolmein von der »bioethischen Angewohnheit, in die Abstraktion zu entfliehen« – diese scheinbar so saubere Abstraktion trägt aber nicht mehr, wenn das Leben in seiner Komplexizät einbricht. Natürlich ist es tragisch, wenn mit einem »Geistesmann« keine geistige Kommunikation mehr möglich ist – aber die emotionale Kommunikation macht Jens mindestens so sehr zum Menschen, und das vergißt eine Sicht, die Demenz nur unter dem Gesichtspunkt der Sichtweise eines anderen Ichs mit anderem Horizont betrachtet.

Deshalb ist der Artikel in der Stuttgarter Zeitung so wichtig: Ganz unaufgeregt zeigt er, daß es auch hier um Menschen geht. Er zeigt, wie Menschlichkeit aussieht. Und – was Würde ist.

(Ein ganz anderer Aspekt: Walter Jens kann es sich leisten, eine Pflegekraft so zu beschäftigen, daß die Zeitung darüber schreiben kann ohne daß der Zoll vorbeikommt. Für viele andere ist Pflege nur erschwinglich, weil es Gott sei Dank Schwarzarbeit gibt.)

6 Gedanken zu „Das Wurstweckle-Sakrament. Über Walter Jens“

  1. Das erinnert mich an meine demente Tante. Als sie noch voll da war, eine stattliche, regelrecht fette, überall sehr runde Frau. Mit ihrer Demenz schrumpfte sie zu einer kleinen, gar nicht mehr stattlichen, aber immer noch rundlichen Frau zusammen. Ich fragte sie einmal, wie es ihr gehe, und sie schmetterte mir ein” Ich bin SO glücklich” entgegen, dem ich bis heute nichts entgegenzusetzen weiß. Ich denke, die Gefahr beim Umgang mit diesen Menschen besteht darin, dass wir glauben, sie seien keine vollwertigen Menschen mehr, wie bei einem Hund sei der Gnadentod die Erlösung. Wir sind aber keine Hunde, so sehr ich mir manchmal wünsche, wir wären ihnen ähnlicher. In puncto Treue und Liebe.
    Bei Walter Jens fällt mir derzeit oft nur noch sein kolportierter Ausspruch ein: Nicht totmachen!
    Eine ganze Zeit lang hätte Walter Jens keine Sorgen dazu haben müssen, denn ich kannte in jeder Familie aus meiner Kindheit totkranke Urgroßmütter, – väter und Demente, die entgegen vieler Widrigkeiten “ausgehalten” wurden.
    Warum heute nicht mehr? Was hat unsren Geduldsfaden so gekürzt?

  2. Danke für den Beitrag, sehr interessant. Der Begriff des Selbst wird auch von Martha Nussbaum in diesem Zusammenhang sehr ausführlich untersucht. Nussbaum kann man ebenfalls in die Reihe der philosophischen Theoretiker setzen, die ihre Positionen über die Zeit immer weiter aufweichen müssen, weil sie von der Realität eingeholt werden.

    Nussbaum arbeitet mit Sen’s Capabilities-Ansatz. Ihre Wertung der Grenzen finde ich zwar nach wie vor problematisch (noch immer geht sie davon aus, dass manches Leben zu verarmt sei, als dass man es als menschliches Leben bezeichnen könnte), aber sie hat diese Grenzen im neuesten Buch “Frontiers of Justice” schon deutlich erweitert gegenüber früheren Texten, wie etwa gegenüber “Menschliches Tun und soziale Gerechtigkeit. Zur Verteidigung des aristotelischen Essentialismus” 1993 oder auch “Gerechtigkeit oder Das gute Leben” 1999.

    In “Frontiers of Justice” beschreibt Nussbaum recht ausführlich den Autismus ihres Neffen und wie sie das Erleben dieses Kindes und der eigenen Schwester in und mit diesem Leben wahrnimmt. Genau solche Erfahrungen prägen dann ein ganz anderes Bild als das der Theorie.

    1. So simpel ist die Sache in der Tat nicht. Daß Menschen in der Illegalität arbeiten müssen, ist ein Skandal. Daß die staatlichen Rahmenbedingungen so sind, daß menschenwürdige Pflege nur über Schwarzarbeit möglich ist, ist ein Skandal. Das führt dann dazu, daß Menschen, die bei der Pflege von Angehörigen Unterstützung brauchen, sich die aber nicht leisten können, vor der Wahl stehen, auf diese Pflege zu verzichten oder auf die Legalität der Pflegedienstleistung.

      Mit »Gott sei Dank gibt es Schwarzarbeit« meine ich also: Gott sei Dank entscheiden sich Menschen, die vor dieser Abwägung zwischen Pflege und Legalität stehen, für die Pflege. Um der Menschen willen, die gepflegt werden, um ihrer selbst willen, die sich sonst aufreiben würden in der Sorge für ihre Angehörigen.

      Der Idealfall wäre in der Tat, die Rahmenbedingungen so zu verändern, daß Pflegedienstleistungen erschwinglich sind, indem die steuerliche Absetzbarkeit von solchen Dienstleistungen nicht als »Dienstmädchenprivileg« diffamiert wird, indem der inländische Arbeitsmarkt nicht künstlich abgeschottet wird vor ausländischen Arbeitswilligen.

      Die Illegalisierung von Arbeitsverhältnissen trifft immer die in der Illegalität Arbeitenden am härtesten. Das trifft zu auf Kinderarbeit, auf Sexarbeit, auf das Drogengeschäft und eben auch auf den Haushaltsbereich.

      Daß illegalisierte Pflegende keinen Rechtsschutz haben und ausgebeutet werden, liegt nicht daran, daß es sich um haushaltsnahe, marginalisierte Tätigkeiten handelt, sondern daran, daß sie in die Illegalität gedrängt werden.

  3. > Daß illegalisierte Pflegende keinen Rechtsschutz haben und ausgebeutet werden, liegt nicht daran, daß es sich um haushaltsnahe, marginalisierte Tätigkeiten handelt, sondern daran, daß sie in die Illegalität gedrängt werden.

    Was aber auch deshalb so gut funktioniert, weil Hausarbeit und Pflege traditionell zum Privatbereich zählen. Die Zoll-Razzia findet doch eher auf der Baustelle oder auf dem Schlachthof statt als in Omas Schlafzimmer.

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