Wo Sittlichkeit in Recht überschwappt

Staatlichkeit hat mit Ordnung zu tun; Recht und Gesetz sollen das Zusammenleben ordnen und Freiheit sichern. Falsch verstanden führt das dazu, daß private Sittlichkeit ins Recht überschwappt und eine Zwangsordnung die Freiheit beschneidet. Besonders gefährdet sind alle Formen von Freiheitsausübung, die »unsittlich«, maßlos, animalisch und körperlich scheinen. Früher regelte man am liebsten im Schlafzimmer. Heute geht es gegen Alkohol.

Klassisch ist die staatliche Anmaßung von Kompetenz über die Sexualität von Menschen. In diesem Bereich wurde eine staatliche Regulierung weitgehend zurückgedrängt: Was Erwachsene frei untereinander vereinbaren, gerade in einem so zentralen Bereich wie einvernehmlich gelebter Sexualität, geht den Staat nichts an (mit der seltsam unsystematisch scheinenden staatlich angemaßten Ausnahme von vaginaler Penetration unter Verwandten in gerade Linie – ich stimmt in dieser Frage Winfried Hassemers Position zu, die sich das Bundesverfassungsgericht leider nicht zueigen gemacht hat und stattdessen unter anderem eugenisch (und das im Jahr 2008!) argumentiert hat).

Staatliche Durchsetzung von sexuellen Sittlichkeitsvorstellungen gelten mittlerweile zurecht als Anmaßung. Die Lust der Politik, ihre Vorstellung von Sittlichkeit in Gesetze zu gießen, besteht aber fort. »Killerspiele« sind der neue Sex. »Das Internet« ist der neue Sex. Und natürlich: Alkohol ist der neue Sex. Unter dem Deckmantel von Jugendschutz und Ordnung läuft das Projekt einer paternalistischen Volkserziehung.

So auch In Baden-Württemberg, wo (nicht nur) eine christlich-»liberale« Regierung im Alkohol ihr Steckenpferd gefunden hat. Über die nächtliche Tankstellenprohibition habe ich schon geschrieben. Als nächstes auf der Agenda steht ein Gesetz, das Alkoholbannmeilen in Städten erlauben soll, nachdem eine entsprechende Regelung per Polizeiverordnung in Freiburg vom Verwaltungsgericht Mannheim kassiert wurde.

Natürlich ist das nur gängelnde und gefährliche Symbolpolitik: Auch Prohibitionszonen kann man ausweichen – der Alkoholkonsum verlagert sich dann eben (und vielleicht ist es ohnehin hauptsächlich das Ziel, das schöne Innenstadtbild störende Gruppen – wie Obdachlose und andere Leute, die nicht auf Kneipen ausweichen wollen oder können – zu vertreiben). In der Logik von Repression und Eskalation wird nach einer immer weiteren Ausweitung von Verbotszonen gerufen werden. Über die wohlfeilen Feindbilder (betrunkene Jugendliche) wird allen eine Vorstellung von Sittlichkeit aufgezwungen.

In die Pläne des Innenministeriums wird nun ausgerechnet die Polizei eingespannt, die einen »Leitfaden zum Alkoholverbot für Kommunen« ausarbeiten soll. Das ist besonders absurd: Natürlich ist klar, was das Ergebnis dieser Untersuchung sein wird: Ohne ein Alkoholverbot wird Anarchie ausbrechen. Wie die Situation tatsächlich liegt, ist unerheblich, und das nicht einmal aus Böswilligkeit: Die Arbeit der Polizei ist ihrem Wesen nach Repression und Ordnungschaffen durch Zwang. Schon institutionell bringt die Polizei einen Tunnelblick, eine déformation professionelle mit (sehr schön auch zu sehen an den paranoiden Vorstellungen, die Polizeigewerkschaften hyperventilieren). In ganz anderem Kontext beschreibt das Clay Shirky so: »Institutions will try to preserve the problem to which they are the solution.«

Die gewählte Methode (ein Fragebogen an alle Polizeidienststellen im Land, betreut durch die Polizei in Freiburg) dient nur dazu, erwünschte Ergebnisse und damit einen erhöhten Handlungsbedarf künstlich zu produzieren; mit einer sachlichen Abwägung hat das nichts zu tun. Aber darum geht es auch nicht: Es geht um den Übergriff von privater Sittlichkeit ins Recht. Solange keine Dritten Schaden nehmen, ist es nicht die Aufgabe des Staates, einzugreifen. Jeder Eingriff ist nur die paternalistische Durchsetzung von anderer Leute Sittlichkeitsempfinden.

Und weil man den Leuten nicht mehr in ihr Sexualleben hineinregieren kann, regiert man eben in ihren Alkoholgebrauch. Auch das ist in der Logik der Institution angelegt: Sittlichkeit zu reglementieren bedient die eigene Klientel, ist symbolträchtig und einfach. Und es kommt nicht darauf an, ob Probleme wirklich gelöst werden: Symbolische Gesetze erfüllen ihren Zweck nicht durch ihre Wirkung, sondern durch ihre Existenz. Die entstehenden Kollateralschäden für die Freiheit der anderen werden hingenommen zugunsten der eigenen Klientel. Und darin besteht auch die beständige Versuchung, die Politik mit sich bringt.

(Bleibt zu hoffen, daß wenigstens die Kommunalpolitik hier in Freiburg gegensteuert.)

3 Gedanken zu „Wo Sittlichkeit in Recht überschwappt“

  1. Angenommen die Polizei findet aber heraus, dass durch das Alkoholverbot die Verbrechensrate am betreffenden Ort zurückgeht, macht sie sich dann nicht (in Shirkys’ Sinne) überflüssig?

    1. Nein; das Alkoholverbot muß ja umgesetzt werden, und das ist gerade der Job der Polizei. Deshalb wird sie ja auch herausfinden, daß das Alkoholverbot wirksam ist.

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