Recht auf Rausch

Formspring.me generiert langsam auch Reaktionen, und damit Artikel hier. Ich wurde gefragt, wie ich zur Legalisierung von Drogen stehe. Hier die Antwort, ergänzt und erweitert mit Ergebnissen aus einer Facebook-Diskussion.

»Wie stehst du zur Legalisierung von Drogen (hart/weich)?« – Dafür: Wie mit dem eigenen Körper umgegangen wird, steht in der Verantwortung jedes einzelnen selbst.

Etwas ausführlicher argumentiert, gibt es mehrere Punkte: Die Willkür, die hinter der Kriminalisierung bestimmter Drogen steht; die Frage nach der Freiheit, auch (objektiv?) schlechte Entscheidungen treffen zu dürfen; die Frage nach den gesellschaftlichen Auswirkungen; und schließlich die Gretchenfrage: Hat eine Prohibition mehr Wirkung als das rein symbolische Gefühl, das Richtige zu tun?

Jede gesetzliche Regelung ist notwendig willkürlich: Es ist nicht einzusehen, warum Tabak, Extremsport, Alkohol, McDonalds und ungeschützter Geschlechtsverkehr legal sind, Haschisch, Kokain und LSD aber nicht. Will man ein Gleichbehandlungsgebot durchsetzen, müßten plötzlich extrem viele Bereiche reguliert und verboten werden, ein Ziel, das nur mit totalitären Mitteln erreicht werden kann.

Das Betäubungsmittelgesetz greift weitgehend willkürlich Substanzen heraus, weniger aus rationalen Gründen als aus kulturell geprägten Wertentscheidungen. (Oder wie ließe sich sonst rechtfertigen, daß Nikotin und Alkohol legal sind, Cannabis aber nicht?) Hier sehe ich einen Mechanismus am Werk, den Martha Nussbaum als »politics of disgust« bezeichnet: Mit der Definition als »Droge« oder »Rauschgift« wird ein rationaler Diskurs unmöglich gemacht; selbst bei »weichen« Drogen geht es dann nicht mehr darum, eine sachliche Abwägung von Nutzen und Risiko zum Kern des politischen Handelns zu machen, Drogen sind per se etwas offensichtlich Unmoralisches, das verboten werden muß (selbst wenn andere Stoffe und Verhaltensweisen rational betrachtet ähnlich gefährlich sind). Beispiele dafür sind die Diskussion um das Wahlprogramm der Linkspartei in NRW, wo plötzlich alle das »Recht auf Rausch« als Beleg für die Regierungsunfähigkeit ansahen, obwohl das noch das Vernünftigste im ganzen Programm war (und eine Position ist, die weder bei den Julis noch bei der Grünen Jugend auffallen würde), oder der Fall von David Nutt, der als Wissenschaftler Argumente darlegt, warum Cannabis harmloser eingestuft werden sollte als bisher und deswegen seinen Beratungsposten bei der britischen Regierung verloren hat, oder die Dauerbrenner Fixerstuben, Spritzenvergabe im Strafvollzug und medizinische Nutzung von Cannabis.

Selbstzerstörerisches, gesundheitsschädliches Verhalten läßt sich nicht verbieten. Solche Verbote wollen bestimmte Wertpräferenzen durchsetzen, die legitim nur jede einzelne für sich festlegen kann: Die Abwägung, ob die Freude am Drogenkonsum die verkürzte Lebenszeit aufwiegt (der Kick von Extremsport die ausgeleierten Gelenke aufwiegt und so weiter), kann nur individuell entschieden werden. Die Argumentation, man müsse Menschen vor sich selbst schützen, zieht nicht: Sich frei entscheidende Menschen vor sich selbst schützen heißt, fremde Präferenzen aufzuzwingen.

Ob Gesundheit oder der Wunsch, Drogen zu konsumieren stärker wiegt, möchte ich jedem einzelnen überlassen; schon daß Gesundheit als anscheinend fundamentaler Wert genommen wird, halte ich für problematisch: Zunächst ist Freiheit der fundamentale Wert – als Konsequenz daraus, daß sich eine objektive Wertpräferenzordnung nicht festlegen läßt und daher nur die jeweilige persönliche Entscheidung der Maßstab ist, um eine solche Präferenzordnung herzustellen. Es ist eine zulässige Ausübung von Freiheit, andere Werte gegeneinander abzuwägen – und sich dann etwa für Drogen, Extremsport, Körpermodifizierungen oder schlechte Zahnhygiene zu entscheiden.

Natürlich hat die Ausübung von Freiheit ihre Grenzen. Aber in einer freiheitlichen Gesellschaft muß »erlaubt« der Standard-Zustand sein, auch wenn das Erlaubte als Übel eingeordnet wird. Freiheit darf nur in Abwägung gegen die Freiheit anderer eingeschränkt werden, und dabei ist stets das mildeste Mittel zu wählen und abzuwägen, ob die störende Freiheitsausübung nicht geduldet werden muß. Ein allgemeines Lebensrisiko muß in Kauf genommen werden, um Freiheit überhaupt zu ermöglichen. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum an Substanzen (und auch an Verhaltensweisen) verschiedene Maßstäbe angelegt werden sollten: Bei Alkohol ist es offensichtlich möglich, öffentliche Sicherheit durch einen minderschweren Freiheitseingriff zu gewährleisten. Warum nicht den gleichen Maßstab an andere Drogen anlegen? Ob im Straßenverkehr oder bei Auswirkungen von Drogenkonsum auf Familienmitglieder: Es wird der minderschwere Eingriff eines gegebenenfalls eingreifenden Jugendamts und empfindliche Strafen bei Fahren unter Alkoholeinfluß ergriffen, und nicht eine generelle Prohibition.

Das ist eine individualistische Argumentation; von Sicht des Kollektivs her wird dagegen argumentiert: Die von der Gesellschaft zu tragenden Folgekosten seien zu hoch, eine Demokratie sei auf verantwortlich entscheidende Bürger angewiesen, und damit dürften zumindest dauerhaft charakterverändernde Drogen (und damit alles mit Suchtpotential) verboten werden. Für eine Demokratie ist es in der Tat wichtig, daß sie von demokratisch gesinnten, verantwortlich handelnden Menschen getragen wird. Hier greift aber wieder einmal Böckenförde:

Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt, mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren versuchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.

Freiheit heißt auch, die objektiv (?) schlechte Entscheidung zuzulassen; zu einem freiheitlichen Staat gehört es auch, zu dulden, daß nicht alle an ihm mitwirken, daß nicht alle sich für ihn interessieren. Über utilitaristische Argumente ein Drogenverbot zu propagieren, führt nur dazu, daß die Freiheit des einzelnen geringgeschätzt wird. Selbst wenn es eine moralische Pflicht gibt, sich an der Demokratie zu beteiligen – sobald diese Pflicht rechtlich bindend gemacht wird, ist der Staat in dieser Beziehung kein freiheitlicher mehr.

Der Staat hat daher auch charakterverändernde Verhaltensweisen zu dulden. (Nebenbei: Bei chemischen Substanzen mag das ja noch offensichtlich sein, daß sie charakterverändernd wirken: Aber was ist mit Grenzfällen? Werbung, entfremdende Arbeitsstrukturen, sexistische Inhalte, um von links zu argumentieren; die Sitten verrohende Gewalt- und Sexualitätsdarstellungen, um von rechts zu kommen. Welcher Maßstab? Welche Eingriffskompetenz des Staats?)

Selbst wenn diese Argumentation nicht zugestanden wird: Die Wirksamkeit von Prohibitionsgesetzen muß ebenfalls betrachtet werden. Prohibitionsgesetze schaffen mehr Probleme als sie lösen. Gesetze schaffen nicht die gewünschte Realität, sie ändern Transaktionskosten – auch wenn das Gesetz noch so gut gemeint ist. Was man sieht und was man nicht sieht sind verschiedene Dinge. Es ist ja (trotz Verbot) überhaupt kein Problem, an Drogen zu kommen – wer das nicht glaubt, möge nur einmal nachts über einen großen Bahnhof laufen oder eine beliebige Studenten-Party besuchen.

Wenn eine Branche in die Illegalität gedrängt wird, stärkt das Strukturen organisierter Kriminalität (da ihr so neue Geschäftsmodelle eröffnet werden) und erzeugt Gefahren für die Kunden: Ohne den Staat als Vermittler in Konflikten sind Verträge nicht durchsetzbar (die Regelungsinstanz ist dann im Zweifelsfall kein Gericht, sondern was die Ganovenehre gerade hergibt), was auch zusätzliche gesundheitliche Risiken erzeugt. Ein illegaler Dealer muß nicht fürchten, wegen der Zusammensetzung seiner (womöglich mit wer weiß was gestreckten) Ware verklagt zu werden; die Illegalität der Marktstrukturen verhindert, daß Qualität über Konkurrenz gesichert wird, daß das Angebot transparent ist, daß es Vergleichsmöglichkeiten gibt. Ein illegaler Markt läßt sich auch nicht regulieren (noch weniger als ein legaler; hinterm Bahnhof fragt niemand, ob der Käufer über 18 ist). Dafür wird künstlich mehr Kriminalität geschaffen: Handlungen werden kriminalisiert, die (zumindest, was »weiche« Drogen angeht) objektiv betrachtet auch nicht schlimmer sind als das, was jeder Kiosk legal mit Tabak und Alkohol macht. Prohibition führt so Menschen in kriminelle Milieus, die ohne Prohibition stattdessen legal, weniger gefährlich und mit einklagbaren Verträgen in der Apotheke oder im Kiosk eingekauft hätten. (Interessant ist es dazu, beim Reason Magazine in der Kategorie »drug policy« zu blättern.)

Zu argumentieren, daß die Zahl der Drogentoten mit der Illegalisierung zusammenhängt, ist auch nur auf den ersten Blick eine zwingende Folgerung. Die Erfahrungen in den Niederlanden zeigen (aber auch der USA während der Prohibition, von den Opfern des »war on drugs« will man gar nicht anfangen), daß es dort nicht etwa mehr Cannabis-Konsumenten gibt als in Ländern, die Cannabis kriminalisiert haben. Die Verknappung durch Illegalisierung und Repression funktioniert nicht. Zudem erzeugt eine Illegalisierung die schon angesprochenen negativen Seiteneffekte: Verlagerung ins kriminelle Milieu, schlechte Stoffqualität. Besonders frappierend sind die enormen Kosten, die eine Illegalisierung nach sich zieht: Ausgaben im Zusammenhang mit illegalisierten Drogen erzeugen Kosten von etwa 5,5 Mrd. Euro, davon gehen 2/3 in die repressiven Maßnahmen. Wenn sich bei allen Drogen die niederländischen Effekte zeigen (Legalisierung erhöht nicht den tatsächlichen Konsum), stehen plötzlich enorme Mittel zur Verfügung (Steuereinnahmen durch nun legale Drogen noch gar nicht mit eingerechnet!), die in präventive und therapeutische Maßnahmen fließen können. (Die Zahlen kommen aus der Studie »Schätzung der Ausgaben der öffentlichen Hand durch den Konsum illegaler Drogen in Deutschland«, S. 7, auf die ich durch die Drogerie aufmerksam wurde.)

Aus all diesen Gründen sehe ich keinen rationalen Grund, an einer Kriminalisierung von Drogen festzuhalten: Betäubungsmittelgesetz abschaffen, Jugendschutzgesetz anpassen – dagegen steht nur das Ressentiment der »politics of disgust«.

15 Gedanken zu „Recht auf Rausch“

  1. Hallo Felix,

    ich halte deinen Artikel für gut, interessant und nachvollziehbar. Allerdings betrachte ich die Argumentation über den Wert Freiheit als etwas zu kurz gegriffen. Denn die Substanzen um die es geht können Substanzabhängigkeit / Sucht auslösen. Und eine Sucht wird allgemein als Krankheit definiert, welche eine Einschränkung der persönlichen (Wahl-)Freiheit verursacht. Meiner Ansicht nach sollten daher bestimmte Substanzen die nach sehr geringen Konsumhäufigkeiten zu eingeschränkter Freiheit führen nicht zugänglich sein. (Auch dies ist sehr individualistisch argumentiert.) Daher sollte das BtMG zum Schutz der individuellen Freiheit meiner Ansicht nach nicht vollständig abgeschafft werden. Auch wenn Freiheit dann Kosten verursacht und diese Argumentation erst bei den Folgen des Konsums ansetzt und nicht erst beim Konsum an sich.

    1. Daß es nicht wünschenswert ist, daß solche (und andere) Drogen konsumiert werden, bestreite ich ja gar nicht. Ich plädiere hier ja auch nicht dafür, Drogen zu konsumieren, sondern einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der das beste Ergebnis (sowohl für den einzelnen wie für die Gesellschaft) erzeugt. Die Frage ist: Löst eine Kriminalisierung das Problem der Verfügbarkeit? Oder macht es das noch schlimmer?

      (Das ist ähnlich gelagert wie bei der Debatte um Abtreibung: Selbst wenn man die völlig eindeutige und klare Position hat, daß Abtreibung Sünde ist, muß man doch zur Kenntnis nehmen, daß eine Regelung wie es sie in Deutschland gibt nach Kriterien von Lebensschutz besser ist als ein totales Verbot.)

  2. Danke für diesen (wie immer) tollen Text, Felix.

    Ist doch irgendwie bezeichnend, dass ausgerechnet die Linke in der Drogenpolitik liberaler ist als die FDP. Besonders die Einlassungen unserer Drogenbeauftragten Dyckmans zum Umgang mit Drogen abseits von Alkohol und Nikotin machen es einem doch sehr schwer, in der FDP eine liberale Partei zu sehen.

    Bleibt nur zu hoffen, dass die (voraussichtliche) Legalisierung von Cannabis in Kalifornien im November auch bei uns endlich mal wieder eine sachliche Diskussion über Drogenpolitik anstößt. Eine zugegebenermaßen eher blauäugige Hoffnung.

  3. Schöner Artikel 🙂

    Dass Drogenkonsum einer bestimmten Vorstellung von Tugendhaftigkeit widerspricht, das ist eine Sache. Andererseits wird die Einschränkungen meiner Freiheit, Drogen zu konsumieren, ja auch damit begründet, dass es meine Freiheit selbst ist, die dadurch geschützt werden soll (auch wenn es nicht einer gewissen Ironie entbehrt, dass dies wenn es hart auf hart kommt mit Geld- und Gefängnisstrafen geschieht).

    Wann soll ich Freiheit um der Freiheit willen beschränken dürfen? Kinder zum Schulbesuch zu zwingen (also ihre Freiheit einzuschränken, *nicht* zur Schule zu gehen) wird nicht zuletzt auch damit gerechtfertigt, dass sie durch die vermittelten Kompetenzen in der Konsequenz über eine größere Freiheit verfügen können.

    Behandelt man Erwachsene also wie Kinder, wenn man ihnen Drogenkonsum um ihrer Freiheit willen verbietet?

    1. Erwachsene wie Kinder zu behandeln scheint mir auch ein zentraler Punkt zu sein. Natürlich ist es eine Fiktion, allen erwachsenen Menschen Urteilsfähigkeit zuzugestehen. Es ist aber eine Fiktion, ohne die eine Demokratie nicht funktionieren kann, da sonst die kontrollierte Instanz (der Staat, die Politiker) darüber entscheiden kann, wer sie kontrolliert (wer Staatsbürger im engeren Sinn ist). Jellinek schreibt in seiner allgemeinen Staatslehre »Die Anerkennung des einzelnen als Person ist die Grundlage aller Rechtsverhältnisse. Durch diese Anerkennung wird aber der einzelne Mitglied des Volkes in dessen subjektiver Qualität.«

      Freiheit um der eigenen Freiheit willen zu beschränken, ist für mich eine problematische Argumentationsfigur; das erinnert mich an das Freiheitsverständnis von Augustinus, der als Freiheit auch nur die Freiheit zum Guten verstanden haben wollte, während es im Irrtum keine Freiheit gebe. Solche Konzeptionen laufen aber einer freiheitlichen Gesellschaft gerade zuwider, weil man für ihre Durchführung eine Instanz braucht, die feststellen kann, was objektiv richtig ist. Und wer will verbindlich entscheiden können, daß Heimito von Doderer hier nicht einen guten Punkt macht:

      Ich halte jeden Menschen für voll berechtigt, auf die – von den Ingenieursgesichtern und Betriebswissenschaftlern herbeigeführte – derzeitige Beschaffenheit unserer Welt mit schwerstem Alkoholismus zu reagieren, so weit er sich nur was zum Saufen beschaffen kann. Sich und Andere auf solche Weise zu zerstören, ist eine begreifliche und durchaus entschuldbare Reaktion. Wer nicht säuft, setzt heutzutage schon eine beachtliche und freiwillige Mehr-Leistung.

      1. Man muss ja nicht zum Freiheitsverständnis von Augustinus zurück, aber ich würde hier gerne Kant in den Raum stellen: Der Mensch hat die Freiheit zum Irrtum, aber nicht die Freiheit, sich seiner Freiheit zu begeben. Damit kann man prima auf indivueller Ebene gegen die Freiheit zum Selbstmord und auf gesellschaftlicher Ebene gegen die Freiheit der Demokratie, sich selbst abszuschaffen, argumentieren.

        Aber begibt sich der Drogenkonsument seiner Freiheit? Ich glaube auch eher, dass die Prohibitionspolitik hier gerade erst die Problematik erzeugt, die scheinbar gelöst werden soll…

        1. In einer moralischen Bewertung bin ich da recht nahe bei Kant; die Aufgabe des Staates ist aber nicht, Moral durchzusetzen, sondern Recht.

          (Zumal: Dein letzter Satz.)

  4. Eine überzeugende Argumentation, der ich mich gern anschließen möchte, allerdings nicht ohne vorher noch ein paar Punkte zu bedenken zu geben:

    1. Geht man davon aus, daß Menschen immer rational handeln, kann man nichts einwenden. Wer seine Wertprioritäten anders setzt als ich und danach handelt, den kann ich vernünftigerweise nicht zu anderen Werten zwingen. Was aber ist mit Faulheit, Dummheit, Willensschwäche? Beispiel Gurtpflicht beim Autofahren. Niemand, vermute ich, schätzt seine persönliche Freiheit so hoch ein, daß er dafür in Kauf nimmt, bei einem Unfall durch die WIndschutzscheibe zu krachen. Trotzdem hat sich die Benutzung von Sicherheitsgurten erst durch gesetzliche Sanktionen durchgesetzt. Gibt es also nicht doch Fälle, in denen der Staat zumindest einen Schubs in die richtige Richtung geben sollte?

    2. Wie genau soll die Konsequenz aussehen, die gezogen wird? BTMG abschaffen JuSchg anpassen – das heißt, völlige Legalisierung für alle über 18? Das erscheint mir zu radikal. Viele Drogen (jetzt nicht gerade Cannabis) haben mächtigen Einfluß auf die Psyche und setzen beim ernsthaften Konsumenten geistige Reife und die Fähigkeit, das Erlebte zu verarbeiten voraus. Um zu gewährleisten, daß die neue Freiheit nicht zu Schaden führt, würde ich auch hier wieder für moderate staatliche Ordnungsmaßnahmen plädieren, in Form z.B. eines (wieder eine Autometapher) Drogen-Führerscheins und Beschränkung der Abgabemengen.

    1. 1. Wer entscheidet aufgrund welcher Kriterien, wann ein Schubs gegeben werden soll? (Gerade das Beispiel Gurtpflicht ist interessant, da es in us-amerikanischen libertären Diskursen erstaunlich wichtig genommen wird; bei den 101 Gründen für New Hampshire beim Free State Project ist die fehlende Gurtpflicht auf Platz 5.) Dieses Problem sollte sich doch über das urliberale Prinzip Verantwortung lösen lassen: Indem die Risiken in Versicherungsverträgen abgebildet werden.

      2. Meine »Lösung« ist zugegeben ziemlich plakativ und bei weitem nicht zu Ende gedacht, und natürlich ist die Alternative nicht totale Repression vs. totale Freiheit – nur muß genau abgewogen werden, welche staatlichen Ordnungsmaßnahmen tatsächlich zur gewünschten Wirkung führen und welche nur Symbolpolitik sind. Dafür habe ich keine Lösung. Aber ich habe den begründeten Eindruck, daß die gegenwärtige Lösung nichts taugt.

      Mein Ziel ist übrigens nicht, daß möglichst alle Drogen konsumieren, wie sie lustig sind. Ich halte es auch für sinnvoll, wenn Drogen nicht in selbstgefährdendem Ausmaß konsumiert werden. Mir geht es eben darum, eine tatsächlich wirksame Strategie gegen Drogenkonsum zu haben, und wenn doch Konsum, dann möglichst sicher. Eine kriminalisierende und repressive Placebo-Strategie, wie wir sie jetzt fahren, leistet das gewiß nicht. Und vor allem leistet das Vertrauen in die tatsächliche Regelungsfähigkeit des Staates nicht das, was gewünscht wird.

    1. Sehr schön der Schlußsatz aus diesem Artikel:

      Even as adults, we sometimes wish for parents to be looking over our shoulders and guiding us to the right decisions. The question is, do you trust the government enough to appoint it your guardian?

      Und die historische Erfahrung lehrt: Nein, sollte man besser nicht.

  5. Man möge mir verzeihen, derart plump die Werbetrommel zu rühren, aber “Bürgerrechte ernstgenommen” von Ronald Dworkin und “Kontexte der Gerechtigkeit” von Rainer Forst sind zwei wirklich großartige Bücher, die zu erwähnen bei keiner Diskussion um den Vorrang des Guten oder des Gerechten fehlen sollten 🙂

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