Ein Volk

Alle beklagen sich über Schwarzrotgold. Immerhin: Die Fahnen überall sind Symbole. Symbole als Verweise machen eine Differenz klar: Sie stehen für etwas, das sie selbst nicht sind. Diese Unterscheidung geht bei einer anderen Sache verloren: Wenn’s um das Volk geht.

Anläßlich des bayerischen Volksentscheids zum Rauchverbot hört man viele Freunde des Volkes, allen voran Horst Seehofer: »Wenn das Volk entscheidet, hat es recht«. Sebastian Frankenberger, der Initiator des Volksentscheids, vertraut gar darauf, »daß das Volk immer zum richtigen Zeitpunkt die richtige Entscheidung trifft.« (Tagesschau vom 5. Juli, bei Minute 8.05)

Das ist die Gefahr, die in direkter Demokratie liegt: Daß plötzlich alles legitimierbar scheint. Daß die Entscheidung »des Volks« nicht als Summe von Einzelentscheidungen erkannt wird, sondern es scheint, als gäbe es den einen Willen eines Kollektivs, der wahr und richtig und gut ist, und der zu exekutieren ist.

Nicht, daß ich etwas gegen direkte Demokratie hätte, im Gegenteil. (Als neulich die SVP den Regionen um die Schweiz herum eine vereinfachte Aufnahme in die Schweiz anbieten wollte, war mein erster Gedanke: Was für ein politisches System! Der Schweizer Föderalismus, die Schweizer direkte Demokratie, und der neue Kanton Baden bringt die Karlsruher Verfassungsgerichtsbarkeit mit. Auch wenn die nicht zur Schweizer politischen Kultur paßt …) Direkte Demokratie ändert aber nichts Qualitatives an der Legitimität von Gesetzen: Ob nun ein Gesetz von einem Parlament oder »dem« Volk beschlossen wurde – jedesmal geht es darum, daß das staatliche Gewaltmonopol eingesetzt wird, um eine Regelung zu treffen. Und diese Regelung muß, egal woher sie kommt, überprüft werden. Ist es nötig, daß es ein Gesetz gibt? Gibt es eine Regelung, die einen geringeren Eingriff möglich macht? Wie muß eine Regelung aussehen, die die unterschiedlichen Interessen verbindet und insbesondere die unterlegene Minderheit und die Rechte des Einzelnen schützt?

Die Rede von »dem« Volk, das eine Entscheidung getroffen hat und verwandte Redefiguren verschleiern diese Notwendigkeit, die ein freier Staat an jegliche Form von Regelung legen muß. Es gibt nicht den Wählerwillen, und das Volk spricht nicht. Völker handeln nicht. Kollektive handeln nicht. Auch wenn »das« Volk entschieden hat, exekutiert doch der Staat diese Gesetze, macht sich die Mehrheit den Staat zunutze, um ihre Entscheidung umzusetzen.

Selbstverständlich bleibt staatliche Bevormundung auch dann staatliche Bevormundung, wenn sie über Methoden der Volksgesetzgebung eingesetzt wird. Volksgesetzgebung darf nicht zu einer weniger skrupulöse Überprüfung der Gesetzgebung führen, weil sie ja »durch das Volk« und nicht »durch den Staat« vorgegeben wurde. Symptomatisch für diese Begriffsverwirrung ist dieser Tweet: »Könnt ihr bitte mal aufhören, über den Volksentscheid zu heulen? Das Volk hat gesprochen. Nicht der Staat hat verboten, sondern das Volk.«

Diese Begriffsverwirrung macht vergessen, daß es so etwas wie Rousseaus objektiv richtigen volonté générale nicht gibt; daß Mehrheit nicht Wahrheit (oder das Richtige, oder das Gute, oder das Angemessene) erzeugt (beim Schweizer Minarett-Volksentscheid habe ich das schon einmal diskutiert: »Mehrheit und Wahrheit« und »Das Kreuz mit dem Minarett«); schlußendlich: Daß das Zentrum einer freiheitlichen Politik niemals die Willensäußerung eines Kollektiv sein kann, weil die Aufgabe eines freiheitlichen Rechtsstaats gerade ist, Rechte des Einzelnen zu verteidigen.

Allzu naive Begeisterung für Volksgesetzgebung gleitet schnell in einen kollektivistischen Fehlschluß ab.

34 Gedanken zu „Ein Volk“

  1. Und wieder ein Beitrag der Serie “Wenn mir eine Entscheidung nicht gefällt, stelle ich das System in Frage”…

    ich mach es ja eher umgekehrt. Wer meine Meinung ist, muss sich verdammt viel Kritik gefallen lassen 🙂

    1. Ja, ich stelle das System in Frage, wie ich generell Systeme in Frage Stelle, die sich anmaßen, anderen Präferenzen aufzuerlegen, wie sie mit ihrem Eigentum umgehen sollen.

        1. Wenn das Auto auf meinem Gelände rumliegt, verbitte ich es mir auch, daß irgendjemand dafür Vorschriften macht, solange es nicht auf andere Gelände raussuppt.

  2. Den gewünschten “geringeren Eingriff”, im Endeffekt also ein sich selbst austarierendes System ein wenig gemäß Angebot und Nachfrage, hat man ja schon ausprobiert. Das Ergebnis bspw. in Berlin ist: die Raucher bestimmen, was Sache ist, ergo: es gibt so gut wie keine Nichtraucherkneipen.
    Ich habe das in einem ungeplanten Selbstversuch mit Freunden erlebt. Wir waren eine geschlagene Stunde unterwegs, um eine einzige Kneipe zu finden, in die man hineingehen konnte, ohne gegen eine Qualmwand zu rennen.

    Sei es aus Sorge, man könne (rauchende) Kunden vergraulen oder aus IMO falsch verstandenem Anti-Staat/Anti-Regelung/Anti-Establishment-Gebarens: Nichtraucher sind die Gruppe, die sehen muss, wo sie bleibt bzw. fressen muss, was man ihr vorsetzt, also in diesem Fall: brav den Dunst der “Genießer”, vulgo Raucher, einatmen.

    Die Praxis hat jede schöne Theorie von einem selbstorganisierenden Kollektiv zunichte gemacht.

    Ich habe auch bis jetzt noch keinen einzigen Text gelesen, der mich von der Bösartigkeit des Rauchverbots als Ausdruck eines entmündigenden Nanny-Staates überzeugt hätte.

    1. Was Du willst, ist mir tatsächlich völlig egal. Es gibt kein Recht auf Kneipenbesuch. Es gibt kein Recht darauf, daß andere gezwungen werden, ein Angebot nach Deinem Gusto zur Verfügung zu stellen.

      1. Das ist wirklich ein dummes Argument. Stichwort: Gesellschaftliche Teilhabe. Dein Argument ist, dass Hartz-IV-empfänger nur Lebensmittelgutscheine und Miete brauchen.

          1. Und nun kommt die entscheidende Frage: wenn 98 Prozent aller Lokale, Kneipen, Public-Viewing-Plätze und Kleinkunst-Aufführungsorte “Raucherclubs” sind, ist das soziolulturelle Existenzminimum unterschritten – wenn Du zum Beispiel eine schwangere Freundin hast.

            Die politische Entscheidung ist: welchen Prozentsatz soll man anstreben und wie will man dieses Ziel erreichen?

            Ich bin absolut kein Anhänger der bayerischen gesetzgebung, aber die Frage muss beantwortet werden.

            1. Ich kann die Anwendung der Idee von gesellschaftlichen Teilhabe auf die Rauchverbot-Thematik nicht nachvollziehen.

              Es geht darum, ganz konkret *finanziell* die Grundlagen zur Teilnahme an der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Ob deine Mitbürgern nun rauchen, oder Nichtraucher sind, scheint mir davon komplett unabhängig.

              Mit anderen Worten: Du hast das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe, aber nicht auf deine persönliche Wunsch-Gesellschaft.

              1. Mein Anwendungsbeispiel war die schwangere Freundin. Oder nimmden Asthmatiker. Wenn diese Leute keine Kneipe, kein Kino und kein Kabarett besuchen können, sind sie von wensentlichen Teilen der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen.

                Bei Menschen, die sich lediglich vom Rauch gestört fühhlen ist die schwelle natürlich geringer. Man darf aber nicht bergessen, dass Raucher nicht nur inhaltieren, sondern auch ausatmen.

                1. Verstehe. Ich würde zugestehen, dass du auf diese Weise dass Thema Teilhabe prinzipiell in die Diskussion einbringen kannst. Vielleicht könnte man so weniger invasive Maßnahmen rechtfertigen.

                  Spontaner Gedanke: Was mir beispielsweise weniger Bauchschmerzen bereiten würde wäre eine staatliche Förderung von Nichtraucherlokalen (die ersten zwei Jahre steuerreduziert o.ä.). Ich weiß nicht in wieweit so etwas diskutiert wurde.

      2. Dir ist schon klar, dass du dir mit dieser Aussage ins eigene Knie schießt? Es gibt genauso wenig ein Recht auf Rauchen in der Kneipe. Es wurde bisher nur toleriert – von Gästen, Angestellten und Inhabern.

  3. @felix ich sehe die Problematik in der Tendenz ähnlich wie du, allerdings gehe ich einen deiner Schritte nicht mit.
    Verbote und Gebote sind nicht prinzipiell zu verteufeln (das scheint ja auch nicht deine Absicht zu sein), sondern können sinnvoll sein, wenn sie anderen Individuen erst Freiheiten, bzw. Sicherheiten geben. Jeder Gesetzgebungsprozess der zu einem Verbot/Gebot führt ist dementsprechend ein Abwägungsprozess ob der Eingriff in die Freiheit des Individuums aufgrund übergeordneter Interessen des Staates bzw. in Vertretung der Interessen anderer Individuen gerechtfertigt ist. Am Ende eines solchen Prozesses kann sehr wohl ein ja stehen (ein Tempolimit ist auch nichts anderes als ein Schnellfahrverbot).
    Im Fall des Rauchverbots ist die Problematik meines Erachtens in zweifacher Hinsicht abzuwägen. Nur um es Nichtrauchern zu ermöglichen in alle Kneipen gehen zu können, ohne dort vom Rauch belästigt zu werden, ist m.E. kein hinreichendes Argument für eine Einschränkung in die Freiheit des Rauchers eine Zigarette zu rauchen.
    Die zweite Ebene ist allerdings die der im Lokal Beschäftigten. Sie haben die von dir angesprochene Wahlfreiheit entweder gar nicht oder in der Theorie.
    In sofern tendiere ich tatsächlich zu der Lösung, die glaube ich im Saarland schon mal ausprobiert wurde, dass in inhabergeführten Kneipen Rauchen erlaubt sein kann, man es sonst aber mit guten Gründen verbieten kann.

    Allerdings muss ich zugeben, dass ich bei dem Thema immer noch gespalten bin, also her mit guten Argumenten!

    1. Naja… gute Argumente… es ist nur eine Frage der Zeit, bis der übliche Mob von militanten Rauchern und Nichtrauchern kommt. Mit den immer gleichen Argumenten. Mir (als Raucher) ist das Thema persönlich wichtig, aber es zu diskutieren, fehlt mir mittlerweile die Lust. Da herrscht kein Interesse mehr am Finden von Lösungen, da soll nur noch gewonnen werden.

  4. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Dich richtig verstanden habe – Deine Position ist, daß es für die Legitimation eines Gesetzes nicht relevant ist, ob es vom Parlament verabschiedet wurde oder durch einen Volksentscheid zustande gekommen ist?

    Falls ja, würde ich dem widersprechen. Ein Gesetz, das aus einer Volksabstimmung hervorgeht, hat meines Erachtens eine größere Legitimation, denn in einem solchen Entscheid hat man die Möglichkeit, nur über eine einzige Sachfrage zu entscheiden. Bei Parlamentswahlen muß man in seine Wahlentscheidung viel einbeziehen: Positionen der Parteien zu allen Politikfeldern, Nähe zu Weltbildern, sozialen Gruppen usw. Da ignoriert man dann vielleicht die Meinung im Raucherstreit, weil einem Steuern und Gesundheitspolitik wichtiger sind. Entsprechend besteht bei einer Entscheidung durch Parlamente immer in höherem Maße die Gefahr, daß gegen den Willen einer Mehrheit der Repräsentierten entschieden wird. Wenn die Repräsentierten selbst in einer bestimmten Frage ihre MEinung äußern dürfen, ist das Bild klarer.

    1. Pamphilus : Du musst beachten: Volksentscheide benätigen eine geringere Mehrheit. Ein paar Hundert Parlamentarier, die nichts anderes zu tun haben, kann man für eine Abstimmung mobilisieren, das ganze volk eher nicht. Und wenn man sie zur Abstimmung bekommt, kann man sie vorher nicht durchweg gut informieren,

  5. Ich weiss nicht recht. Jahrein, jahraus legitimieren von Lobbyisten bedrängte Parlamentarier alles Mögliche: Gigantische Rettungspakete beispielsweise, die Vorratsdatenspeicherung oder mit dem Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz gar Enteignungen.

    Und jetzt spricht sich ein Volksentscheid für ein zuvor schon mal so beschlossenes Rauchergesetz aus – und Dir kommt als erstes die eventuell fehlende Legitimation in den Sinn?

  6. Richtig, Gesetze müssen überprüft werden, dass sollten Europäer eigentlich spätestens seit der französischen Revolution gelernt haben, die bekanntlich in eine nicht ganz so freundliche Volksgemeinschaft endete…

    Leider wird dieser Punkt bei der Argumentation für direkte Demokratie immer vergessen.

  7. Der Hinweis auf Berliner Verhältnisse ist bei einer bayerischen Gesetzgebung vollkommen irrelevant. In Bayern stellte sich der Sachverhalt nämlich vollkommen anders dar. Zumindest in München und Umgebung gab es nämlich kaum noch Restaurants oder Bars, in denen geraucht wurde. Wenn ich die 15-20 Restaurants und Kneipen, die ich in den letzten Monaten besucht habe, an meinem inneren Auge vorbeiziehen lasse, komme ich auf sage und schreibe 2, in denen man rauchen durfte. Was wohl ein vernünftiges Verhältnis ist, dem Anteil der Raucher an der Bevölkerung entsprechend.

    Aber das will die Mehrheit der Nichtraucher nicht. Immer feste drauf auf die Minderheit. Deswegen darf jetzt nirgendwo mehr geraucht werden. Am Deutschen Wesen soll die Welt genesen. Macht es alle so wie ich, denn ich habe recht.

    Danke, Nichtraucher. Ich denke ich höre jetzt auf zu rauchen. Um den schrecklichen Fuzzies mit ihren Kindern namens Lysander nicht mehr ihr Kindergeld mit meiner Tabaksteuer zu finanzieren. Und bis dahin gehe ich in keine Kneipe mehr, in der man nicht rauchen darf. Sollen doch die Nichtraucher für die Gastronomische Kultur aufkommen. Wo ich nicht erwünscht bin, geh ich auch nicht hin.

  8. 2 Anmerkungen:

    Nicht mal ein Viertel der Wahlberechtigten hat in Bayern das Gesetz durchgedrückt. Unter Demokratie verstehe ich was anderes.

    Hättet ihr bei Volksentscheiden nicht Angst das die BILD entscheidet? Ich glaube der durchschnittliche Deutsche ist zu dumm oder besser zu faul (sich sinnvoll zu informieren) um dieses Recht sinnvoll einzusetzen.

    1. Die übrigen drei Viertel hätten ja dagegen stimmen können, wenn sie gewollt hätten. Aber wenn sich ein Großteil der Wahlberechtigten enthält, interpretiere ich das so, daß die dann mit jedem Ergebnis einverstanden sind und kein Interesse haben, die Entscheidung zu beeinflussen. Unter Demokratie verstehe ich genau das: die Möglichkeit und das Recht, selbst politische Entscheidungen zu fällen, aber nicht dazu gezwungen zu sein.

      Ich glaube nicht, daß BILD entscheidet und ich glaube auch nicht, daß BILD bei diesem speziellen Volksentscheid entschieden hat. Auf der anderen Seite halte ich aber die von Dir geäußerte Meinung, daß der durchschnittliche Deutsche zu dumm oder zu faul ist, um seine politischen Rechte zu nutzen, für grundfalsch und viel gefährlicher als die BILD. Denn diese Haltung ist der Keim von Paternalismus und Diktatur. Wenn die Menschen zu politischen Entscheidungen nicht fähig sind, dann müssen sie entmündigt werden. Wer so denkt, der muß konsequenterweise die Demokratie ablehnen.

  9. Was schon vor Jahrzehnten abhanden gekommen ist, sind die Kultur des Rauchens, die Kultur des Genusses und die der gegenseitigen Rücksichtnahme. Was wir in vielen Lokalen oder Kneipen erleben ist das Pendant zum Koma-Saufen, quasi ein Koma-Rauchen.

    Aus meiner Sicht ist das Bedürfnis legitim und gesellschaftlich erfüllbar, im öffentlichen Raum zum Feierabend-Bier eine Feierabend-Zigarette zu rauchen. Ebenso gehört es nach wie vor zum guten Ton, während des Essen nicht zu rauchen, sondern diesen Teil des Genusses auf den Digestiv zu verschieben. Früher hat man sich nach dem Essen in den Rauchsalon zurückgezogen, da standen keine Aschenbecher auf dem Eßtisch, sondern Rauchwaren und Cognac gab es danach im separaten Raum.

    Eine entsprechende Kultur wieder aufleben zu lassen ist auch keineswegs verkehrt und sei es auch mit gesetzlicher “Unterstützung”. Warum also nicht Räume für Nichtraucher und Räume für Raucher, in denen man sich auch mal als Nichtraucher mit seinen rauchenden Freunden einfinden kann – und umgekehrt?

    Andererseits gab und gibt es Kneipen, in denen Bier und Zigarette zusammengehören wie Einsamkeit und Alkoholismus. Das Urteil “da wird viel geraucht” ist ein ähnliches Argument wie “da sind die Leute so schiach” und kann dazu führen, eben eine andere Kneipe aufzusuchen.

    Es gibt nun einmal Miljöhs oder Gruppen, die unter sich bleiben wollen, das ist kein verwerfliches Ansinnen. Eher fraglich finde ich die Argumentation: “ich bin schwanger/Mutter/Vater und möchte auch abends weggehen”.

    Genausowenig, wie ein verheirateter Mann in ein Strip-Lokal gehen sollte, hat eine Schwangere etwas in einer Kneipe verloren oder eine Mutter mit ihren Kindern. Es gibt kein Recht darauf, alles gleichzeitig haben zu können, man muß sich entscheiden bzw. akzeptieren, daß nicht alle überall gleich passend sind.

    Was mich prinzipiell erschreckt, sind Rigorositäten und einheitliche Regelungen, wo Vielfalt und Multikulturalität gedeihen sollen. Und ja: auch eine verrau(s)chte Bierschwemme ist eine Kulturgut, wie die Eckkneipe oder das Hauben-Restaurant oder das Lokal für die ganze Familie mit Schani-Garten. Und genau so, wie unterschiedliche Speisen und Getränke gereicht werden, unterschiedliche Musik gespielt wird und unterschiedliche Leute die Lokalitäten bevölkern, sollte es auch einen unterschiedlichen Umgang mit dem Rauchen geben.

    Ich habe nach der Einführung von separaten Räumen in Kneipen in Stuttgart erlebt, daß sich im Raucherzimmer alle Gäste drängten und tummelten, während im Nichtraucherrraum außer dem Schankkellner und mir, dem Nichtraucher niemand war. Und selbst der war nur dort, wenn er Getränke holte, ansonsten saß er bei seinen Gästen und rauchte. Das sind schildaeske Situationen, die einen die Sinnhaftigkeit von einheitlichen Regelungen ohne Ausnahmen stark bezweifeln lassen.

    Wir alle brauchen unbedingte Freiräume, in denen wir nach unserer Facon agieren können, es gibt vegetarische Restaurants, Fischrestaurants, Steakhäuser, Saunen für Homosexuelle, Sexshops für Heterosexuelle, Fitness-Studios für Frauen usw. – warum also auch nicht Lokale für Raucher?

    Mir ist diese Haltung, die in dem Entscheid bzw. dem zugrundeliegenden Gesetz zum Ausdruck kommt, einfach unverständlich und fremd.

  10. Ja ist ein schwieriges Thema. Wobei ich sagen würde, daß immer dann, wenn eindeutig Menschenleben gefährdet sind, keine Volksentscheide gemacht werden dürften. Zum Beispiel. Daß es also Ausnahmen gibt. Ansonsten bin ich für Volksentscheide.

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