Im moralischen Prokrustesbett

Die Rede des Papstes vor dem Bundestag war eine große Rede – eine Rede voller Teile, denen man beim Hören unmittelbar zustimmen möchte, eine Rede, die viele wichtige Impulse setzt. Es war aber auch eine Rede, deren oberflächliche Konsensfähigkeit nicht darüber hinwegtäuschen sollte, daß es dem Papst im Kern damit um einen hochproblematischen Naturbegriff geht mit sehr praktischen Konsequenzen.

Die Rede war eine dem deutschen Parlament und der deutschen Geschichte sehr angemessene: Die Würde des Menschen und die Selbstbeschränkung des gesetzten Rechts um der Würde willen – der Generalbaß, der auch das Grundgesetz prägt und zu einer rechtsgeschichtlich so bedeutsamen Verfassung macht.

Beim wiederholten Lesen fällt mir auf, wie deutsch die Rede ist – nicht in einem nationalschwiemeligen völkischen Sinn, sondern indem subtil Themen aufgegriffen werden, die den deutschen Diskurs geprägt haben: Wenn Gewissen gefaßt wird als »die der Sprache des Seins geöffnete Vernunft«, dann klingt nicht nur Heideggers Sprache an (Kants »moralisches Gesetz in mir« allerdings weniger); Vernunft ist bei Benedikt gleichsam notwendig und freiheitsstiftend wie gefährliche Quelle von Hybris – Dialektik der Aufklärung.

Die Rede war aber nicht nur eine dem Adressaten angemessene, sondern auch dem Redner selbst: Es ging um zentrale Themen der Theologie Joseph Ratzingers und der Programmatik Benedikts XVI.: Christliche Werte und gegenwärtiger Werterelativismus – und das ist für mich auch der Teil der Rede, der ich vehement widerspreche: Benedikts Antwort auf seine Frage »Wie erkennt man, was Recht ist?« ist allzu schnell der Verweis auf Natur und Vernunft – doch der Natur- wie der Vernunftbegriff ist gleichzeitig unterbestimmt wie überbewertet.

»Wie erkennt man, was Recht ist?« – das ist eine Frage, die auch mich sehr umtreibt, und eine Frage, die ich für eminent wichtig halte in allen Diskussionen um die Befugnisse, die ein Staat sich aneignen darf, will er noch als freiheitlich gelten dürfen.

Benedikts Antwort ist eine sehr selbstbewußte: Wir haben die Antwort ja vor uns liegen, in Natur und Vernunft, und also ist die Aufgabe aller Politiktreibenden, ihr Wirken an der Gerechtigkeit auszurichten – und diese Gerechtigkeit ist nicht nur subjektiv zu erkennen, sondern, guten Willen vorausgesetzt, für alle gottgegeben erkennbar. Damit ist, so Benedikt, der Ethos eben nicht dem Raum des Subjektiven zugewiesen – es gebe eine objektive Moral, und diese gründe in Gottes schöpferischer Vernunft, und dieses Gründen sei notwendig.

Ich gehe auch davon aus, daß es eine objektive Moral gibt, wenn ich auch in der Begründung von Benedikt abweiche. Zu einer autonomen Moral, also einer Moral, die aus sich heraus Geltung beanspruchen kann, ohne notwendig in Gott oder seiner schöpferischen Vernunft zu gründen, sehe ich keine Alternative: Moral gilt aus sich selbst heraus, und nicht weil sie jemand, und sei es ein Gott, gesetzt hätte, sie ist ab-solut, losgelöst, nicht kontingent, abhängig. Was nicht moralisch ist, kann nicht »par ordre de Dieu« moralisch gemacht werden, und wenn Gott und Moral gleichursprünglich sind, so setzt die Moral doch Gott Grenzen und setzt ihn einer Notwendigkeit aus: Nicht einmal von Gott ist der Befehl gerechtfertigt, den unschuldigen Sohn zu töten, und Gott kann diesen Befehl nicht rechtfertigen.

Aber auch hier das Problem: »Wie erkennt man, was recht ist?« – nach dem Papst ist alles recht einfach. Das Gewissen sei »die der Sprache des Seins geöffnete Vernunft«, und rechtverstanden läßt sich aus der Natur im Lichte dieser Vernunft ableiten, was richtig ist – und da sind wir schon mitten im Problem: Wer entscheidet, was »rechtverstanden« heißt? Wer ist die autoritativ entscheidende Instanz, die falsche Folgerungen von rechtverstandenem Hören auf die Sprache des Seins unterscheidet?

Diese Frage führt in den Kern der Problematik von Benedikts Entwurf: Er braucht diese Instanz, und er bejaht emphatisch die Existenz einer derartigen Instanz. Es ist nicht ausgesprochen – aber es kann kaum anders verstanden werden: diese Instanz ist die Kirche, und insbesondere diejenige Instanz innerhalb der Kirche, die autoritativ über richtig und falsch entscheidet: Der Papst.

Der freiheitliche Staat ist ein Staat, der sich moralischen Gewißheiten so weit wie möglich enthält; der geniale Kunstgriff des Grundgesetzes ist, eine moralische Gewißheit als Leitidee aufzugreifen, die Würde des Menschen, um damit das Einfallen weiterer moralischer Gewißheiten zu verhindern: Indem die Würde des Menschen als vorpositiv, dem durch Mehrheit gesetzten Recht vorgängig gesetzt wird, wird sie der Setzung durch Mehrheit entzogen.

Demokratie und Diskurs ist eine logische Folge dieser Zurücknahme: Es ist objektiv so, daß die Menschen nicht über die jeweils subjektiv als objektiv empfundenen Wahrheiten übereinstimmen, was Recht ist und wie genau man »der Gerechtigkeit in der Gesetzgebung dienen kann«. Und nicht nur stimmt man nicht überein, auch auf ein Schiedsgericht ist sich nicht zu einigen. Zum Widerstreit der Meinungen und Wertvorstellungen gibt es keine Alternativen, die freiheitlich wären.

Die dem angemessene Politikform ist eine Politik der Bescheidenheit: Eine Abkehr davon, alles als objektiv regel- und planbar zu verstehen – damit stimmt auch Benedikt überein. Es ist aber auch eine Abkehr davon, für alle verbindlich einen Begriff des guten Lebens festzulegen – und genau das glaubt Benedikt zu haben, zu kennen und zu können, und genau dort ist das Einfallstor, das all die Proteste etwa gegen die katholische Sexualpolitik so plausibel macht.

Ein zentraler Punkt der Rede zielt auf die Natur des Menschen ab:

Auch der Mensch hat eine Natur, die er achten muss und die er nicht beliebig manipulieren kann. Der Mensch ist nicht nur sich selbst machende Freiheit. Der Mensch macht sich nicht selbst. Er ist Geist und Wille, aber er ist auch Natur, und sein Wille ist dann recht, wenn er auf die Natur hört, sie achtet und sich annimmt als der, der er ist und der sich nicht selbst gemacht hat. Gerade so und nur so vollzieht sich wahre menschliche Freiheit.

Hier geht es nicht (nur) um Bioethik oder um eine Naturethik, auch wenn der Papst die Sorge um die Umwelt explizit und ausführlich gewürdigt hat. Volker Beck lobte im Interview unmittelbar nach der Rede, daß sie niemanden beleidigt habe, daß Benedikt darauf verzichtet habe, Homosexualität als objektiv ungeordnet zu bezeichnen. Genau das hat Benedikt aber getan: Was gerade der deutschen bioethischen Befindlichkeit – sei’s im Kontext Klonen, PID oder Gentechnik – so eingängig und zustimmungsfähig klingt, ist tatsächlich der hochproblematische Kern der Sexualpolitik der Kirche: Der feste Glaube an die Natur des Menschen. Mit diesem Glauben einher geht auch die Überzeugung, daß es naturgemäßes Verhalten gibt – und eben objektiv ungeordnetes. Natur ist bei Benedikt ein platonischer Begriff: Die unveränderliche Idee der Natur. Es gibt das eine Idealbild, in dem Sollen und Sein in eins fallen. Alles andere ist Abweichung (und gerade ein Sein, das zwar ist, aber nicht sein soll), und wenn diese »Abweichung« auch noch so konsensual ist, ist sie doch nicht der Vollzug »wahrer« Freiheit.

Der Kern dieser Argumentation ist eine tief in der Philosophie- und Theologiegeschichte verwurzelte – eine Ideengeschichte, die auch eine durch Denkverbote und lehramtliche Maulkörbe geprägte ist, eine Geschichte kirchlicher Machtausübung zum Zwecke der (Sexual-)Politik. Für Augustinus ist Freiheit nur die Freiheit zum Guten. Thomas von Aquin kennt den Unterschied von Artnatur (die Natur, die einer ganzen Art zukommt) und Individualnatur (nicht jedem Individuum einer Art kommt die Artnatur zu) – 1277 verdammt Bischof Étienne Tempier von Paris diese Argumentation, insofern sie dazu dient, »naturwidrige« Sexualität zu rechtfertigen. (These 166 des Konvoluts verbotener Positionen lautet »Die Sünde gegen die Natur, also der Mißbrauch des Beischlafs, mag gegen die Natur der Art gehen, aber er geht nicht gegen die Natur des einzelnen.«) Augustinus’ Argumentation taucht im 19. Jahrhundert auf, wenn Glaubensfreiheit bestritten wird, da es keine Freiheit zum Irrtum geben dürfe. Immer geht es darum, daß nicht sein darf, was nicht sein soll, daß nicht sein darf, was der wahren Natur widerspricht.

Benedikt hat ein großartiges Plädoyer für die Begrenzung des Glaubens an eine Allzuständigkeit und Allmacht der Politik gehalten – etwas, das ich heute für mehr denn je wichtig halte. Mit seiner großen These von der Diktatur des Relativismus geht aber die Forderung nach einer für alle verbindlichen Ausrichtung an einer von ihm repräsentierten Idee der Natur des Menschen einher – die Natur des Menschen als moralisches Prokrustesbett. Wer aber nur den Menschen und seine kollektive ideale Natur kennt, übersieht jeden einzelnen Menschen in seiner Verschiedenheit – der Papst und die Proponenten seines Naturbegriffs sehen objektive Unordnung, wo subjektiv nur Liebe ist.

11 Gedanken zu „Im moralischen Prokrustesbett“

  1. Das ist bislang die beste und vor allem von Kenntnis der Materie geprägte Analyse der Rede Benedikts, die ich bislang lesen konnte. Natürlich ist sie fest verwurzelt in der Lehre der Kirche, wie wir sie kennen.

    Ich stimme dir, und das tue ich nicht oft, in allen Punkten zu. Das kann ich, weil du die positiven wie auch die negativen Aspekte der Rede gleichermaßen würdigst. Vielleicht gäbe es hier und da eine Meinungsdifferenz, aber die nur zu erwähnen täte ihr zu viel der Ehre an.

    Du benennst einfach präzise die Punkte, die mich – neben anderen – Alt-Katholik werden und auch begeistert haben bleiben lassen. Was nicht ausschließt, dass ich die römisch-katholische Kirche und den Papst eigentlich fast schon gewohnheitsmäßig gegen eine Kritik verteidige, die sich vor allem durch Ahnungslosigkeit auszeichnet.

  2. Wenn Sie meinen, Ratzinger hätte in seiner Rede Moral “par ordre de Dieu” begründen wollen, glaube ich, dass etwas missverstanden wurde. Ich meine, in der Rede gehört und gelesen zu haben, dass, er ausdrücklich davon sprach, dass es nicht um Offenbarungsrecht geht. Ratzinger hat an aristotelische Ethik angeknüpft – auf dem Gebiet der aristotelischen Tugend- und Metaethik ist die Rede meines Erachtens sehr aktuell -, im Raum der analytischen Ethik und Metaethik reüssiert seit einigen Jahrzehnten der aristotelische Ansatz in bemerkenswerter Weise. Gerade das Thema des Verhältnisses von Natur (im nicht-positivistischen Sinn) und Vernunft füllt momentan wieder die Regale in der Fachphilosophie. In der Aufklärungsphilosophie, vorallem bei Kant, finden sich da übrigens hochinteressante Verbindungen, was auch ein wachsendes Forschungsgebiet ist momentan. Dass man aristotelische Ethik und kantische Ethik (Autonomie der praktischen Vernunft) gegeneinander ausspielt, wie es im obigen Kommentar zu sein scheint, ist jedenfalls nicht mehr Stand der Fachphilosophie. — Was die Bemerkungen zur moraltheologischen Beurteilung der Homosexualität angeht, so glaube ich, dass der aristotelische Ansatz, den Ratzinger verficht, nicht zwangsläufig zu einer rein negativen Bewertung der Homosexualität führen muss. Ich glaube, der Papst zielte tatsächlich eher auf bioethische Fragen ab.

  3. P.S.: Die Stelle, wo Ratzinger ein Gegründetsein von Moral in einem Creator spiritus anspricht, ist einmal die, wo er von dem Zusammenhang von subjektiver und objektiver Vernunft spricht und die klassische philosophische These anführt, dass beide in einer Subjekt und Objekt übergreifenden Vernunft gründen müssen. Dies ist jedoch nicht mehr als eine erkenntnis-metaphysische Aussage, es ist keine metaethische Aussage und besagt noch lange nicht eine Moral “par ordre de Dieu”. — An der zweiten Stelle erwähnt Ratzinger die späte Aufgabe des Sein-Sollens-Dualismus durch Kelsen und fragt, ob normative Strukturen im Sein nicht doch von einem Creator spiritus herstammen müssen. Auch das ist noch keine Moralbegründung “par ordre de Dieu”, denn es lässt völlig offen, ob dieses Gründen von Normen im Creator spiritus voluntaristisch oder intellektualistisch zu verstehen ist – ob sie aus dem freien Willen Gottes quasi per Dekret erfolgen oder ob sie aus der nicht-volitionalen Wesensstruktur Gottes kommen (wie z.B. die klassische Scholastik sagt, dass die Logik, die in den Naturprozessen steckt, im Wesen Gottes gründet, welches unendliche logische Strukturalität besagt). Man muss meines Erachtens sehr vorsichtig sein mit der Vorverurteilung der Rede Ratzingers als ein Versuch einer Moralbegründung “par ordre de Dieu”. Dies lässt sich so aus seinen Worten nicht ableiten.

    1. Danke für die ausführliche und fundierte Kritik, und eine Bitte um Entschuldigung, daß diese Reaktion so lange dauert.

      Mein Problem mit der Rede ist weniger die metaphysische Begründung der Moral; auch ist es mir nicht darum zu tun, gegen Moralkonzeptionen zu argumentieren, die auf dem Naturrecht basieren – rein rechtspositivistisch möchte ich auch nicht argumentieren. Schön formuliert hat das Robert Spaemann in einem wie immer sehr klugen Interview in der Welt:

      Wenn sie aber unter einer Tyrannei leben, dann bekehren sich alle zum Naturrecht. Wenn ich gefoltert werde, dann interessiert mich doch nicht, ob das jetzt gesetzlich erlaubt ist oder nicht, dann weiß ich nur, es ist ein Unrecht, was da geschieht. Fertig. Das heißt: Naturrecht.

      Was mich umtreibt und was mich an der Argumentation des Papstes stört: wie diese Moral entdeckt werden kann. Natürlich sagt Benedikt, daß die Moral nicht direkt offenbart wird, und ich kann sehr gut mit, wenn er auf Natur und Vernunft reagiert. Das Problem ist die Vermittlungsinstanz und die Instanz, die definitiv entscheidet, was natur- und vernunftgemäß ist.

      Das ist dann das Einfallstor für meine polemische Formulierung des ordre de Dieu: Die Kirche und im speziellen der Papst ist diese definitiv entscheidende Instanz. Auch wenn das Naturrecht nicht Offenbarung ist, so ist doch die Vermittlungsinstanz eine – nach katholischer Lehre – von Gott eingesetzte.

      Dem Gegenüber stelle ich dann den Diskurs als einziges Mittel, das wir zur Verfügung haben, um naturrechtliche Prinzipien bewerten und diskutieren zu können – im vollen Bewußtsein, daß das eine Zurücknahme eines definitiven Anspruchs bedeutet, ist doch jede Deutung immer nur eine vorläufige, zu der gegensätzliche, ebenso vernünftig begründbare Deutungen denkbar sind.

      Konkret auf die katholische Lehre von der Natur der menschlichen Sexualität: Hier wird klar eine kirchenamtliche Position als die natur- und vernunftgemäße vorgegeben, die dann – bis hin zu disziplinarischen Sanktionen – nicht mehr im Lichte der Vernunft anders als vorgegeben gedeutet werden dürfen.

  4. Erst mal vielen Dank für eine um Fairness bemühte Kritik der Papstrede.

    Als Katholik habe ich natürlich kein Problem mit seinen Inhalten, für das von Ihnen erkannte Problem der Rechtfertigung von moralischen Setzungen (das habe ich jedenfalls so verstanden) sehe ich keine andere logische Lösung als eine metaphysische.

    Denn der Maßstab einer Handlung oder Sache muss immer außerhalb ihrer selbst angesiedelt sein. Das gilt für physische Objekte und alles andere, also auch für die Welt als ganze. Ich sehe wirklich nicht, wo eine konkrete Moral sonst begründet sein könnte.

    1. Ich bin übrigens auch katholischer Christ – daraus folgt aber noch nicht notwendig und natürlich eine Übereinstimmung mit den Inhalten jeder päpstlichen Aussage.

      Zur Letztbegründung: Wenn der Maßstab einer Sache immer außerhalb ihrer selbst liegen muß und daher eine metaphysische Begründung notwendig ist – muß dann nicht auch diese metaphysische Ursache eine Ursache außerhalb ihrer selbst haben, und damit eine metametaphysische?

      Das Problem bei Letztbegründungen ist, daß es immer auf eines von dreien hinausläuft (das Münchhausen-Trilemma): dogmatische Setzung, Zirkelschluß oder infiniter Regreß.

      Wie schon beim anderen Kommentar angemerkt: Auf die Letztbegründung kommt es mir eigentlich nicht an – sondern auf die Bewertungs- und Entscheidungsinstanz.

  5. Traurig, wenn man eine Rede schon deshalb loben muss, wenn “sie niemanden beleidigt” hat. Was sind das für Maßstäbe?? Und auch wenn Benedikt darauf verzichtet hat, “Homosexualität als objektiv ungeordnet zu bezeichnen”, heißt das noch lange nicht, dass dieser Denkansatz in der Kirche und in kirchlichen Organisationen verbreitet ist.
    Ich empfehle allen, die behaupten, die katholische Kirche sei von Toleranz und Nächstenliebe geprägt, die Lektüre des Buchs von Jana Nitezki “Chancengleichheit? Über den Umgang mit homosexuellen Beschäftigten in Einrichtungen der katholischen Kirche”, vgl http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/179041.html
    Schnell wird man vom Gegenteil überzeugt.

    1. Zur objektiven Unordnung: In der Tat ist dieser Denkansatz nicht nur verbreitet (in der deutschen Kirche zum Glück weniger als anderswo), sondern auch offizielle Lehrmeinung der Kirche:

      Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schlimme Abirrung bezeichnet […], hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, „daß die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind” (CDF, Erkl. „Persona humana” 8). Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen.

      (Katechismus der katholischen Kirche Nr. 2357)

      Zur Homosexualität aus theologischer Sicht, auch im Kontext der Frage nach der Natur, habe ich einen eigene Artikel geschrieben.

  6. Auch wenn das Verhältnis von Gewissen und “göttlichem Gesetz” in den Texten des 2. Vatikanums durchaus ambivalent ist, scheint mir die Instanz des Gewissens für den einzelnen Menschen die letztgültige Bewertungs- und Entscheidungsinstanz zu sein.

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