Raum für Debatte

Bundestagspräsident Norbert Lammert steht in der Kritik, weil er bei der Debatte über den EFSF nicht wie üblich nur die von den Fraktionen bestimmten Redenden das Wort erteilt hat, sondern auch den Abgeordneten Willsch (CDU) und Schäffler (FDP).

Ich halte es für einen sehr klugen Zug: Über die bloße Abstimmung hinaus, in der selbstverständlich alle Abgeordneten prinzipiell sich frei verhalten können, wird in der Debatte Raum eingeräumt für Dissens. Das kann die Legitimität des Bundestags nur stärken.

Ein Parlament ist repräsentativ – nicht in dem Sinn, daß es quasi arithmetisch einen Querschnitt der Bevölkerung abbildet, sondern daß es an Volkes statt treuhänderisch Souveränitätsrechte des Staatsvolks ausübt. Dank regelmäßiger Wahlen und der damit erzeugten Notwendigkeit, Zustimmung in Form von Stimmen zu erreichen, gibt es auch eine (über die normative Bindung der Abgeorndeten an das ganze Volk und ihr Gewissen in Art. 38 (1) GG hinaus) Rückkoppelung an den aggregierten Willen des Souveräns. Insofern ist es dann auch nicht übermäßig problematisch, wenn im Parlament etwas entschieden wird, was mehrheitlichen Stimmungen in Einzelfragen widerspricht – die Aussicht auf Wahlen wirkt zumindest mittelfristig als Korrektiv.

Im Fall des EFSF herrschte die kuriose Situation, daß – mit Ausnahme der Linken – alle Fraktionen zustimmen wollten, daß die meisten Gegenstimmen – außer der Linken – nicht aus der Opposition kamen und daß so der Erfolg der Regierungsvorlage nicht an der bloßen Annahme, sondern an der Kanzlermehrheit gemessen werden sollte. Und nicht genug: So einhellig die Zustimmung war, so anders scheint die Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung zu sein; Zahlen von zwei Dritteln, die gegen den EFSF seien, wurden berichtet.

Eine potentiell gefährliche Situation für die Akzeptanz der parlamentarischen Politk: Die Debatte, die ohnehin schon weitgehend pro forma ist, nachdem in den Ausschüssen oder schon in der Regierung das Ergebnis geplant wurde, wird ihres eigentlichen Kerns völlig entkleidet.

Ob das gemäß Geschäftsordnung zu rechtfertigen ist, ist nicht ganz klar – einerseits legt der Ältestenrat die Verteilung der Redezeiten fest (§ 35 (1) GO), andererseits legt der Präsident die Reihenfolge der Redner fest (§ 28 (1)), und das durchaus auch nach normativen Erwägungen:

Dabei soll ihn die Sorge für sachgemäße Erledigung und zweckmäßige Gestaltung der Beratung, die Rücksicht auf die verschiedenen Parteirichtungen, auf Rede und Gegenrede und auf die Stärke der Fraktionen leiten […]

Wie die juristische Bewertung von Lammerts Eigenmächtigkeit auch ist: Politisch (wenn auch nicht machtpolitisch) hat er klug gehandelt; seine Eigenmächtigkeit bringt Stimmen zu Gehör, die in der Debatte außerparlamentarisch einen großen Raum einnehmen. Wenn solche Stimmen nicht auch im Bundestag zu Gehör kommen, verstärkt das die Repräsentationskrise der Demokratie. Lammert betont die Bedeutung des Parlaments als repräsentative Vertretung des Wahlvolkes und als Ort der demokratischen Debatte – ein Parlament, das sich trotz parlamentarischem Regierungssystem nicht zum Ausführungsgehilfen der Regierung machen lassen darf und das trotz Parteiendemokratie nicht nur die Fraktion als kleinste politische Einheit kennen darf.

Wie nötig das ist, zeigt ein bizarrer Schlenker im oben schon zitierten Artikel aus der Süddeutschen:

Zu oft hat er für einige Abgeordnete die Missachtung des Parlamentes durch die Regierung gebrandmarkt […]. Jetzt ist er es selbst, der die Rechte der Fraktionen schleift.

Ein fundamentales Mißverständnis: Nicht die »Rechte der Fraktionen« (von Fraktoinen ist im Grundgesetz überhaupt nur an einer einzigen Stelle die Rede) hat er »geschleift« (Fraktionen sind ohnehin eher Teil des Problems als Teil der Lösung) – sondern die Rechte einzelner Abgeordneter und die Funktion und Legitimität des Bundestags als repräsentativer Volksvertretung gestärkt. Lammert ist damit also seiner Position treu geblieben: Auch nicht die Fraktionen dürfen das Parlament mißachten, indem sie sich zu willigen Ausführungsorganen der Regierung machen.

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