Papst Franziskus nimmt den Karlspreis entgegen – und hält das flammendste Plädoyer für Europa, das es seit langem zu hören gab – und würdigt die Gründerväter der europäischen Einigung.
Aber nicht nur in Richtung der allgemeinen Politik und der europäischen Bürger_innen zielt die Rede – sie trägt auch viel bei zur Grundlegung einer christlich verantworteten politischen Ethik. Was das sein soll, ist nach dem Ende der homogenen Milieus nicht mehr so klar – ob es nun um die alte Frage nach dem C in den Unionsparteien geht oder um osteuropäischen identitären und autoritären Chauvinismus geht. Franziskus stellt eins klar: »christliche« Politik ist keine identitäre, die sich vom Anderen, Fremden, abgrenzt, und die ihre Christlichkeit in der Unterscheidung sucht. Christliche Politik ist eine inklusive, die auf andere zugeht.
Franziskus’ Dreischritt des christlichen Humanismus, der aus Integration, Dialog und der Fähigkeit, etwas hervorzubringen (Produktivität und Teilhabe) besteht, ist jedenfalls ein wichtiger Impuls für die Sozialethik, für den politischen Katholizismus – und womöglich auch für die Reflexion des Bestandes katholischer Moral.
»Das Urheberrecht muß teilen lernen«, habe ich beim Netzpolitik-Kongreß der Evangelischen Jugend gesagt. Wie schon im Frühjahr bei »Kirche im Web« ging es mir nicht nur um die Inhalte einer Urheberrechtsreform, die den Rahmenbedingungen einer Öffentlichkeit unter den Vorzeichen der Digitalisierung gerecht wird, sondern auch um die Frage, wie eine solche Weiterentwicklung realpolitisch zu erreichen wäre.
Es klingt verlockend: Filter ein, und die Jugend ist geschützt. Einfach, sauber und effektiv. Allein: Entweder es funktioniert zu schlecht (dann kann man den Filter auch gleich weglassen) oder es funktioniert zu umfassend – was dabei dann entsteht, hat mit Internet nicht mehr viel zu tun.
Der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig nennt es »widersprüchlich, wenn das Kreuz auf Wunsch von Schülern und Eltern zu weichen hat, aber das Kopftuch nicht«. Für solche grundrechtsblinden, dafür interessegeleiteten Positionen, zumal von Jurist_innen, habe ich kein Verständnis – wie kann ein Staatsrechtler, zumal einer, dem qua Profession und Konfession (er ist Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD) Religionsfreiheit wichtig sein sollte, so etwas vertreten?
Wir stehen auf den Schultern von Giganten, und so ist es keine Überraschung, daß mein gestriges Plädoyer, den Begriff »geistiges Eigentum« fruchtbar zu machen, kein neuer Gedanke ist. Nochmal formuliert habe ich das, weil ich mich gerade in verschiedenen Kontexten bewege (die Journalistenverbände DJV und GKP, im Umfeld der publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz), die relevante Player für eine Reform des Urheberrechts sind oder sein könnten, bei denen aber mit technolibertären Urheberrechtsabschaffereien kein Blumentopf zu gewinnen ist. Ich beschäftige mich also mit Strategien, wie überhaupt in einer verfahrenen Diskussion wieder miteinander geredet werden kann.
Dankenswerterweise haben mich in den Kommentaren und auf Twitter David Pachali, Thomas Stadler und Wolfgang Michal auf Texte hingewiesen, die meine Position noch einmal gut illustrieren und deutlich mehr Tiefe beigeben. Mehr Beiträge zum »Geistigen Eigentum« weiterlesen
Wer »Geistiges Eigentum« sagt, hat sich in netzpolitischen Kreisen fast schon disqualifiziert. Dumm nur, daß wer nicht »geistiges Eigentum« sagt, sich unmöglich macht auf der anderen Seite des Grabens der Diskussion um die Zukunft des Urheberrechts.
Martin Schulz hat wohl etwas gesagt. Was genau, ist so klar nicht. Irgendwas mit religiösen Symbolen im öffentlichen Raum, die da nicht sein sollen, nur: Den genauen Wortlaut finde ich nicht.