Kinder am Computer – Gefahren?
Der Computer als »Multi-Medium« bringt natürlich neue Probleme in bezug auf Jugendschutz mit sich. Ich unterscheide prinzipiell zwei Problembereiche: online und offline.
Offline: Computerspiele
- Werden Computerspiele exzessiv und ausschließlich konsumiert, bleiben Defizite auf anderen Gebieten nicht aus: motorische und kommunikative Fähigkeiten werden nicht gefördert.
- Viele aktuelle Computerspiele sind gewaltverherrlichend, einige von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften auch indiziert (Abgabe an Minderjährige verboten).
Relevant für Gruppenleiter
Diesen Problemen sind Kinder nicht in der Gruppenstunde ausgesetzt, sie bringen sie, wenn überhaupt, von zuhause mit. Als Gruppenleiter kann man auf verschiedene Weise reagieren:
- Ist von Kindern bekannt, daß sie sich zuhause ausschließlich mit Computerspielen beschäftigen, kann man die Gruppenstunde als Kontrastprogramm benutzen
- Sind gewaltverherrlichende Spiele ein Problem, bieten sich Diskussionen zum Thema an. Davon abbringen lassen sich die Kinder nicht: das neue Ballerspiel zu haben ist cool.
Offline: Sonstiges
Die Hauptgefahr liegt bei den Computerspielen; weitere Gefahren gibt es bei einem rein offline betriebenen Rechner für Kinder nicht, wenn man von grundsätzlichen Dingen wie dem Umgang mit technischem Gerät absieht (in einem Alter, in dem es sinnvoll ist, Computer zu benutzen, sollte man aber wissen, ob man seine Finger in Steckdosen stecken sollte). (Allerdings kann man solchen Umgang auch mit einer praktischen Gruppenstunde behandeln: basteln von technischen Geräten beispielsweise.)
Es besteht natürlich immer die Gefahr, die vom Benutzer ausgeht, beispielsweise durch irrtümliches Löschen von Daten – ich möchte mich hier aber nur über die Gefahren für den Benutzer auslassen.
Online: jugendgefährdende Web-Inhalte
In den Medien hört man oft genug von jugendgefährdenden Inhalten, meist (Kinder-) Pornographie oder politischen Haßseiten. Wie real ist diese Gefahr wirklich?
Es ist kein Problem, im Internet auf Pornographie zu stoßen, weder versehentlich (beispielsweise über sogenannten Bannerwerbung) noch absichtlich. Mit Suchmaschinen ist es innerhalb von Sekunden möglich, entsprechende Angebote zu finden.
Genauso einfach findet man gewaltverherrlichenden oder politisch fragwürdigen Inhalt: obwohl besonders rechtsextreme Seiten vom Staat in Deutschland recht effektiv unterbunden werden, ist es kein Problem, über ausländische Anbieter extremistisches Material ins Netz zu stellen; auch das ist leicht zu finden bei entsprechendem Interesse.
Rechtliches
Die Veröffentlichung folgender Materialien ist (unter anderem) im Internet nicht zulässig:
- Verbreitung antidemokratischer und nazistischer Propaganda (§ 86 StGB),
- Verbreitung antidemokratischer und nazistischer Zeichen(§ 86a StGB),
- Öffentliche Aufforderung zu Straftaten(§ 111 StGB),
- Rassistische oder nationalistische Volksverhetzung(§ 130 StGB),
- Anleitung zu Mord und gemeingefährlichen Straftaten(§ 130a StGB),
- Unterstützung oder Werbung für kriminelle(§ 129 StGB) oder terroristische (129a StGB) Vereinigungen,
- Verherrlichende, verharmlosende oder menschenunwürdige Darstellung von Gewalt(§ 131 StGB),
- Pornographie, die Gewalt, Kindesmißbrauch oder Sodomie zum Gegenstand hat(§ 184 Abs. 3 StGB),
- Für Minderjährige zugängliche Verbreitung von oder Werbung für Pornographie(§ 184 Abs. 1 StGB).
Schutzmöglichkeiten
Technisch, benutzerseitig
Es gibt Filterprogramme, die den Zugriff auf jugendgefährdende Inhalte verhindern wollen. Die technische Realisierung ist unterschiedlich; eine Gemeinsamkeit besteht aber: ein Filter filtert entweder zuviel oder zu wenig – ein idealer Filter müßte die Kompetenz eines Juristen, eines Pädagogen und die von Eltern vereinen. De facto würde ein Programm, daß solche Anforderungen erfüllt, eine vollendet menschenähnliche künstliche Intelligenz sein, ein Ziel, daß in weiter Ferne liegt, so es überhaupt realisierbar ist.
Filtert ein Programm zu wenig, ist es nutzlos. Lösungen, die auf »schwarzen Listen« aufbauen, also beispielsweise gezielt Internet-Adressen sperren, können nur sperren, was in ihren Listen steht – auf alles andere kann man nach wie vor zugreifen. Da das Netz sich in jeder Minute ändert, ständig neue Seiten dazukommen und alte verschwinden, sind solche Filterprogramme immer einen Schritt hinterher.
Filtert ein Programm zu viel, schränkt man zwar ein, was man sieht, kann aber immer noch Dinge übersehen. Viele Programme bauen auf Wortlisten auf, die leicht zu umgehen sind: sei es durch die Verwendung anderer Sprachen (die meisten Programme sind auf den englischsprachigen Markt zugeschnitten), durch Bilder (es ist momentan nur in sehr geringem Maße möglich, Bilder maschinell auszuwerten) oder durch Veränderungen im Text (Rechtschreibfehler, Synonyme, Codewörter, Unkenntlichmachung von Wörtern).
Weiterhin sind Programme nicht in der Lage, Sinnzusammenhänge zu verstehen; es besteht die Gefahr, daß jeglicher Text zu einem möglicherweise problematischen Thema gefiltert wird wegen scheinbar unangemessenen Ausdrücken.
Informationen beispielsweise über Brustkrebs oder Geschlechtskrankheiten enthalten notgedrungen ähnliche Schlüsselbegriffe wie pornographisches Material, und vollkommen harmlose Begriffe können auch scheinbar jugendgefährdend sein: Staatsexamen.
Technisch, anbieterseitig
Altersüberprüfung
Nach deutschem Recht dürfen Netzangebote mit jugendgefährdendem Inhalt nur Volljährigen zugänglich gemacht werden, was in der Praxis über mehr oder weniger erfolgreiche Prozeduren erreicht wird. Die einfachste Möglichkeit ist die Selbstverpflichtung des Benutzers: eine Aufforderung, das Angebot nur zu benutzen, so der Benutzer volljährig ist. Mit einem einfachen Klick kann also jeder Benutzer versichern, volljährig zu sein; weitere Überprüfungen finden nicht statt. Auch möglich ist die Überprüfung anhand der Personalausweisnummer, die das Geburtsdatum enthält. Auch diese Methode ist unzureichend, da das Verfahren zur Codierung der Nummer offengelegt ist und jeder beliebig viele Ausweisnummern, die das entsprechende Kriterium erfüllen, erzeugen kann (siehe z. B. http://www.md-d.org/perso/). Generell ist jede Überprüfung durch derartige Daten (beispielsweise Kreditkartennummern) unzureichend, da sie einfach erzeugt oder weitergegeben werden können.
Generell gilt: jegliches System kann überlistet werden, selbst kostenpflichtige oder solche, die eine Einsendung von Ausweiskopien fordern, sei es durch Fälschung, sei es durch das Ausspähen von Zugangsdaten, sei es durch Recherche im Netz (es gibt Seiten, die sich auf die Veröffentlichung solcher Daten spezialisiert haben).
Freiwillige Selbsteinstufung
Es gibt für Anbieter die Möglichkeit, ihr Angebot in standardisierter (d. h. maschinenlesbarer) Form zu klassifizieren. Diese Selbstangaben können von speziellen benutzerseitigen Programmen ausgewertet werden.
Das Problem ist, daß derartige Systeme nicht verbreitet sind; beschränkt man sich auf derart gekennzeichnete Seiten, wird man fast nichts mehr zu Gesicht bekommen, läßt man andere Seiten zu, hat man die Menge der eigentlich zu unterdrückenden Seiten nur unmerklich vermindert.
Vernünftig, benutzerseitig
Die einzig wirksame Methode ist der gesunde Menschenverstand: man muß akzeptieren, daß durch die besondere Struktur des Netzes alle Daten zugänglich sind, manche einfacher, manche schwieriger. Kinder sollten daher nur unter Aufsicht das Internet benutzen, und Jugendlichen muß man die nötige Reife zutrauen. Verbote (auch implizite, durch Technik erzeugte) provozieren nur Widerspruch.
Für Gruppenleiter entstehen kaum Probleme: unter Aufsicht ist es nicht möglich, einschlägige Angebote zu besuchen, falls es doch versucht wird, kann man entweder einschreiten oder die Seiten als Anknüpfungspunkt für Diskussionen (beispielsweise über Fremdenfeindlichkeit oder Rollenklischees).
Fazit für Gruppenleiter
Will man in der Gruppenstunde oder offenen Treffs Internet anbieten, ist darauf zu achten, daß man verantwortlich für die Kinder und Jugendlichen ist; man sollte also nach Möglichkeit immer dabei sein, wenn das Internet genutzt wird.
Bei einer bewußten Benutzung von jugendgefährdenden Angeboten sollten vorher die Erziehungsberechtigten informiert werden. Rechtlich ist man hier bestenfalls in einer Grauzone. Gerade zur politischen Bildung böten sich rechtsextreme Angebote an, um Kindern kritische Medienkompetenz zu vermitteln.
Online: Chats, E-Mail und Diskussionsforen
Bei allen Formen der direkten Kommunikation gibt es speziell für Kinder Gefahren. Die erste Assoziation ist durch entsprechende Medienpräsenz das Erschleichen des Vertrauens von Kindern. Diese Problematik wird in der nicht-offenen Jugendarbeit eher selten auftauchen, da eine Kontrolle durch den Gruppenleiter gegeben ist.
Generelle gegen derartige Gefahren wirkt man, indem man das Selbstvertrauen und die Fähigkeit, Nein zu sagen und Institutionen zu hinterfragen, stärkt.
Bei offenen Treffs ist eine Kontrolle wieder sehr schwierig: ein Verfolgen des Mailverkehrs ist nicht nur rechtlich fragwürdig (Schutz der Privatsphäre), sondern untergräbt auch das Vertrauen in den Leiter.
Technische Filter für diesem Bereich arbeiten auf Wortlisten-Basis – deren Wirksamkeit wurde oben bereits erörtert.
Zum Weiterlesen: Links
http://www.jugendschutz.net/
Staatliche Landesbildstelle Südbayern: Internet und Jugendschutz
http://www.politik-digital.de/netzpolitik/jugendschutz/
http://www.bildung.hessen.de/anbieter/help/frankf/neumed/jschutz/
Computer mit Kindern und Jugendlichen einsetzen
Computer lassen sich konkret in der Gruppenstunde einsetzen. Das setzt allerdings eine gewisse Kompetenz des Gruppenleiters voraus und natürlich eine geeignete Technik: kaum eine Pfarrei wird ein eigenes Internet-Café haben. Oft muß man sich also mit einem einzigen Rechner begnügen.
Grundsätzliche Möglichkeiten
- Informationen sammeln: Für thematische Gruppenstunden kann das Internet als Informationsquelle benutzt werden.
- Informationen präsentieren: Im Rahmen von thematischen Gruppenstunden kann die Präsentation von Ergebnissen über den Computer erfolgen. Sei es zur Gestaltung von Informationsmappen und -plakaten, sei es durch eine Internetseite. Mögliche Projekte wären zum Beispiel eine Präsentation der Heimatpfarrei, der KjG, der Gruppenstunde, die Erstellung einer Gruppenzeitung.
- Kontakte pflegen: Mit dem Internet gibt es die Möglichkeit, mit wenig Aufwand Kontakte zu pflegen. Verbandsbewußtsein läßt sich über Chats oder E-Mail-Kontakt mit anderen KjG-Gruppen erzeugen, eventuell sucht man sich eine Partnergruppe; Eine-Welt-Thematik läßt sich mit Kontakt in die betroffenen Länder viel leichter vermitteln.
Spezielle Ideen
Computerspiele einsetzen
Hauptproblem für Netzwerkspiele dürfte der Mangel an genügend Hardware sein – Kinder dürfen die Computer, die meist den Eltern gehören, selten mitbringen. Ansonsten sind viele Netzwerkspiele gewaltorientiert.
Eine Alternative zu der herkömmlichen »Netzwerk-Session« oder »LAN-Party« kann ein einziger Computer mit Videobeamer sein: es gibt Spiele, bei denen mehrere Personen gleichzeitig an einem Rechner spielen können, oft Ratespiele, manchmal Rennspiele. (Das Schlüsselwort ist hier »Splitscreen«) Auch Spiele für nur einen Spieler können interessant sein, wenn man etwa ein Turnier veranstaltet.
Basteln
Ausrangierte Computerteile gibt es auf Flohmärkten und im Internet sehr günstig; bei vielen dürfte auch ein alter Rechner herumstehen. Aus diesen Teilen kann man natürlich wieder einen neuen Rechner zusammenbasteln und dabei die grundlegende Funktionsweise eines Computers erklären.
Zum Weiterlesen: Links
Diplomarbeit »Jugendarbeit mit dem Medium Internet«
www.sozialarbeit.de
Linksammlung zum Thema Jugendarbeit und Kinder im Netz
Gau*, DAU & (Thomas) More – Computer in der KjG Arbeit – KjG-Dekanatsverband Philippsburg
»Jugendarbeit und -schutz im und mit dem Netz«, Felix Neumann
Schöner Blog-Post und tolle Zusammenstellung. Internet und Computer werden immer wichtiger für Kinder und Jugendliche. Dem kann man sich wohl kaum entziehen. Wichtig finde ich Aufklärung und geeignete Filterprozesse – gerade für junge Kids.