1. Akt
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 28. 12. 2005 bin ich mit dem ICE 108 von Mannheim nach Frankfurt gefahren; der Zug hatte in Mannheim 45 Minuten Verspätung, dementsprechend Unmut und Gedränge im Zug, unterstützt noch von den in Mannheim zugeladenen Freigetränken. So kam es, daß keine Fahrkartenkontrolle stattfand; mein Online-Ticket blieb ungestempelt, kein Schaffner aufzutreiben.
In Frankfurt angekommen wurden Servicemitarbeiter am Bahnsteig versprochen, die sich den Sorgen der Passagiere annehmen sollten. Man sah sich jedoch außer Stande, meine Fahrkarte zu entwerten (ich wollte das City-Ticket nutzen), auch das gerade wechselnde Zugpersonal war (nachdem ich endlich seine Aufmerksamkeit geschenkt bekam) desinteressiert bis unwirsch und schickte mich zum Servicepunkt.
Dort stellte ich mich gegen 15 Uhr an den rechten Schalter, »Reklamationen und Fahrpreiserstattung«. Der ältere Herr am Schalter wollte mich zunächst (reichlich unhöflich) wegschicken, auf mein Insistieren, daß ich für die Straßenbahn einen entwerteten Fahrschein brauche, versicherte er mir zunächst im Brustton der Überzeugung, daß mein Wunsch ja (Zitat) »Unsinn« sei, daß ich auch mit ungestempelter Karte fahren dürfte und daß ich ihn im übrigen nicht weiter stören solle. Auf mein sanftes Argumentieren mit den aufgedruckten Bestimmungen knallte er mir einen Stempel irgendwo auf die Fahrkarte.
Zum Glück wurde ich weder bei der Hin- noch bei der Rückfahrt in der Straßenbahn kontrolliert. Was wäre passiert, hätte man mich kontrolliert? Hätte die Bahn eventuelle zu kaufende Straßenbahnfahrkarten oder erhöhtes Beförderungsentgelt übernommen? Und wie kann es vorkommen, daß Ihre Mitarbeiter nicht nur derart schlecht ausgebildet sind, sondern außerdem so unverschämt sind?
2. Akt
Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02. Januar dieses Jahres, die wir gerne beantworten.
Um die City-Option Ihrer Fahrkarte zu nutzen, muß diese nicht abgestempelt sein. Es gibt keinen Hinweis in den Bestimmungen hierzu.
…
3. Akt
Sehr geehrte Damen und Herren,
im vorletzten Spiegelstrich auf der Fahrkarte steht:
Wenn Ihr Ticket die City-Option beinhaltet, gilt diese nur am Ankunftstag der Hinfahrt bzw. am Abfahrtstag der Rückfahrt (Reisetage wie unter „Ihre Reiseverbindung“ angegeben). Die Hinfahrt muss durch Zangenabdruck entwertet sein.
Wozu dient der letzte Satz, wenn er anscheinend nicht gilt?
4. Akt
Sehr geehrter Herr felix.neumann,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir gerne beantworten.
Es tut uns Leid, dass Sie nicht korrekt informiert wurden. Dafür entschuldigen wir uns bei Ihnen.
Die City Ticket Funktion erhält nur Gültigkeit wenn die Nutzung Ihrer Fahrkarte durch den Zangenabdruck nachgewiesen wird.
Matthäus 6,3.