Der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig nennt es »widersprüchlich, wenn das Kreuz auf Wunsch von Schülern und Eltern zu weichen hat, aber das Kopftuch nicht«. Für solche grundrechtsblinden, dafür interessegeleiteten Positionen, zumal von Jurist_innen, habe ich kein Verständnis – wie kann ein Staatsrechtler, zumal einer, dem qua Profession und Konfession (er ist Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD) Religionsfreiheit wichtig sein sollte, so etwas vertreten?
Hier werden zwei religiöse Äußerungsformen miteinander vermengt. Es ist ein Unterschied, ob jemand seinem oder ihrem persönlichen Glauben Ausdruck verleiht, oder ob eine staatliche Organisation Präferenzen und Privilegierungen durch Verwendung religiöser Symbolik ausdrückt. Und es ist skandalös, wenn ernsthaft verlangt wird, dass die positive Religionsfreiheit einer Muslima in juristischen Abwägungen mit der einer Schulwand gleichgesetzt wird.
Hier wird ein Konflikt zwischen der Intention des Kruzifix-Beschlusses und des jüngsten Kopftuch-Beschlusses konstruiert – dabei stehen beide in großer Kontinuität, logisch und demokratietheoretisch völlig schlüssig. (»Der aktuelle Kopftuchbeschluss holt nach, was 2003 schon Stand der juristischen Technik gewesen war«,schreibt Georg Neureither im Verfassungsblog.) Der Beschluss von 1995 hat drei wichtige Prinzipien aufgestellt: Neutralität durch Selbstrestriktion des Staates – also kein Parteiergreifen für eine Religion, und folgerichtig ist es problematisch, wenn der Staat sich religiöse Symbolik aneignet. (Übrigens, das ist dann aber nicht der Beritt des Bundesverfassungsgerichts, meines Erachtens auch theologisch: Auch für das Christentum sollte es problematisch sein, wenn es vom Staat als bloße Wert- und Identitätsquelle domestiziert und säkularisiert wird. Aber seit Konstantin haben wir da ein wenig die Sensibilität verloren.) Zweitens Neutralität durch Pluralismus – also die Vielfalt der Religionen, und übrigens nicht nur der, die qua irgendwelchen Autoritäten »zu Deutschland gehören« oder nicht, zulassen, rechtlich zu ermöglichen und zu schützen. Und schließlich – und da ist dann das Kopftuch – gerade keine Neutralität durch Sterilität: Religion darf im öffentlichen Raum ihren Ausdruck finden. In der FAZ kommentiert Christian Geyer: »Nicht Komplexitätsreduktion durch Ressentiment und Verbote, sondern Komplexitätssteigerung durch Zumutungen an alle Seiten ist die Ratio, mit der Karlsruhe die Neutralitätspflicht des Staates zur Glaubensfreiheit seiner Amtsträger ins Verhältnis setzt.«
Selbstverständlich haben Beamt_innen wie Lehrer_innen auch Werte, Überzeugungen, Glauben, die Ausdruck nach außen zeitigen können – und dürfen. Wer das Muslima absprechen will, die ein Kopftuch zu ihrer Glaubensausübung für nötig halten, kann das nicht gleichzeitig für andere Äußerungen zulassen. Eine Position, die kaum durchgehalten werden kann, wenn gleichzeitig beklagt wird, wie schwierig es ist, Kippot in der Öffentlichkeit zu tragen.
Stellt Karlsruhe das Kopftuch besser als das Kreuz, fragt die »Welt« in ihrer Überschrift tendenziös. Eben nicht: Karlsruhe stellt die Freiheitsrechte des Individuums besser als die einer Schulwand.
Zum Thema von mir bei katholisch.de
- Eine Entscheidung für alle – Kommentar zum Kopftuch-Beschluss
- Gefährlicher Präzedenzfall – zum französischen Burkaverbot, die Contra-Position.
Die Kreuze hängen noch, die Kopftücher sind weg. Wo ist das Problem?
Glauben Sie nicht, dass in Bayern, wo Mittel und Wege gefunden wurden, gegen alle Gerichtsurteile die Kruzifixe hängen zu lassen, in „Einzelfallprüfungen“ auch Mittel und Wege (sprich juristische Winkelzüge) gefunden werden, Kopftücher auf alle Fälle zu verhindern und christliche Symbolik zu durchzusetzen? Ich bin da gar nicht bange!
In dem Fall glaube ich tatsächlich, daß es diesmal anders wird: Es geht um positive Religionsfreiheit. Gerade die katholische Kirche legt darauf großen Wert; ich habe den Eindruck, das tut sie, weil sie selbst nicht mehr übermäßig lange mit einer rechtlichen Privilegierung rechnet und erkannt hat, dass die positive Religionsfreiheit einer Religion die aller Religionen ist.
„Positive“ Religionsfreiheit gibts in der römisch katholischen Kirche erst, seit die katholische Hierarchie bemerkt hat, dass es auch ohne sie geht. Und das ist erst ein paar Donnerstage her. Vorher war Religionsfreiheit ausschliesslich für die römisch katholische Kirche reserviert.