Mehr Rechte als die Wand

Kruzifix an einer Wand
Foto: Kolumba Crucifix von 010lab, CC BY-NC-ND 2.0.

Der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig nennt es »widersprüchlich, wenn das Kreuz auf Wunsch von Schülern und Eltern zu weichen hat, aber das Kopftuch nicht«. Für solche grundrechtsblinden, dafür interessegeleiteten Positionen, zumal von Jurist_innen, habe ich kein Verständnis – wie kann ein Staatsrechtler, zumal einer, dem qua Profession und Konfession (er ist Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD) Religionsfreiheit wichtig sein sollte, so etwas vertreten?

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Jüdisch-christliche Zivilreligion

Ostern kommt, und wie Ostern nicht ohne Karfreitag geht, geht auch wieder die Frage nach den stillen Feiertagen um. Und es geht um alles:

»Unser christlich-jüdisch geprägtes Werteverständnis stellt das Fundament unserer abendländischen Gesellschaft in Deutschland dar […] Der Karfreitag ist als christlicher Feiertag dem Gedenken an das Leiden und die Kreuzigung Jesu Christi gewidmet, […] und dies verträgt sich nicht mit lautem Feiern«, so der Frankfurter Kirchendezernent Uwe Becker.

Was hier verteidigt wird, ist keineswegs ein solides Wertfundament. Als Trittbrettfahrer des Religiösen werden leitkulturelle Chiffren verhandelt: Wir und die, und »wir« sind ermächtigt, »unsere« Wertentscheidungen politisch durchzusetzen.

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Staat, Kirchen, Rechtsform?

In Baden-Württemberg sollen die Zeugen Jehovas nach Willen der Landesregierung nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Privilegien einer offiziell anerkannten und verfaßten Religionsgemeinschaft bekommen. Daß sie damit nicht steuerlich bessergestellt werden, daß sie keine Rundfunk-Sendezeit eingeräumt bekommen, daß sie nicht in Rundfunkräte kommen, ist mir durchaus sympathisch – Sympathie ist aber im Verhältnis zum Staat keine gute Richtschnur.

Die Begründung der Landesregierung jedenfalls zeigt, daß das Konstrukt KdÖR im Staatskirchenrecht (und die damit verbundenen Privilegien) als Organisationsform grundsätzlich problematisch ist.
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Befriedung durch Neutralität?

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, daß einem muslimischen Schüler das Beten in der Schule nicht gestattet werden darf, um die Neutralität der Schule zu gewährleisten, stellt einen staatlichen Übergriff dar: Nicht einfach nur in die Religionsfreiheit. Das Problem liegt tiefer: An die Stelle eines Staatsverständnisses, das Freiheiten auch im Konfliktfall zu sichern und zu ertragen weiß, der Staat dabei aber neutral ist, tritt ein Staatsverständnis, in dem der Staat seine Bürger zur Neutralität zwingt.
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Leitkultur. Der Gott der Politiker

Aygül Özkan wurde als Ministerin vereidigt. Ganz Christdemokratin ergänzte sie ihren Eid mit »so wahr mir Gott helfe« und schickte eine Erklärung hinterher, daß sie die Formel nicht exklusiv-christlich, sondern inklusiv-monotheistisch verstanden haben will. Hält man sonst immer den universalen Charakter des Gottesbezugs in der Verfassung hoch (der sich, genauso wie das Kreuz in der Schule, natürlich und selbstverständlich nicht gegen andere Religionen als das Christentum richte), paßt das in der Praxis angewendet auch nicht. Die Bild fragt suggestiv »Welchen Gott meinten Sie Frau Özkan?«

Daraus wird dann in der Welt »Kirchen stört die Gottesformel«. Die Welt hat schon begriffen, worum es der Bild geht: Das Christentum als Leitkultur. Das ist schon theologisch Unsinn. Politisch zeigt sich die Fragwürdigkeit einer in ihrem Streben nach Macht, Deutungshoheit und Einfluß sich selbst ihrer Grundlagen entziehenden Kirche.
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Arme Staats-Kirche

Trennung von Kirche und Staat ist gar nicht so einfach, wie es scheint. Eine völlige Trennung will man staatlicher- wie kirchlicherseits nicht, weil man seine jeweiligen normativen Einflußmöglichkeiten behalten will. Natürlich muß sich die Kirche politisch zu Wort melden; das gehört zu ihrem Weltgestaltungsauftrag der Reich-Gottes-Botschaft. Umgekehrt ist es schwieriger: Die Politik hat notwendigerweise Kompetenzkompetenz, selbst da, wo sie anerkennt, daß Politik nur ein Bereich ist, der keinesfalls total sein darf: Was politisch ist, kann nur politisch entschieden werden.
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