Zu religiös für den Staat

Das Berliner Neutralitätsgesetz ist ein ausgesprochen kurzes Gesetz, das mit einer Lüge beginnt: “Alle Beschäftigten genießen Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses.” Diese Freiheit wird mit dem Gesetz jenen Staatsbeschäftigten verwehrt, deren Glauben sich nicht auf einen unauffälligen, rein innerlichen Sonntagsglauben reduzieren lässt: Die Muslima, die das Kopftuch für eine religiöse Pflicht hält. Der Jude, der Kippa trägt. Und die Christin, der das Kreuz um den Hals per Dienstanweisung verboten wird.

Weiterlesen bei katholisch.de katholisch.de: Standpunkt: Zu religiös für den Staat

Auch lesenswert dazu: Malte Lehming im Tagesspiegel zu Abgrenzungsschwierigkeiten und Widerspruchsgeist, Franziska Holzfurtner bei den Salonkolumnisten zu protestantischer Innerlichkeit als Ideal freiheitsfeindlicher Religionspolitik.

Anderswo geschrieben: Burkinis, Religionsfreiheit und Alltagstechnik

Bei katholisch.dekatholisch.de kommentiere ich Burkinis – und Religionsfreiheit für alle Religionen: Was uns von Saudi-Arabien unterscheidet. Auf Facebook war das sehr betreuungsintensiv.

Im TechniktagebuchTechniktagebuch geht’s um französische Selbstscankassen, Facebook-vermittelte Fürbitten, Ausstellungstechnik im Museum, zentralisierte Hotelunterhaltung und einen DDOS-Angriff, der die Geographie des Netzes sichtbar macht.

Staat, Kirchen, Rechtsform?

In Baden-Württemberg sollen die Zeugen Jehovas nach Willen der Landesregierung nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Privilegien einer offiziell anerkannten und verfaßten Religionsgemeinschaft bekommen. Daß sie damit nicht steuerlich bessergestellt werden, daß sie keine Rundfunk-Sendezeit eingeräumt bekommen, daß sie nicht in Rundfunkräte kommen, ist mir durchaus sympathisch – Sympathie ist aber im Verhältnis zum Staat keine gute Richtschnur.

Die Begründung der Landesregierung jedenfalls zeigt, daß das Konstrukt KdÖR im Staatskirchenrecht (und die damit verbundenen Privilegien) als Organisationsform grundsätzlich problematisch ist.
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Früher hieß das Anstand

(Nach einiger Zeit komme ich wieder zum Schreiben. Starcraft ist durchgespielt, und demnächst werde ich dann auch die unbeantworteten Formspringkommentare und Blog-Kommentare abarbeiten.)

Ausgerechnet eine sich selbst als wohlanständig und bürgerlich verstehende, dezidiert mitteleuropäische Tugenden im Panier führende Klientel erkennt in der »Political correctness« den Untergang des Abendlandes. Ralph Giordano etwa, der in hohem Alter im Islam das Thema für jugendliches Aufbegehren gegen das politische und feuilletonistische Establishment gefunden hat, bezeichnet Sarrazins »Deutschland schafft sich ab« als »Stoß ins Herz der Political Correctness« und stößt sich seine Hörner ab an »Deutschlands Multikulturalisten, xenophile[n] Einäugige[n] und Pauschalumarmer[n]«, sieht eine »vereinte Riege der Berufsempörer, Sozialromantiker und Beschwichtigungsapostel« am Werk, und einzig der mutige Underdog Sarrazin wagt es, das Meinungskartell zu sprengen.

Was Giordano hier stellvertretend für viele als »Political correctness« bezeichnet: Früher hieß das Anstand, und früher hieß das Respekt.
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Ein Volk

Alle beklagen sich über Schwarzrotgold. Immerhin: Die Fahnen überall sind Symbole. Symbole als Verweise machen eine Differenz klar: Sie stehen für etwas, das sie selbst nicht sind. Diese Unterscheidung geht bei einer anderen Sache verloren: Wenn’s um das Volk geht.

Anläßlich des bayerischen Volksentscheids zum Rauchverbot hört man viele Freunde des Volkes, allen voran Horst Seehofer: »Wenn das Volk entscheidet, hat es recht«. Sebastian Frankenberger, der Initiator des Volksentscheids, vertraut gar darauf, »daß das Volk immer zum richtigen Zeitpunkt die richtige Entscheidung trifft.« (Tagesschau vom 5. Juli, bei Minute 8.05)

Das ist die Gefahr, die in direkter Demokratie liegt: Daß plötzlich alles legitimierbar scheint. Daß die Entscheidung »des Volks« nicht als Summe von Einzelentscheidungen erkannt wird, sondern es scheint, als gäbe es den einen Willen eines Kollektivs, der wahr und richtig und gut ist, und der zu exekutieren ist.
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Recht auf Rausch

Formspring.me generiert langsam auch Reaktionen, und damit Artikel hier. Ich wurde gefragt, wie ich zur Legalisierung von Drogen stehe. Hier die Antwort, ergänzt und erweitert mit Ergebnissen aus einer Facebook-Diskussion.

»Wie stehst du zur Legalisierung von Drogen (hart/weich)?« – Dafür: Wie mit dem eigenen Körper umgegangen wird, steht in der Verantwortung jedes einzelnen selbst.

Etwas ausführlicher argumentiert, gibt es mehrere Punkte: Die Willkür, die hinter der Kriminalisierung bestimmter Drogen steht; die Frage nach der Freiheit, auch (objektiv?) schlechte Entscheidungen treffen zu dürfen; die Frage nach den gesellschaftlichen Auswirkungen; und schließlich die Gretchenfrage: Hat eine Prohibition mehr Wirkung als das rein symbolische Gefühl, das Richtige zu tun?

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Die Freiheit der Sexistin

Meinen Vortrag zum Thema Bloggen und Gender habe ich im Rahmen einer Veranstaltung der spanischen EU-Ratspräsidentschaft gehalten. Wenn ich richtig aufgepaßt habe, war ich der einzige (nach den salbungsvollen Einführungsworten), der auch nur das Wort »freedom of speech« in den Mund genommen hat bei dieser EU-Tagung. Aus meiner handvoll Tweets kann man mein Fazit zusammenbasteln:

Mit dieser EU werde ich nicht warm: Die reden hier die ganze Zeit ueber Strafen und Regulierung und staatliche inhaltliche Kontrolle. (15.27 Uhr) Anscheinend sagt genau niemand etwas zum Thema Meinungs- und Pressefreiheit, von Selbstregulierung haelt auch niemand was. Creepy.(15.29 Uhr) Hier trifft frommer Regulierungsglaube auf Freiheitsrechte. (11.27 Uhr)

So wenig überraschend das für mich ist (über die EU-Regulierungsfrömmigkeit habe ich ja schon mal in Sachen Maultasche geschrieben), so schade finde ich das: Soll Geschlechtergerechtigkeit tatsächlich nur mit obrigkeitsstaatlichen Methoden erreicht werden, durch Umerziehung, Sanktion und Zwang? Wo sind die liberalen Ansätze?
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Befriedung durch Neutralität?

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, daß einem muslimischen Schüler das Beten in der Schule nicht gestattet werden darf, um die Neutralität der Schule zu gewährleisten, stellt einen staatlichen Übergriff dar: Nicht einfach nur in die Religionsfreiheit. Das Problem liegt tiefer: An die Stelle eines Staatsverständnisses, das Freiheiten auch im Konfliktfall zu sichern und zu ertragen weiß, der Staat dabei aber neutral ist, tritt ein Staatsverständnis, in dem der Staat seine Bürger zur Neutralität zwingt.
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Thierse, blockier’se?

Als ich zum ersten Mal gelesen hatte, daß Wolfgang Thierse an einer Sitzblockade gegen die Nazidemo am 1. Mai teilgenommen hat, fand ich das gut. Je mehr ich darüber nachdenke, desto verzwickter scheint mir aber der Fall zu sein. Einfach nur einen strikten Rechtspositivismus gegen Thierse oder die guten Absichten aller für Thierse ins Feld zu führen, ist mir zu einfach.

Das Spannungsfeld, das diesen Fall so interessant macht, ist der Interessenskonflikt zwischen Thierse als Bürger und Thierse als Repräsentant eines Verfassungsorgans, auf die Spitze getrieben in der Frage: Ist ziviler Ungehorsam des Staates gegen sich selbst möglich, zulässig?
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Deutschland unterm Kreuz

Aygül Özkan, designierte Sozialministerin in Niedersachsen, steht für einen säkularen freiheitlichen Staat auf dem Boden des Grundgesetzes. Ganz im Gegensatz zu ihrer Partei, der CDU. Ich hoffe, daß es Rückgrat und nicht Naivität ist, daß sie sich so offen gegen den CDU-Mainstream stellt, indem sie sich gegen religiöse Symbole in Klassenräumen ausspricht. Die Süddeutsche kommentiert sehr treffend: »Keiner konnte ahnen, dass die 38-jährige Aygül Özkan einen eigenen Kopf hat, den sie dummerweise auch noch einschaltet.«

Die lebhafte Debatte spült den gerechten Volkszorn der christdemokratischen Alpenayatollas und Deichmullahs nach oben. Geprägt ist die Position weiter Teile der CDU von einem völlig verfehlten Verständnis von Öffentlichkeit und Religionsfreiheit – aber auch einer Geringschätzung des Glutkerns des christlichen, eben Christus und seinem Tod am Kreuz.
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