Symbolische Gewaltenteilung

Wozu eine Bundespräsidentin? Was sie als Staatsnotar leistet, könnten auch andere Stellen leisten: Beamte und Regierungsmitglieder ernennen, Gesetze gegenzeichnen, völkerrechtliche Verträge unterzeichnen. Die Funktion in Krisen ließe sich parlamentarisch lösen (ohnehin haben Kohl und Schröder die Vertrauensfrage zum kanzlergesteuerten Selbstauflösungsrecht des Parlaments umgebaut), allein für das Gnadenrecht scheint eine passende Instanz zu fehlen, und für allfällige Repräsentations- und Integrationsaufgaben macht es Helmut Schmidt noch eine Weile.

Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr scheint mir doch ein Sinn im Amt der Bundespräsidentin zu liegen: Als die parlamentarische Kanzlerdemokratie stützende symbolische Gewalt. (Und damit gerade nicht eine neutrale Gewalt, pouvoir neutre, als die das Amt immer wieder bezeichnet wird.)

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Raum für Debatte

Bundestagspräsident Norbert Lammert steht in der Kritik, weil er bei der Debatte über den EFSF nicht wie üblich nur die von den Fraktionen bestimmten Redenden das Wort erteilt hat, sondern auch den Abgeordneten Willsch (CDU) und Schäffler (FDP).

Ich halte es für einen sehr klugen Zug: Über die bloße Abstimmung hinaus, in der selbstverständlich alle Abgeordneten prinzipiell sich frei verhalten können, wird in der Debatte Raum eingeräumt für Dissens. Das kann die Legitimität des Bundestags nur stärken.

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Piraten und Grundgesetz

Das interessante am Liquid-Feedback-System der Piratenpartei ist, daß dadurch Konfliktlinien aufbrechen. Aktuell ist das eine – mit großer Mehrheit angenommene – Initiative, die u.a. den Schutz der Ehe aus Art. 6 GG streichen will. Neben der Sachfrage bricht hier auch die Metafrage nach dem Verständnis von »Grundgesetz bewahren« auf, was ein zentraler Markenkern für die Piratenpartei ist.
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Staat, Kirchen, Rechtsform?

In Baden-Württemberg sollen die Zeugen Jehovas nach Willen der Landesregierung nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Privilegien einer offiziell anerkannten und verfaßten Religionsgemeinschaft bekommen. Daß sie damit nicht steuerlich bessergestellt werden, daß sie keine Rundfunk-Sendezeit eingeräumt bekommen, daß sie nicht in Rundfunkräte kommen, ist mir durchaus sympathisch – Sympathie ist aber im Verhältnis zum Staat keine gute Richtschnur.

Die Begründung der Landesregierung jedenfalls zeigt, daß das Konstrukt KdÖR im Staatskirchenrecht (und die damit verbundenen Privilegien) als Organisationsform grundsätzlich problematisch ist.
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Der Bundespräsident als Paria und Tenno

Mein ganzes Unbehagen am Amt des Bundespräsidenten kann ich an der Personalie von der Leyen festmachen. Nein, nichts Inhaltliches, auch wenn die Netzsperren, die populistische Rhetorik, die Lügen immer noch ohne Konsequenz im Raum stehen. Nein, auch nicht Machttaktik und Machtarithmetik.

Was ich erschreckend fand und immer noch finde, ist ihr Alter: Jahrgang 1958, 52 Jahre alt – mit 57, spätestens aber 62 Jahren wäre sie am Ende gewesen. Was soll danach noch für sie kommen? Selbst Zensursula wünsche ich dieses Amt nicht an den Hals.
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Deutschland unterm Kreuz

Aygül Özkan, designierte Sozialministerin in Niedersachsen, steht für einen säkularen freiheitlichen Staat auf dem Boden des Grundgesetzes. Ganz im Gegensatz zu ihrer Partei, der CDU. Ich hoffe, daß es Rückgrat und nicht Naivität ist, daß sie sich so offen gegen den CDU-Mainstream stellt, indem sie sich gegen religiöse Symbole in Klassenräumen ausspricht. Die Süddeutsche kommentiert sehr treffend: »Keiner konnte ahnen, dass die 38-jährige Aygül Özkan einen eigenen Kopf hat, den sie dummerweise auch noch einschaltet.«

Die lebhafte Debatte spült den gerechten Volkszorn der christdemokratischen Alpenayatollas und Deichmullahs nach oben. Geprägt ist die Position weiter Teile der CDU von einem völlig verfehlten Verständnis von Öffentlichkeit und Religionsfreiheit – aber auch einer Geringschätzung des Glutkerns des christlichen, eben Christus und seinem Tod am Kreuz.
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Und der BDK weinte bitterlich

(Quelle: @marax79 via Twitpic)
Selten habe ich eine Pressemeldung mit so viel Vergnügen gelesen wie die jüngste des Bundes der deutschen Kriminalbeamten, einen offenen »Brief des Bundesvorsitzenden i.S. Vorratsdatenspeicherung an Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel«.

Weinerlich legt der große Vorsitzende dar, daß der Untergang des Abendlandes droht. (Man möchte ihn in den Arm nehmen und ihm zum Trost Georg Kreisler vorsingen.) Immerhin: Das Pressemeldungsstimmungsbarometer, das ansonsten nur “mit Entsetzen/Enttäuschung/großer Betroffenheit” u.ä. kennt, wurde erweitert um »konsterniert nehmen wir zur Kenntnis«, daß nämlich, ja daß es eine Konsequenz hat, wenn Gesetze verfassungswidrig sind.

Bemerkenswert an der Pressemeldung ist aber nicht nur die Schadenfreude, die sie erzeugt. Bemerkenswert ist die ehrliche Furcht ihres Autors, daß sich etwas ändert in Sachen Grundrechte, daß man der Polizei eben nicht mehr jeglichen erdenklichen Kredit schenkt. Es ist nicht nur Pressemeldungsbefindlichkeitsanzeige: Man ist wirklich konsterniert.

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Freiheit des Andersdenkenden?

Am Wochenende fand in Berlin ein Schweigemarsch unter dem Motto »1000 Kreuze für das Leben« statt, organisiert vom Bundesverband für Lebensrecht. Wie üblich bei solchen Veranstaltungen gab es auch eine Gegendemo unter dem Motto »1000 Kreuze in die Spree«, zu der ein breites Bündnis Gruppen aus dem Antifa-Umfeld, aber auch ProFamilia und der Humanistische Verband Deutschlands aufgerufen haben. Interessant ist, daß auch die Amadeu-Antonio-Stiftung auf ihrer Seite »MUT gegen rechte Gewalt« gegen den Schweigemarsch mobilisierte.
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Wahlgeheimniskrämerei

Die Bundestagswahl findet auch bei Twitter statt. Leute fotografieren ihren Wahlzettel (ausgefüllt, noch nicht ausgefüllt in der Wahlkabine), und natürlich kommt die Frage nach dem Wahlgeheimnis auf. Viele behaupten, daß mit den veröffentlichten Stimmen das Wahlgeheimnis abgeschafft werde. Das stimmt natürlich nicht. Problematisch sind die Wahlkabinenfotos trotzdem.
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Sorgerecht: Eltern vs. Staat

Laura Dekker, 13, will allein den Atlantik überqueren. Ihre Eltern wollen ihr das erlauben, der niederländische Staat in Gestalt u.a. des Utrechter Familiengerichts nicht. Dekkers Eltern wurde partiell das Sorgerecht entzogen, sie wird zwei Monate amtspsychologisch beobachtet, ob sie reif genug für ihr Vorhaben ist.

Heribert Prantl kommentiert das in der Süddeutschen: »Kinder brauchen Abenteuer«, aber bitte nicht dieses, das die Eltern vernünftigerweise zu verbieten hätten, im übrigen sorgt sich der Staat nur um das Kindeswohl – durchaus nachvollziehbar.

Prantl betont, daß er den Staat nicht an die Stelle der Eltern setzen will und plädiert für staatliche Eingriffe ins Sorgerecht mit Augenmaß und nur im äußersten Fall. Ein Satz paßt da aber nicht recht dazu:

Das Elternrecht, wie es in den Verfassungen fast aller Staaten garantiert wird, beruht auf dem Grundsatz, dass in aller Regel den Eltern das Wohl des Kindes mehr am Herzen liegt als irgendeiner anderen Person oder Institution.

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