Piraten und Grundgesetz

Das interessante am Liquid-Feedback-System der Piratenpartei ist, daß dadurch Konfliktlinien aufbrechen. Aktuell ist das eine – mit großer Mehrheit angenommene – Initiative, die u.a. den Schutz der Ehe aus Art. 6 GG streichen will. Neben der Sachfrage bricht hier auch die Metafrage nach dem Verständnis von »Grundgesetz bewahren« auf, was ein zentraler Markenkern für die Piratenpartei ist.

Die Piratenpartei ist in sich reichlich heterogen. Vor einiger Zeit habe ich das so beschrieben:

Eine Zerreißprobe durch eine Ausweitung des Programms ist damit vorhersehbar: Eine unbestimmte Begeisterung für Freiheit ist die Klammer, die die Partei zusammenhält. In der Partei gibt es Lebensschützer, Männerrechtler, Kommunisten, Libertäre, für die jeweils der Begriff »Freiheit« zentral ist, jedoch in unterschiedlichster Auslegung.

Piratenkompaß; Quelle: Adrian Lang
(Wobei die Heterogenität sich hauptsächlich in den lautstark ausgetragenen Konflikten bemerkbar macht, bei denen Mehrheitsverhältnisse nicht ersichtlich sind; interessant finde ich die Auswertung der Political-Compass-Ergebnisse einiger hundert Piraten – die allerdings nicht repräsentativ ausgewählt sind –, die Adrian Lang angestellt hat, momentan aber nicht online ist: Man sieht deutlich eine Konzentration im linksliberalen Sektor.)

Neben dem Freiheitsbegriff ist auch ein emphatischer Verfassungspatriotismus ein Markenkern der Piratenpartei. (Das Konzept »Verfassungspatriotismus«, wie es Habermas und Sternberger diskutiert haben, scheint mir eine sehr »piratige« Sache zu sein, soweit ich das als Außenstehender beurteilen kann.) Das zeigt sich etwa in der Außendarstellung auf der Freiheit-statt-Angst-Demo und wurde im Wahlprogramm zur Bundestagswahl explizit gemacht:

Wir stehen hinter dem Grundgesetz in der grundsätzlichen Form, wie es unsere Gründungsvater 1949 ausgearbeitet haben. Insbesondere lehnen wir Änderungen an dem die Grundrechte umfassenden ersten Abschnitt (Art.1 bis 19) kategorisch ab, da die Vergangenheit gezeigt hat, dass diese immer nur zu einem Abbau von Bürgerrechten führen.

Die Formulierung ist hier etwas unklar: Zwar werden spätere Änderungen am Grundrechtskatalog, etwa die Möglichkeit einer allgemeinen Wehrpflicht (Art. 12a GG) und die damit verbundene Möglichkeit von Grundrechtseinschränkungen (Art. 17a GG), die Neufassung der Regelung des Asyls (Art. 16a GG) und insbesondere der große Lauschangriff (Art. 13 III–VI GG) wohl als ein Beispiel für den angesprochenen Abbau von Grundrechten zu interpretieren sein, explizit erwähnt wird dies allerdings nicht. Da Änderungen »kategorisch« abgelehnt werden und auch nichts zu einer Rückführung auf den Grundrechtsbestand von 1949 zu lesen ist, scheint der Wortsinn darauf abzuzielen, daß grundsätzliche Änderungen an diesen Themen ausgeschlossen werden. (Es gibt auch Piraten, die das so interpretieren, etwa Validom.)

Eine solche Interpretation ist nicht nur in Bezug auf den Themenkomplex Freiheitsrechte problematisch, sondern auch im anderen Kernbereich, dem Urheberrecht. Nachdem die ständige Rechtssprechung (zuletzt gerade dieser Tage) des Bundesverfassungsgerichts explizit unter die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG auch den Schutz »geistigen Eigentum« faßt, dürften Kernforderungen nur mit einer Grundgesetzänderung durchzusetzen sein.

Auch nicht geklärt ist, was mit der »grundsätzlichen Form« von 1949 gemeint ist – hier könnte man, wäre man boshaft, einiges hineininterpretieren, etwa in bezug auf die Europäische Union. Vermutlich und wohlwollender interpretiert ist damit ein Bezug auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung gemeint, wie sie vom Bundesverfassungsgericht definiert wird:

Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Die Debatte wird bei den Piraten aber teilweise weniger um Verfassungsprinzipien als um den Buchstaben der Verfassung geführt; in der Debatte um die Art.-6-GG-Initiative tauchen immer wieder Argumente auf, die grundsätzlich Änderungen ablehnen:

»@validom ich dachte das GG ist das Grundsatzprogramm der #PIRATEN ? Stand jedenfalls so am truck auf der #fsa10 AFAIR« (@thheinen via Twitter)

»@piratringwraith Man kann vieles gestaltn, ohne d. GG zu ändern.Wenn wir eine Änderung d. GG anstrebn, sind wir auf einer Ebene mit Schäuble« (@maltis via Twitter)

In diesem Tenor, durch mehr als 140 Zeilen etwas differenzierter, auch planetAlexx und der Orden des Leibowitz:

Unser Grundgesetz ist eines der besten Regelwerke der Welt, und 1948 hat man sich unter den Nachwirkungen des Naziregimes sehr wohl überlegt, was darin stehen muss. Natürlich ist das Grundgesetz nicht heilig, weshalb man es nie wieder ändern sollte. Deshalb gibt es einen festgelegten Ablauf, mit dem Änderungen eingefügt werden können. Trotzdem sollte man dabei äußerst behutsam vorgehen, und es im Zweifelsfall lieber sein lassen. Zudem finde ich es widersprüchlich, in Wahlkämpfen das Grundgesetz mit dem Hinweis darauf, dass man es als Partei schützen will zu verteilen, um es danach ändern zu wollen.

Die Argumentation der Gegenseite formuliert Bastian Greshacke auf eine Formspring-Anfrage von mir hin so:

Ehrlich gesagt fand ich diesen Anspruch “Grundgesetz bewahren” schon immer etwas suspekt und nicht wirklich optimal. Denn auch das Grundgesetz ist ja kein Regelwerk was irgendwo vom Gipfel auf Steintafeln heruntergetragen wurde sondern menschlichen Ursprungs und damit fehlerbehaftet.

Mir geht es um den Schutz/die Bewahrung der Grund- & Bürgerrechte. Und dabei hat in meinen Augen auch das Grundgesetz noch Fehler die einen umfassenden Schutz von Grundrechten bislang nicht gewährleistet.

(Eine weitere interessante Antwort in diese Richtung von Flecky.)

Die Piratenpartei scheint also gerade in einem Konflikt zu stecken um die Frage, was »Grundgesetz bewahren« heißt. Ich bin gespannt, ob diese Frage explizit geklärt wird – beim Freiheitsbegriff scheint das ja bisher noch nicht passiert zu sein, obwohl es vor einem Jahr schon eine große Debatte war. Ich glaube aber, daß sowohl die Frage nach dem Verständnis von »Grundgesetz bewahren« wie auch die Frage nach der Freiheit, den die Piraten meinen, essentiell ist, um ein umfassendes Grundsatzprogramm auszuarbeiten – sonst wird es nur ein Stückwerk mit Stellvertreterdebatten, wie sie gerade um Liquid-Feedback-Initiativen geführt werden. So progressiv, interessant und sinnvoll das Liquid-Feedback-System ist: Es verstärkt die piratische Tendenz, weniger grundsätzlich-abstrakt als situativ zu diskutieren, und erschwert damit die Ausbildung einer »piratischen« Wertgrundlage und damit einem Wertekonsens, auf dem die konkrete Politik aufbauen kann.

(Mit der Frage nach einer Wertgrundlage bei den Piraten habe ich mich auch in den Artikeln Piraten, Gender und Pragmatik und Wahl-o-mat: Piraten als radikale Zentristen auseinandergesetzt.)

13 Gedanken zu „Piraten und Grundgesetz“

  1. Nachdem die ständige Rechtssprechung (zuletzt gerade dieser Tage) des Bundesverfassungsgerichts explizit unter die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG auch den Schutz »geistigen Eigentum« faßt, dürften Kernforderungen nur mit einer Grundgesetzänderung durchzusetzen sein.

    Das halte ich für nicht zwingend. Eine komplette Streichung des UrhG war nie möglich, da dies sogar mit einem Rückgriff auf den Art. 1GG versehen wäre… und diesen werden wir sicher nicht antasten.

    Der Verwertungsanspruch ist auch nur zum Teil tangiert, denn auch dieser wird von den Piraten im Kern nicht berührt. Die kommerzielle Verwertung als solches soll ja imho ebenfalls beim Urheber verbleiben. Es geht m.E. um die Privatkopie und Lizenzierungen. Und inwiefern hier Abgeltungen nötig sind bleibt abzuwarten -die Kulturflatrate lässt grüßen (und das muss nicht zwingend sonderlich üppig ausfallen). Das GG wäre hier also nicht das Progblem, eher die WIPO.

    Grüße
    ALOA

    1. Ob es zwingend ist, weiß ich nicht; da hier aber das BVerfG mangels einer expliziten Regelung im Wortlaut von Art. 14 GG einen sehr großen Freiraum hat, ist das zumindest etwas zu Bedenkendes. Natürlich ließe sich argumentieren, daß die Sozialbindung des Eigentums eine freie nichtkommerzielle Nutzung von Immaterialgütern abdeckt; das ist aber alles sehr spekulativ.

      Ich stimme Dir aber zu, daß das größte Problem hier tatsächlich die internationalen Rechtsabkommen sein dürften.

  2. Gut dass wenigstens du dir Gedanken über die Piraten machst ;).

    Leider sind wir eben genau in dieser “situativen” Denke verfangen und werden da imo auch nicht so schnell rauskommen. Auf eine bestimmte Ideologie bzw Wertegrundlage wird es dennoch herauslaufen, ist dann halt eine sehr linke.

    1. »Sehr links« ist mir zu wenig trennscharf; die Selbsteinschätzung im Piratenkompaß und viele politische Inhalte (aber auch die Demographie der Wählerschaft) zeigen eine große Affinität zu einem im weiteren Sinne linksliberalen Gesellschaftssegment. Mit klassischen »sehr linken« Ideologien hat das wenig zu tun; dazu scheint mir das, was sich schon abzuzeichnen scheint, zu individualistisch zu sein, und auch eine intelektuelle Verwurzelung in der linken Theorie scheint es mir eher nicht zu geben.

      1. links ist individualistisch. Schon immer.

        Eine Verwurzelung in der linken Theorie gibt es tatsächlich nicht, das liegt an der beschriebenen situativen Denke.

  3. Auf eine bestimmte Ideologie bzw Wertegrundlage wird es dennoch herauslaufen, ist dann halt eine sehr linke.

    Derzeit ist es noch eine Dummfugologie. Ist m.E. einem Ergebnis ähnlich wenn man eine Umfrage unter 18jährigen erstellt was sie denn in der Welt so verbessern wollen würden. Diese würden sich hinsetzen und überlegen… überlegen… überlegen… und sobald ihnen was passendes gefunden haben “ich hab was” rufen.

    Zu dieser Gruppe kommen dann noch VTler (zu welchen ich hier einmal Freiwirte usw. zähle) und sog. “Randgruppen” der Gesellschaft welche ihre Ansichten einbringen.

    Das ist ein schöner und sehr bunter Mix. Man kann auch “links” dazu sagen wenn man möchte. Ob es sonderlich gewinnbringend ist allem was nach “anders als jetzt” riecht hinterherzuhecheln halte ich für äußerst fragwürdig.

    Bei weitem ist nicht alles was anders aussieht auch besser nur weil man es nicht schon einmal ausprobiert hat. Es fehlt derzeit noch das Hirn bei den recht planlosen und unausgereiften Dingen. Eine Ideologie kann ich noch nirgends sehen – es sei denn die sich z.T. herausbildende Transparenz-Ideologie welche in der nicht durchdachten Argumentation schon teilw. Orwellsche Züge annimmt.

    Grüße
    ALOA

  4. @aloa5:

    Neben den Transparenz-Ideologen gibt es aber auf der Gegenseite auch noch die Anonymitäts-Ideologen, die sich am liebsten anonym in den Bundestag wählen lassen würden, um dann dort mit ihren Guy-Fawkes-Masken zu sitzen und geheime Abstimmungen auch für Sachthemen zu fordern. (Transparenz gilt nur für die “Bösen”.) Und die Wortlaut-des-GG-Bewahrer kann man durchaus auch als Ideologen bezeichnen.

    Güterabwägung ist als Prinzip in der Piratenpartei eben leider noch weitgehend unbekannt. Da erkennt man die hohe Zahl der Quereinsteiger. Es fehlt halt hier und da noch ein bisschen an grundlegender politischer Bildung.

    1. Neben der Frage nach dem Freiheitsbegriff ist meines Erachtens in der Tat die Debatte Transparenz vs. Datenschutz die große Konfliktlinie innerhalb der Piratenpartei. Daran zeigt sich dann auch besonders, daß das Feld Netzpolitik nicht so einfach und logisch rein pragmatisch zu bearbeiten ist, daß es grundlegende Wertentscheidungen braucht.

      1. Das sind aber bei weitem nicht die einzigen. Ein weiterer Konflikt ist der zwischen uneingeschränkter Basisdemokratie und politischer Handlungsfähigkeit, was sich darin äußert, dass jedes Vorstandsmitglied einen Shitstorm riskiert, wenn es in der Öffentlichkeit mehr sagt als wörtlich im Wahlprogramm steht.

        Es ist ein weiter Weg von der Ansammlung empörter Nerds zur politikfähigen Partei, aber noch gebe ich die Hoffnung nicht auf.

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