Wozu eine Bundespräsidentin? Was sie als Staatsnotar leistet, könnten auch andere Stellen leisten: Beamte und Regierungsmitglieder ernennen, Gesetze gegenzeichnen, völkerrechtliche Verträge unterzeichnen. Die Funktion in Krisen ließe sich parlamentarisch lösen (ohnehin haben Kohl und Schröder die Vertrauensfrage zum kanzlergesteuerten Selbstauflösungsrecht des Parlaments umgebaut), allein für das Gnadenrecht scheint eine passende Instanz zu fehlen, und für allfällige Repräsentations- und Integrationsaufgaben macht es Helmut Schmidt noch eine Weile.
Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr scheint mir doch ein Sinn im Amt der Bundespräsidentin zu liegen: Als die parlamentarische Kanzlerdemokratie stützende symbolische Gewalt. (Und damit gerade nicht eine neutrale Gewalt, pouvoir neutre, als die das Amt immer wieder bezeichnet wird.)