Laura Dekker, 13, will allein den Atlantik überqueren. Ihre Eltern wollen ihr das erlauben, der niederländische Staat in Gestalt u.a. des Utrechter Familiengerichts nicht. Dekkers Eltern wurde partiell das Sorgerecht entzogen, sie wird zwei Monate amtspsychologisch beobachtet, ob sie reif genug für ihr Vorhaben ist.
Heribert Prantl kommentiert das in der Süddeutschen: »Kinder brauchen Abenteuer«, aber bitte nicht dieses, das die Eltern vernünftigerweise zu verbieten hätten, im übrigen sorgt sich der Staat nur um das Kindeswohl – durchaus nachvollziehbar.
Prantl betont, daß er den Staat nicht an die Stelle der Eltern setzen will und plädiert für staatliche Eingriffe ins Sorgerecht mit Augenmaß und nur im äußersten Fall. Ein Satz paßt da aber nicht recht dazu:
Das Elternrecht, wie es in den Verfassungen fast aller Staaten garantiert wird, beruht auf dem Grundsatz, dass in aller Regel den Eltern das Wohl des Kindes mehr am Herzen liegt als irgendeiner anderen Person oder Institution.
Ist das tatsächlich der Grund, warum Eltern ein Sorgerecht auch als Abwehrrecht gegen den Staat (wie Prantl ansonsten durchgängig betont) haben? Eine reine utilitaristische Abwägung, wer dem Kindeswohl am besten genügt, soll das Prinzip der Frage des Sorgerechts sein? Das Elternrecht, das gnädig vom Staat gewährt wird?
Das halte ich für eine gefährliche Perspektive; aus ihr folgt nämlich, daß es legitim wäre, eine Regelung zu treffen, die einer anderen Partei als den Eltern grundsätzlich das Sorgerecht zuspricht – solange diese Partei das Kindeswohl »in der Regel« besser verwirklichen könnte.
Das Problem: Wer entscheidet, wer diese Instanz ist, die das Kindeswohl »besser« verwirklichen kann? Wer entscheidet, ob das der Fall ist? Wie bei allen Fragen nach Kompetenzen hätte die Politik Kompetenzkompetenz – und damit ist die Erziehung politischen Erwägungen untergeordnet. Das kann in einem freiheitlichen Staat nicht gutgehen. Böckenfördes überstrapaziertes Diktum von den Voraussetzungen des säkularen Staates, die dieser selbst nicht garantieren kann, trifft hier voll zu (übrigens auch ganz säkular ohne Böckenfördes christlichen Hintergrund): Der freiheitliche Staat ist darauf angewiesen, daß seine Bürger ihn kontrollieren; wenn der zu Kontrollierende einen so umfassenden Zugriff auf seine Kontrolleure hätte, wie es ein völliges Erziehungsmonopol bedeuten würden, könnte die Kontrolle nicht gewährleistet werden.
In der Tat war in Sachen Erziehung das auch schon immer das Mittel der Wahl für totalitäre Systeme: Hitlerjugend, FDJ, die den Familien entzogene Erziehung in Platons Politeia – alle bemächtigen sich der Kinder, um damit das freiheitliche Moment der Familie auszuschalten.
Das deutsche Grundgesetz, geschrieben unter dem unmittelbaren Eindruck eines totalitären Systems, betont daher (in Artikel 6) das Elternrecht als natürliches Recht, gleich nachdem der Schutz der Familie festgeschrieben wurde. (Unmittelbar darauf, im selben Artikel, werden freilich die Bedingungen für Eingriffsrechte des Staates genannt – die können das elterliche Sorgerecht aber nur im streng zu definierenden Einzelfall aussetzen.) Kein Wort von einer utilitaristischen Vermutung, wer wohl das Kindeswohl am besten verwirklichen könnte.
Wahrscheinlich überinterpretiere ich den einen Satz Prantls; der Rest des Artikels spricht eine andere Sprache: Eindeutig plädiert Prantl für Eingriffe ins Sorgerecht nur bei möglichst objektiv feststellbaren Verletzungen des Kindeswohls. In dem einen Satz ist aber auch eine normative, und damit weitgehend subjektive Kompetenz des Staates angelegt.
Was hier mit Maß für einen speziellen boulevardesken Fall diskutiert wird, ist beim Streit um konfessionellen Religionsunterricht oder staatlichen Werteunterricht mit ungleich mehr Betroffenen ebenso zu diskutieren: Welche moralische Kompentenz, die über das Kindeswohl hinausgeht, hat der Staat?
(Sorgerechtsbürokratie ist hier wirklich nur ein Randthema.)
hallo felix, ich finde du hast völlig recht und darüber mache ich mir die ganze zeit sorgen, seit die zensursula von viel mehr krippenplätzen redet… es geht hier nicht darum dass frauen sie selben karrierechancen haben sollen, sondern ganz klar darum, den eltern das kind möglichst früh zu entziehen, um es indoktrinieren zu können.
wieso sollte man auf einmal “dem staat” vertrauen können? konnte man das jemals? history repeads itself so sehr, ich könnte manchmal echt verzweifeln 😐
ich verlinke dein blog & danke für’s adden auf gesichtsbuch (ums mal wieder etwas einzudeutschen, ich love halt english, sorry *g*)
Die böse Absicht will ich gar nicht unterstellen – das ist bestimmt alles gut gemeint.
Nur trägt auch das gut Gemeinte dazu bei, daß das eigentlich angebrachte Grundmißtrauen dem Staat gegenüber verdächtig erscheint: Wir haben doch unser prima freiheitliches Grundgesetz, deshalb ist der Staat doch gut, und deshalb darf der gute Staat mich auch kontrollieren (ich habe ja nichts getan).