Die Meta-Koenig-Debatte

Die aktuell tobenden Debatte um Aaron Koenigs aktuellen Artikel zum Iran (zu der ich inhaltlich nichts neues beizusteuern habe) erinnert mich an ein Paradox, das mir schon im Bundestagswahlkampf bei der Piratenpartei aufgefallen ist: Die deutliche Ablehnung einer Personalisierung von Politik zusammen mit einem thematisch engumgrenzten Programm; ein kategorischer Fraktionszwang scheint mir eher abgelehnt zu werden (das Thema taucht auch in den verschiedenen kursierenden Versionen von Piraten-Kodizes auf). Jens Seipenbusch dazu explizit:

Wir machen ganz bewußt keinen Wahlkampf der Köpfe, sondern – wie wir es auch immer gesagt haben – einen Wahlkampf der Themen und Inhalte. Deshalb hat man auch mein Gesicht auf keinem Wahlplakat gesehen.

Das Paradox: Während die inhaltliche Dimension in ungewöhnlich hohem Maß an den einzelnen Mandatsträger gebunden ist, ist der Wahlkampf gerade nicht auf einzelne Personen ausgerichtet.
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Blogtips: Wahlrecht und Dogmatik

In dieser Woche bin ich auf zwei großartige Blog-Projekte aufmerksam geworden. Sonst packe ich für lesenswert befundene Blogs kommentarlos in die Blogroll, diese beiden möchte ich dem geneigten Leser besonders ans Herz legen: Das KD-Projekt und Demokratie von unten.
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Das Ende der digitalen Politik

»Digital« heißt eigentlich nicht viel mehr als: In Zahlen codiert. Heutzutage muß »digital« als Metapher herhalten für alles, was mit IT zu tun hat. Ganz selbstverständlich spricht man von digital natives und der »digitalen Generation«.

Das ist schmissig, das ist griffig – trifft aber gerade nicht das Politikverständnis, das sich im Zuge der Digitalisierung ausbreitet: Gerade die Digitalisierung trägt dazu bei, daß Politik weniger digital ist.
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Wahlgeheimniskrämerei

Die Bundestagswahl findet auch bei Twitter statt. Leute fotografieren ihren Wahlzettel (ausgefüllt, noch nicht ausgefüllt in der Wahlkabine), und natürlich kommt die Frage nach dem Wahlgeheimnis auf. Viele behaupten, daß mit den veröffentlichten Stimmen das Wahlgeheimnis abgeschafft werde. Das stimmt natürlich nicht. Problematisch sind die Wahlkabinenfotos trotzdem.
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Schäuble in schlechter Verfassung

Weil die SPD nicht den Koalitionsvertrag brechen wollte, hat sie sich dem Grünen-Antrag auf eine Wahlrechtsreform, die die Problematik des negativen Stimmgewichts beheben sollte, noch vor der Bundestagswahl nicht zugestimmt. Nachdem Angela Merkel auch ohne Stimmenmehrheit bei Mandatsmehrheit Schwarz-Gelb will, dämmert der SPD, was das bedeutet: Eine illegitime Mehrheit sei das. Schlechte Verlierer im voraus seien das, meint Schäuble in der Leipziger Volkszeitung, und obendrein sei »die Demokratie gefährdet«, wenn man die Legitimität der Bundestagswahl anzweifle. Schäuble irrt.
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Wählerwille und Koalitionen

Ein kurzer Zwischenruf, jetzt, wo alle von »Wählerwillen« und Koalitionen, die der angeblich will, sprechen: Gewählt werden Parteien, und daraus folgt für die Koalitionspräferenzen der Wähler erstmal nichts, auch wenn immer noch Lagerdenken vorherrscht.

Nur weil ein Ergebnis bestimmte Koalitionen ermöglicht oder eben nicht, heißt das noch lange nicht, daß man aus den möglichen Koalitionen den Wählerwillen ablesen könnte. Das wäre ein ökologischer Fehlschluß: Der Schluß von Aggregatdaten (die Möglichkeiten, die das gesamte Ergebnis bietet) auf Einzeldaten (was der einzelne Wähler als Koalition will).

(Oder man glaubt an eine quasi-transzendente, sich in Wahlen manifestierende volonté générale à la Rousseau. Auch ein Ansatz.)
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Grüne Direktmandate in Baden-Württemberg

Die Volksparteien schrumpfen, und die große Koalition trägt auch nicht gerade zur Begeisterung bei. Das wäre eigentlich eine gute Gelegenheit, Direktmandate mal nicht nur an SPD und CDU zu verteilen.

Abgesehen von der Linken kommen wohl nur die Grünen in Frage. (Sowieso meine Prognose: In zwanzig Jahren sind die Grünen verläßlich gleichauf mit CDU und SPD. Wenn sich die beiden nicht notvereinigen müssen und die Linke die neue SPD wird.) In den Medien sind zur Zeit einige Interessierte: Krista Sager in Hamburg, Johannes Lichdi in Dresden, in Berlin düfte Ströbele weiterhin gesetzt sein, zwei weitere rechnen sich auch gute Chancen aus. (Die Auswirkungen für die Zusammensetzung der Grünen-Fraktion hat Till Westermayer schon ausgerechnet.)

Baden-Württemberg, Realo-Hochburg, hat auch einige potentielle grüne Direktkandidaten zu bieten. Freiburg, Stuttgart, Tübingen und Heidelberg scheinen zumindest möglich. Ich habe mir die Zahlen angesehen und bewertet: Grüne Direktmandate in Baden-Württemberg weiterlesen

Wahlrecht ab Geburt

Auf der Frühjahrsdiözesankonferez der KjG Freiburg habe ich einen Workshop zum Thema »Wahlrecht ab Geburt« geleitet. Hier gibt’s einiges Material und Ergebnisse daraus.

Texte

Links

Ergänzung: Mittlerweile ist Wahlrecht ab Geburt auch Beschlußlage des KjG-Diözesanverbandes Köln; in deren Politblog wird das gerade kontrovers diskutiert.

Le roi est mort

Vor anderthalb Jahren habe ich mich in diesem Medium recht desillusioniert über die Institution Bundespräsident ausgelassen. Diesen Artikel hat Herr Wasner von der Arbeitsgemeinschaft für katholische Medien- und Konzeptarbeit rzmedia heuer zitiert; ohne Angabe eines Datums.

Dazu stelle ich fest:

Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?

Die Amtsführung des geschätzten Herrn Köhlers hat wieder einmal gezeigt, daß gerade unser semimonarchistisches Staatsoberhaupt dieses halbabsolute Schweben über der Tagespolitik braucht, und vor allem, daß gerade so die scheinbar willigen Vollstrecker ihrer sie schöpfenden Meister wider den Stachel löcken können. (Und das sage ich nicht nur aus bekannten Gründen.)

Man stelle sich vor, stattdessen wäre irgendein parteiischer, womöglich gar tagespolitisch Involvierter, Staatsoberhaupt, wie es – notwendig! – der Bundestagspräsident ist! Nicht auszudenken. Autorität braucht Freiheit.

In Sachen Kinderwahlrecht (auch hier wurde mein – genau – anderthalb Jahre alter Artikel zitiert) gilt klar: Was ich geschrieben habe, habe ich geschrieben.

Mehr noch: Rousseaus fast transzendente Sicht der Volkssouveränität muß heute einer säkularen weichen, so daß aus diesem Grund der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nur quantitativ, nicht qualitativ begründet werden kann. Das Wahlrecht hat einen Mischcharakter; es changiert zwischen individualistischer (das Wahlrecht als Menschenrecht) und ganzheitlicher (das Wahlrecht als vom Staat gewährtes Privileg) Interpretation, wobei jedoch sowohl die historische Entwicklung als auch die Neuinterpretation der Volkssouveränität immer weiter die individualistische Sicht nahelegen. Beschränkungen des Wahlrechts müssen daher grundsätzlich individuell begründet werden und dürfen bestenfalls Ausnahmeerscheinungen sein.

Weiter: Ein demokratischer Staat muß die Reife seiner – aller! – Bürger annehmen und das Wahlrecht wirklich allgemein zur Verfügung stellen. »Die Anerkennung des einzelnen als Person ist die Grundlage aller Rechtsverhältnisse. Durch diese Anerkennung wird aber der einzelne Mitglied des Volkes in dessen subjektiver Qualität«, schreibt Jellinek, und »während Art. 3 I jede sachlich begründete Ungleichbehandlung zuläßt, liegt es gerade im Wesen der Demokratie, daß sie – wenigstens für das Wahlrecht – nur Staatsbürger kennt«, assistieren Maunz und Düring.

Captatio benevolentiae

»Das Thema meines Referates ist Wahlkampf in den USA. Eines gleich vorweg: Wahlkampf in den USA ist illegal. Sowohl der Pott- als auch der Blauwal stehen unter Naturschutz.«

Daran bin ich ausnahmsweise unschuldig. Für Kognitionswissenschaftler könnte es aber durchaus lohnend sein, herauszufinden, warum mein erster Gedanke sich um vom Himmel fallende Blumentöpfe und Wale drehte.