Wahlrecht ab Geburt

Auf der Frühjahrsdiözesankonferez der KjG Freiburg habe ich einen Workshop zum Thema »Wahlrecht ab Geburt« geleitet. Hier gibt’s einiges Material und Ergebnisse daraus.

Texte

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Ergänzung: Mittlerweile ist Wahlrecht ab Geburt auch Beschlußlage des KjG-Diözesanverbandes Köln; in deren Politblog wird das gerade kontrovers diskutiert.

Le roi est mort

Vor anderthalb Jahren habe ich mich in diesem Medium recht desillusioniert über die Institution Bundespräsident ausgelassen. Diesen Artikel hat Herr Wasner von der Arbeitsgemeinschaft für katholische Medien- und Konzeptarbeit rzmedia heuer zitiert; ohne Angabe eines Datums.

Dazu stelle ich fest:

Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?

Die Amtsführung des geschätzten Herrn Köhlers hat wieder einmal gezeigt, daß gerade unser semimonarchistisches Staatsoberhaupt dieses halbabsolute Schweben über der Tagespolitik braucht, und vor allem, daß gerade so die scheinbar willigen Vollstrecker ihrer sie schöpfenden Meister wider den Stachel löcken können. (Und das sage ich nicht nur aus bekannten Gründen.)

Man stelle sich vor, stattdessen wäre irgendein parteiischer, womöglich gar tagespolitisch Involvierter, Staatsoberhaupt, wie es – notwendig! – der Bundestagspräsident ist! Nicht auszudenken. Autorität braucht Freiheit.

In Sachen Kinderwahlrecht (auch hier wurde mein – genau – anderthalb Jahre alter Artikel zitiert) gilt klar: Was ich geschrieben habe, habe ich geschrieben.

Mehr noch: Rousseaus fast transzendente Sicht der Volkssouveränität muß heute einer säkularen weichen, so daß aus diesem Grund der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nur quantitativ, nicht qualitativ begründet werden kann. Das Wahlrecht hat einen Mischcharakter; es changiert zwischen individualistischer (das Wahlrecht als Menschenrecht) und ganzheitlicher (das Wahlrecht als vom Staat gewährtes Privileg) Interpretation, wobei jedoch sowohl die historische Entwicklung als auch die Neuinterpretation der Volkssouveränität immer weiter die individualistische Sicht nahelegen. Beschränkungen des Wahlrechts müssen daher grundsätzlich individuell begründet werden und dürfen bestenfalls Ausnahmeerscheinungen sein.

Weiter: Ein demokratischer Staat muß die Reife seiner – aller! – Bürger annehmen und das Wahlrecht wirklich allgemein zur Verfügung stellen. »Die Anerkennung des einzelnen als Person ist die Grundlage aller Rechtsverhältnisse. Durch diese Anerkennung wird aber der einzelne Mitglied des Volkes in dessen subjektiver Qualität«, schreibt Jellinek, und »während Art. 3 I jede sachlich begründete Ungleichbehandlung zuläßt, liegt es gerade im Wesen der Demokratie, daß sie – wenigstens für das Wahlrecht – nur Staatsbürger kennt«, assistieren Maunz und Düring.

Wahlverwandtschaften

Überhaupt ist es doch traurig, wie wenig in der Welt gedacht wird. Man verändert die Regierungsform, alles, alles – und das einzige, was man keinem Zweifel unterwirft, das einzig Feste ist der Glaube an die Art Entscheidung, die durch Ballotage bestimmt ist.

Søren Kierkegaard, X-4 A 65

Heute berät der Bundestag über den Antrag Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an. Das klingt erstmal nett und brand(t)neu, ist aber leider alles andere als begrüßenswert. Heißt es im Antrag noch pathetisch Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Wahlrechts ab Geburt durch Änderung des Artikel 38 des Grundgesetzes und erforderlicher weiterer gesetzlicher Änderungen vorzulegen, nur leider kommt das Stellvertreterwahlrecht gleich danach durch die Vordertür: Dabei ist ein Wahlrecht ab Geburt dergestalt vorzusehen, dass die Kinder zwar Inhaber des Wahlrechtes werden, dieses aber treuhänderisch von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten als den gesetzlichen Vertretern ausgeübt wird.

Fazit: Etikettenschwindel. Diese Lösung ist nämlich gerade kein Mehr an Demokratie, sondern vielmehr Wahltaktik. Ich behaupte: Vom Stellvertreterwahlrecht profitieren Volksparteien und hier besonders Konservative, von wählenden Kindern und Jugendlichen alternative und fortschrittliche Parteien. Mit Stellvertreterwahlrecht wird nämlich das Stimmgewicht der Wähler über 25 erhöht, während das Menschen unter 25 gleich bleibt. Menschen, die in alternativen Lebensformen wohnen (ich denke an Homosexuelle)werden mit dieser Regelung politisch noch mehr marginalisiert. (Obwohl: Adoption zum Stimmenkauf wäre eine interessante Sache.)

Interessant dürfte die statistische Verteilung sein: Es profitieren nämlich nur Eltern mit minderjährigen Kindern, also Menschen zwischen ganz grob 25 und 60 mit einem Hochplateau irgendwo in der Mitte. Das ist in einer überalterten Gesellschaft besonders fatal, da die besonders Alten schon jetzt im Bundestag (beispielsweise) prozentual deutlich unterrepräsentiert sind bei gleichzeitiger komplett fehlender Legitimation durch Minderjährige.

Als abschließendes Bonbon (mehr argumentieren möchte ich nicht, das tun die Kinderrechtszänker sehr gut) noch die Verteilung der Parteien der Antragsteller. (Hier kann man auch ablesen, wer statistisch gesehen profitieren wird.)

SPD Union Grüne FDP
11 13+1 3 19