Zu religiös für den Staat

Das Berliner Neutralitätsgesetz ist ein ausgesprochen kurzes Gesetz, das mit einer Lüge beginnt: „Alle Beschäftigten genießen Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses.“ Diese Freiheit wird mit dem Gesetz jenen Staatsbeschäftigten verwehrt, deren Glauben sich nicht auf einen unauffälligen, rein innerlichen Sonntagsglauben reduzieren lässt: Die Muslima, die das Kopftuch für eine religiöse Pflicht hält. Der Jude, der Kippa trägt. Und die Christin, der das Kreuz um den Hals per Dienstanweisung verboten wird.

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Auch lesenswert dazu: Malte Lehming im Tagesspiegel zu Abgrenzungsschwierigkeiten und Widerspruchsgeist, Franziska Holzfurtner bei den Salonkolumnisten zu protestantischer Innerlichkeit als Ideal freiheitsfeindlicher Religionspolitik.

Der Preis der christlichen Leitkultur

Nein, es geht hier nicht um den Preis der christlichen Leitkultur, den diejenigen zu zahlen haben, die nicht dazugehören. Mir geht es um den Preis, den die christlichen Kirchen (das »jüdisch« in »jüdisch-christlich« ist bestenfalls Kosmetik) zu entrichten haben. Das Christentum gehört zu Deutschland – und zwar de jure und de facto anders und mehr als etwa der Islam zu Deutschland gehört. Nicht im Kontext einer Integrations- und Leitkulturdebatte, sondern auf rechtlicher Ebene: Staatliche Feiertage sind mit christlichem Namen und Termin installiert, trotz Verfassungsgericht macht sich der Staat das Kreuz zum Symbol in Klassenzimmern und Ämtern, das Staatskirchenrecht paßt sichtlich primär auf die rechtsförmige Organisation der christlichen Kirchen.

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