Arme Staats-Kirche

Trennung von Kirche und Staat ist gar nicht so einfach, wie es scheint. Eine völlige Trennung will man staatlicher- wie kirchlicherseits nicht, weil man seine jeweiligen normativen Einflußmöglichkeiten behalten will. Natürlich muß sich die Kirche politisch zu Wort melden; das gehört zu ihrem Weltgestaltungsauftrag der Reich-Gottes-Botschaft. Umgekehrt ist es schwieriger: Die Politik hat notwendigerweise Kompetenzkompetenz, selbst da, wo sie anerkennt, daß Politik nur ein Bereich ist, der keinesfalls total sein darf: Was politisch ist, kann nur politisch entschieden werden.

Im Staatskirchenrecht prallt das nun aufeinander: Einerseits hat der Staat die Religionsfreiheit zu achten (auch in der Koalitionsfreiheit, also nicht nur die des einzelnen, sondern auch der institutionalisierten Religion), andererseits gibt es noch andere Grundsätze, die ein völlig freies Agierenlassen der Religionsgemeinschaften verbieten. Das führt zu Rechtsunklarheit im Arbeitsrecht (inwiefern gilt denn nun das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz für Kirchen? Muslimische Putzkräfte im katholischen Kindergarten?), das macht unsere multikulturelle Gesellschaft exotisch (Schächten? Bluttransfusionsverbot), das eskaliert in der Schweiz, wo der hierarchischen Struktur der Kirche eine demokratische von Staats wegen zur Seite gestellt wird – der Bischof kommt nicht ans Geld, und die staatskirchlichen Gremien, die es haben, kommen nicht an die Pastoral.

Kirchenspaltung von Amts wegen in öffentlich-rechtlich und religiös. In Sachen Austritt gibt es da zwei Ansichten: Die deutschen Bischöfe sehen mit einem Austritt aus der öffentlich-rechtlichen Körperschaft den Ausgetretenen als auch von der Kirche abgefallenen an (prominent gerade im Fall Zapp), der Vatikan verlangt nicht nur eine Erklärung den staatlichen Behörden gegenüber, sondern auch den tatsächlichen inneren Abfall von der Kirche. Ekklesiologisch: Die deutschen Bischöfe gehen von einer Realidentität von KdÖR und Kirche aus, der Vatikan sieht die Kirche Christi als ontologisch vorausgehend an. (Subsistit in, anyone?)

Das ist natürlich Sprengstoff: Jetzt, wo das Verwaltungsgericht Freiburg einen Austritt nur aus der Kath. Kirche KdÖR als zulässig bewertet hat, steht das Kirchensteuersystem insgesamt auf der Kippe.

Theologisch kann ich die Position des Vatikans eher nachvollziehen; schwierig finde ich es, wenn ein weltliches Gericht etwas verfügt, was dann Auswirkung auf kirchliches Handeln hat, das eigentlich theologisch motiviert sein sollte. Wenn mein Ortsbischof nun im Rechtsstreit um eine im Kern ekklesiologische Frage vor einem weltlichen Gericht ist: Als Verfechter einer Trennung von Kirche und Staat bin ich dagegen, daß sich der Staat in eine solche Angelegenheit einmischt, und also mit meinem Bischof d’accord; andererseits muß ich meinem Bischof widersprechen, weil ich in der Sache anderer Meinung bin. (Ähnlich in der Schweiz: Eine »demokratischere« Kirche muß theologisch begründet werden, nicht durch notwendig nichtkirchliche äußere Einflüsse.)

Die Kirchensteuer halte ich nämlich für mit das größte Problem der Kirche in Deutschland. Nicht (wie einige Reaktionäre), weil damit eine falsche Kirchenpolitik verfolgt wird. Im Gegenteil. Ich halte viel von unserer Pastoral, von dem, was anderswo als »altliberale Umtriebe« gegeißelt wird. Aber: der Reichtum lähmt. Natürlich: Die Kirche ist nicht so sagenhaft reich, wie ihre Kritiker ihr das gerne andichten. Die Kirchensteuer macht sie aber bequem, macht aus einer Kirche, die von den Berufungen aller Getauften und Gefirmten geprägt ist, eine Kirche der Hauptberuflichen. (Die Süddeutsche kommentiert genau das erstaunlich klug.)

Nicht, daß unsere Hauptamtlichen es nicht gut meinen, nicht, daß ihre Arbeit schlecht wäre. Im Gegenteil. Allerdings ist gerade die Hauptamtlichkeit (Professionalität) der Kirche als Gemeinschaft der Getauften (Laien wie Professen) fremd. Die Kirchensteuer ist eine tödliche Umarmung für die Kirche: Lähmende Notwendigkeit. Es täte der Kirche gut, eine arme Kirche zu sein.

Nachtrag, 17. August 2009: Bei Pax et Bonum gibt es noch ein interessantes Argument in Sachen Kirchensteuer:

Schon von Anfang an hielt ich es für vermessen, den Beitrag an die Einkommenssteuer zu binden – denn so wird der jeweilige Steuersatz kirchlich mitabgesegnet.

Recht hat er: Indem sich die Kirche so eng ans Steuersystem bindet, wird es schwerer, die Soziallehre völlig unparteiisch (oder besser: rein aus einem christlichen Hintergrund) zu verkünden. (Im Rest des Artikels geht es um die Kirche, die eben gerade kein Verein ist. Wohin das führt, wenn die Kirche dem weltlichen Vereinsrecht analog gemacht wird, sieht man in der Schweiz: Staatliche verordnete Ekklesiologie.)

5 Gedanken zu „Arme Staats-Kirche“

          1. Genug der Bescheidenheit … ich habs nur zu schnell gelesen / Tatsache ist wohl, dass ich immer wieder über deine vielfältigen Kenntnisse in diesem Bereich erstaunt bin, vielleicht ist das für einen echten Funktionärschristen auch notwendig. Ich bitte dich aber trotzdem, davon dem Landesrechnungshof keinerlei Kenntnis zu geben, da ich sonst einen umgehende Wiederaufnahme der letztmaligen Prüfung befürchte: “Wofür braucht ihr 137,5 Professoren und 5 Jahre Ausbildung, wenn der Neumann sich das auch nebenbei aneignen kann…”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert