Einige Semester habe ich mich in der Hochschulpolitik engagiert; bewußt immer nur als Mitglied der u-Fachschaft Philosophie, nie auf höherer Ebene: Mein Grundsatz ist, keine Ämter mit imperativem Mandat anzunehmen, und darauf baut das Freiburger alternative Hochschulpolitikmodell, das u-Modell, auf. Ein Kritikpapier, das dieser Tage im u-asta diskutiert wird, bestätigt mich darin.
Nachdem 1977 in Baden-Württemberg die verfaßte Studierendenschaft abgeschafft wurde (um der roten Gefahr Herr zu werden), durften sich die ASten nur noch zu »sportlichen, musischen und kulturellen« Belangen äußern und hatten keine Satzungs- und Finanzhoheit. Eines der Modelle, das zu umgehen, ist das Freiburger u-Modell, das rätedemokratisch aufgebaut ist:
In den von allen Studenten eines Fachbereichs gebildeten u-Fachschaften (theoretisch gibt es Fachbereichsvollversammlungen, die finden in der Praxis aber so gut wie nie statt) werden Beschlüsse gefällt, die Vertreter mit imperativem Mandat in die Fachschaftskonferenz bringen. (Die Vollversammlung, nominell das höchste beschlußfassende Gremium, ist zu vernachlässigen – zu selten, und zu selten beschlußfähig, tagt sie, und wenn, entscheidet sie nur in Sach-, nicht in Personalfragen.) Auch der u-asta-Vorstand und alle Mandatsträger haben ein imperatives Mandat. (An die Macht kommt das u-System, indem die es unterstützenden Listen bei der AStA-Wahl die absolute Mehrheit im AStA erringen.)
Derart rätedemokratisch organisiert, gibt es die üblichen Probleme einer Rätedemokratie: Keine Gewaltenteilung, keine formelle Opposition. (Und bei einer offiziellen Wiedereinführung der verfaßten Studierendenschaft, die ein Ziel des u-astas ist, eine Struktur, die nicht in die Legalität mitgenommen werden kann, da ein Rätesystem kaum zulässig sein dürfte.) Die Kritikpunkte an diesem System hat die hiesige Juso-Hochschulgruppe in einem Positionspapier dargelegt.
Das vorliegende Kritikpapier kritisiert zunächst praktische und organisatorische Dinge: Daß die Protokolle der FSK nicht ausführlich genug sind, um darauf basierend Entscheidungen zu treffen, daß sie zu spät kamen. Schon das ist eine grundsätzliche Pathologie des Systems: Auch wenn de jure die Fachschaften, mithin die Basis, entscheiden soll, hängt de facto alles von Gatekeepern ab. Den Vertretern in der FSK, den Protokollanten, den Mandatsträgern. Wenn im Vertretergremium nicht nur entschieden, sondern auch diskutiert wird, Informationen präsentiert werden, dann kann die untere Ebene nicht im Vollsinn die Entscheidung treffen. Politik besteht immer im Aushandeln von Positionen, was aber ein derartiges Rätesystem nur auf Basis-Ebene umsetzen kann.
Der naheliegende Einwand: Alle Gremien tagen öffentlich, jeder kann dabeisein und hat Rede- und Antragsrecht; auch das Problem der Transparenz ließe sich lösen; technisch wäre es kein Problem, die Gremiensitzungen aufzunehmen und ins Netz zu stellen oder moderne Beteiligungsformen (Wiki, Twitter, Chats … Österreich macht es gerade vor) zu nutzen, zumindest aber ein ausführliches Verlaufsprotokoll zu führen.
Das Problem reicht aber über das Organisatorische hinaus: Das Menschenbild, das dahintersteckt und von einer umfassenden Politisierung ausgeht. Politische Teilhabe ist nur mit viel Zeitaufwand möglich (wöchentliche Fachschaftssitzungen, um die wöchentlichen FSK-Sitzungen vor- und nachzubereiten, ggf. wöchentliche Teilnahme an der FSK), in der Folge entscheidet die Basis in Gestalt von zehn bis zwanzig zufällig anwesenden, zufällig motivierten u-Fachschaftsmitgliedern (praktisch besteht die u-Fachschaft aus allen anwesenden studentischen Mitgliedern des Fachbereichs) pro Fachbereich. (Die dann im Gegensatz zu per Wahl Mandatierten natürlich auch nicht kontrolliert werden – man hätte ja zur Sitzung kommen können.)
An diese zufällig Anwesenden wird dann im Kritikpapier ein hoher Anspruch gestellt. Mandatsträger haben natürlich streng zu trennen zwischen Privatmeinung und Äußerungen im Amt; das ist klar. (Und schon ein nicht zu lösender Konflikt, wenn man beständig mit Parteien verhandelt, die kein imperatives Mandat haben. Ob es überhaupt möglich und zumutbar ist, nur als menschliches Beschluß-Verlautbarungsorgan zu fungieren, ist das nächste Problem.)
Das Papier geht aber noch weiter und stellt drei Fragen:
Auch scheint es uns, als ob vielen Menschen einige eigentlich zentrale Ideen des u-asta nicht klar sind. So müssen wir uns fragen, ob der u-asta:
- die Vertretung aller Studierenden ist. Damit bemühen sich die Fachschaften so abzustimmen, wie sie die Meinung der Mehrheit der Studierenden in ihrem Fachbereich einschätzen. Dies ergibt Probleme bei Themen wo die Mehrheit der Studierenden meinungslos sind. Auch die Mitgliedschaften in Bündnissen wie dem bpm sind dann fragwürdig.
- allen Studierenden die Möglichkeit gibt mit zu entscheiden. Oberste Priorität ist diese Offenheit zu garantieren, doch ist dies getan stimmt jeder Fachschaftler nach seiner Privatmeinung ab. Damit kann die Meinung des u-astas sich von der der Mehrheit der Studierenden unterscheiden?
Ist dies der Fall, werden wir der Offenheit gerecht?
Was ist der Anreiz für inaktive Studierende ein System zu wählen, an dem sie sich nicht beteiligen werden?- was anderes?
Ein seltsames Politikverständnis: Selbst die Basis soll nicht so abstimmen, wie jeder einzelne es für richtig hält (mithin nur seinem Gewissen verpflichtet), sondern eine bloß vermutete (und es ist notwendig Spekulation, sonst hätte man ja ein Instrument, daß diese fiktiv repräsentative Stimmabgabe ersetzen könnte) »volonté générale« exekutieren. Das Problem taucht nicht etwa erst bei Themen auf, bei denen man anderen unterstellt, daß sie »meinungslos« seien: Plötzlich hält nach dieser Lesart (die nicht von der Satzung gedeckt ist) doch wieder ein repräsentatives Moment Einzug.
Auch die zweite Frage zeugt von dieser pseudo-rousseauschen Fehleinschätzung: Offenheit wird nicht am unzureichenden Verfahren festgemacht, sondern am gefühlt unzureichenden Ergebnis.
Die letzte Frage in diesem Komplex ist die eigentliche, die sich stellt: »Was ist der Anreiz für inaktive Studierende ein System zu wählen, an dem sie sich nicht beteiligen werden?« Momentan heißt eine Stimme für das u-Modell bei den Uniwahlen, daß ich meinen Einfluß unkontrolliert abgebe, wenn ich mich nicht aufwendig in Gremien engagiere. Das u-System gibt sich zwar partizipativ, ist aber – im Gegensatz zu einem repräsentativen System – gar nicht in der Lage, mit der Zahl der möglichen Beteiligten zu funktionieren: Bei Aristoteles ist die Maximalgröße eines Gemeinwesens bestimmt durch die Überschaubarkeit (Schleiermacher beziffert das mit einer Polisgröße von 10 000 Einwohnern – das sind an Stimmbürgern um einiges weniger), für eine sinnvolle (wöchentliche!) Arbeit im Plenum dürfte schon Dunbar’s number (die Maximalzahl an Personen, zu denen man soziale Beziehungen aufrecht erhalten kann; etwa 150) zu groß sein.
Das ist dann auch das eigentliche Problem, warum eine Beteiligung im u-System nur für so wenige möglich ist (und so viele »gemäßigte« abschreckt). Rätedemokratie funktioniert nur bei Leuten, die sich einem aktivistischen, totalen Modell von Politik verschrieben haben. Das ist immer eine Minderheit.
Der Schritt von der Rätedemokratie zu Konzepten wie der “liquid democracy” der Piraten o.ä. dürfte aber doch gar nicht so weit sein? Also die Frage, ob die hier angesprochenen prinzipiell Probleme anders als durch die Wahl freier Abgeordneter lösbar ist.
Ansonsten glaube ich, dass ich als ehemaliger u-asta-Vorstand wenig Neutrales zum Thema sagen kann 😉
Wird liquid democracy irgendwo in der Praxis angewandt? In der Hochschulpolitik sehe ich das Problem, daß dafür eine enorme Menge an Koordination und Information notwendig wäre; da dürfte es zum Beispiel einfacher sein, ein Online-voting-tool halbwegs sicher zu implementieren, über das dann tatsächlich jede einzelne Sachfrage von allen abgestimmt werden kann.
Und ansonsten ist das hier nicht Wikipedia: Irrelevanz und Nichtneutralität sind die tragenden Säulen dieses Blogs. Mich würde gerade von (ehemaligen) u-asta-Aktiven interessieren, wie sie zu solchen Fragen stehen.
Ich bleibe trotzdem mal beim Nebulösen: was in der Analyse hier fehlt, ist – und da blicke ich auf meine Erfahrungen vor etwa zehn Jahren zurück – ganz klar die Bedeutung, die konf und Vorstand einnehmen. Vielleicht hat sich in diesen gut zehn Jahren da ja etwas verschoben; aber de facto war die FSK in vielen Fragen eher ein Organ der Rückversicherung und der Multiplikation für Entscheidungen, die letztlich von den ReferentInnen und dem Vorstand getroffen – bzw. vorbereitet und empfohlen – wurden. Legitimatorisch trat die FSK damit vor allem bei der Wahl dieser Personen ins Spiel – wobei auch hier die Referate, die vorjährigen Vorstände etc. informell bei der Suche nach geeigneten Personen einiges mitgeredet haben.
Dazu kommt und kam, daran würde ich festhalten, die grundsätzliche Legitimation für Personal und System durch die Tatsache, dass die das u-System tragenden Listen bei allen Wahlen seit 1980 (anfangs noch mit u-Stupa) oder so die absolute Mehrheit errungen haben. Weder Jusos noch RCDS haben bisher mit demokratietheoretischen Argumenten WählerInnen in ausreichender Zahl mobilisieren können, um das u-System zu ändern.
Wie imperativ welche Fachschaft ihr Mandat gehandhabt hat, und wie repräsentativ der jeweilige “u-Klüngel” ist und war, ist dann noch einmal eine andere Frage.
Wenn wir’s schließlich auf die Teilhabechancen jeder einzelnen Person runterbrechen, dann habe ich weiterhin den Eindruck, dass das u-System zwar auf in der Praxis demokratietheoretisch wackligen Füßen steht, aber – trotz all der genannten Schwächen – größere individuelle Teilhabechancen eröffnet als ein repräsentativdemokratisches System (weder die Wahlbeteiligung noch die Beteiligung “fernstehender” Studis an Sitzungen, Entscheidungen etc. sieht bei den großen Stupa-Asten großartige anders aus).
Zu till kann ich nur hinzufügen, daß es – egal in welchem Modell – immer Einzelpersonen, meist Vorstand und Referate, sind, die das Legislativgremium inhaltlich vorbereiten. Daran hat sich auch nichts geändert.
Aber die Personalia werden inzwischen offen ausgeschrieben, was eine Nachfolgesuche nicht hindern soll, aber doch auf einen breiteren BewerberInnenpool als nur den berüchtigten “u-Klüngel” zurückgreift…
Zur Rückversicherung, die dem u-Modell nicht widerspricht, siehe unten, Stichwort “imperatives Mandat” und die starke Betonung der Rechenschaftspflicht.
ich finde es bestürzend, dass nach all den jahren noch immer nicht alle verstanden haben, was till zu recht so formuliert: dass das u-modell bei allen schwächen “größere individuelle Teilhabechancen eröffnet als ein repräsentativdemokratisches System”.
da du ja über den konkreten freiburger fall hinaus und auf die allgemein demokratietheoretische ebene möchtest: ich finde umgekehrt dein negatives (liberales?) menschen- und gesellschaftsbild furchtbar, demzufolge demokratie funktioniert wie ein markt, wo also jedes individuum egoistisch sein privatinteresse verfolgt und sich das gemeinwohl dann – unsichtbare hand – irgendwie automatisch als summe der einzelwillen bildet. m.E. ist es noch lange keine totalisierende haltung zu fordern, dass die bürgerinnen sich in einer demokratie bei ihren entscheidungen nicht im privaten vorteil sondern an dem orientieren, was sie für das beste für das gemeinwesen halten.
Das »egoistisch sein Privatinteresse verfolgen« liest Du in den Text hinein. Meine Kritik bezieht sich auf die Forderung im Kritikpapier, so abzustimmen, wie mutmaßlich die jeweils virtuell vertretenen Studenten es tun würden: »Damit bemühen sich die Fachschaften so abzustimmen, wie sie die Meinung der Mehrheit der Studierenden in ihrem Fachbereich einschätzen.« Das ist weder möglich noch zweckmäßig, und erst recht etwas ganz anderes als eine Orientierung an dem, was man für das Beste für das Gemeinwesen hält.
Zum ersten Absatz: Die Teilhabechancen, wie sie im u-System gegeben sind, müssen nicht unbedingt das wichtigste Kriterium sein, an dem man es mißt. (Und ob ein System sich tatsächlich seiner Partizipationsmöglichkeiten rühmen kann, an dem prozentual wie absolut so wenige der Vertretenen sich beteiligen, ist die nächste Frage. Die steile These: Das u-System ist so partizipationsorientiert wie das deutsche Schulsystem durchlässig.) Für mich ist die fehlende institutionalisierte Opposition wichtiger. Ein repräsentatives System gibt zudem denjenigen eine Stimme, die sich nicht selbst engagieren wollen, sehr wohl aber eine Meinung zu hochschulpolitischen Themen haben. Hebt man einseitig auf »Teilhabechancen« à la u-asta ab, haben die eben Pech gehabt.
Eine hübsche kleine Polemik. Aber nicht mehr, versagt sie doch an entscheidenden Stellen:
1. Es würde mich mal interessieren, was genau du unter imperativem Mandat verstehst, denn dieser zentrale Begriff wird von dir nicht definiert. Für die Unabhängige Studierendenschaft ist es in der Satzung definiert: rechenschaftspflichtig, jederzeit abwählbar, weisungsgebunden. Es heißt jedenfalls nicht, daß Gewählte nur das tun dürfen, was ausdrücklich beschlossen ist. Allerdings habe ich den Eindruck, daß du diesem Irrtum erlegen bist – genauso wie die Verfasser des Kritikpapiers.
2. Dies gilt auch für die Fachschaften, die ein imperatives Mandat ihrer Fachbereichsvollversammlungen haben sollten. Nun gut, es kam ja bei mir nie zur Anwendung, wendest du ein – aber das ist ein Versagen der Fachschaft, in der auch du dich engagiert hast. Dies jetzt dem u-asta und der FSK vorzuwerfen, geht schlicht am Thema vorbei. Und wenn du sie schon nicht deinen Blog-Lesern beantwortest, dann solltest du vielleicht dir selbst ganz ehrlich die Frage beantworten: Hättest du dich nicht in der Fachschaft engagiert, wenn du jedes Jahr oder Semester einer Fachbereichsvollversammlung hättest erklären müssen, was ihr als Fachschaft getan habt?
3. Natürlich gibt es Gewaltenteilung: VV und FSK sind die Legislative, der u-asta, also Vorstand und Referate ausführende Organe. Was fehlt, ist eine Judikative, die manchmal vermißt wird, deren Aufgaben aber folgerichtig die Legislative übernimmt.
4. Dein dem Kritikpapier entnommenes Zitat stellst du als herrschende Meinung im u-asta dar. Es ist aber weder dieses noch von einem Gremium der Unabhängigen Studierendenschaft beschlossen. (Entsprechendes gilt für die Trennung von Privat- und Amtsmeinung.) Der Titel “u-asta-Eigenkritik” ist daher genauso falsch wie die in diesem Ausschnitt geäußerten Ansichten. Natürlich kann nicht von der Vertretung aller Studierenden auf eine “Imaginationspflicht”: “Wie hätte mien Kommilitone abgestimmt?” geschlossen werden. Ebenso darf man Offenheit nicht damit verwechseln, daß es im Meinungsbildungsprozeß auch Minderheitenmeinungen gibt, die natürlich zu Protokoll genommen werden, aber eben in der Repräsentation nach außen wegfallen. Man kann eben nicht gleichzeitig den Prorektor zur Vollversammlung einladen und ihn nicht einladen. Ich bedanke mich an dieser Stelle für den Satz mit dem gefühlt unzureichenden Ergebnis, weil er knapp und präzise die Motivation der Verfasser des Kritikpapiers zusammenfaßt.
5. Ich sehe nicht, wieso die Fachschaftenebene keinen Meinungsbildungsprozeß, kein “Aushandeln von Positionen” leisten können soll. Natürlich gibt es Meinungsmacher – man nennt diese bei Gericht halt eben Berichterstatter und im Bundestag Ausschußmitglieder oder parteipolitische Sprecher für dieses oder jenes Ressort. Der Faktor Mensch kann aus keinem System verbannt werden, daß auf Meinungsbildungs- und Meinungskondensationsprozesse angewiesen ist. In einem StuPa werden vielleicht die Einzelmeinungen übersichtlicher, weil weniger Leute an einer Entscheidung beteiligt sind. Aber ist es deswegen demokratischer?
6. Ob nun durch ein parteibasiertes Repräsentativmodell, sprich StuPa, die Partizipationsmöglichkeit erhöht wird, wage ich stark zu bezweifeln. Ein Beispiel: Ein Studi interessiert sich für zwei Themen: Er findet Studiengebühren gut, möchte aber eine Studierendenvertretung, die sich auch politisch äußern darf. Wen soll er nun wählen? Der RCDS gibt ihm in Studiengebühren recht, will aber keine politische Vertretung, und umgekehrt ist es bei allen anderen antretenden Listen. Und schwupps, hat das Repräsentativmodell ihm die Hälfte seiner Partizipationsmöglichkeit in der Sache abgeschnitten.
7. Was zum nächsten Problem führt, nämlich daß die mit Wahl Mandatierten besser kontrolliert werden könnten. Gerade studentische Gremienmitglieder können gerade in Zeiten des Bachelor aber nicht durch Wahl kontrolliert werden – weil sie zur nächsten Wahl in einem Jahr nicht mehr antreten, also nicht “abgestraft” werden können. Also muß man sich doch in die Sitzungen setzen, am besten neben den eigenen Abgeordneten, und ihn kräftig hauen, wenn er “falsch” abstimmt, denn eine andere Handhabe hat man im Repräsentativmodell nicht mehr gegen ihn – im fachschaftenbasierten schon.
8. Allgemeiner gefaßt: Wenn man Demokratie richtig machen will, kommt man nicht umhin, Zeit und Kraft aufzuwenden, sei es mit Leserbriefen, Eingaben an Abgeordnete, Diskussion in den Meinungsbildungsgremien – seien es Parteien oder Fachschaften oder andere, Petitionen und dergleichen mehr. Du redest hier dem Abbau von Partizipationsmöglichkeiten das Wort, weil an deren Nichtgebrauch deutlich wird, daß hier etwas im Argen liegt. Das Problem wird aber nicht dadurch gelöst, daß man die Stellen, an denen es zutage tritt, reduziert (z.B. auf eine Wahl im Jahr mit einer beschämenden Beteiligung), es wird nur weniger deutlich. Aus den Augen, aus dem Sinn?
Ein Schlußwort: Demokratie ist immer anstrengend. Meist wird sie darum wenigen Interessierten überlassen. Sie würde nur gut funktionieren, wenn viele Leute sich mit hoher intrinsischer Motivation um ihre eigenen Belange und vielleicht noch die ihrer Mitmenschen kümmern (du magst das Aktivismus nennen). Aber das ist – leider – immer die Minderheit.