Netzpolitische Impulse aus der Bischofskonferenz

Medienbildung und Teilhabegerechtigkeit
So sieht die Arbeitshilfe aus.
Die Publizistische Kommission der Deutschen Bischofskonferenz hat eine Stellungnahme zu Netzpolitik veröffentlicht. »Medienbildung und Teilhabegerechtigkeit. Impulse der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz zu den Herausforderungen der Digitalisierung« lautet der wenig twittergeeignete Titel – an der Arbeitsgruppe, die das Papier erarbeitet hat, war ich beteiligt.(Bei katholisch.de habe ich auch ein wenig darüber geschrieben.)

Ich bin sehr zufrieden mit unserer Arbeit und dem Beschluss der Bischofskonferenz: Eine Stellungnahme auf der Höhe der Zeit, die aus kirchlicher Sicht eine ordnungspolitische Gestaltung des Netzes konstruktiv begleitet.

Wie schon das Netzpolitik-Papier des ZdKs, an dem ich auch mitgeschrieben hatte, liegt der Schwerpunkt auf Themen, zu denen die Kirche plausibel etwas zu sagen hat – Datenschutz, Teilhabegerechtigkeit, Urheberrecht, Jugendmedienschutz, Umgangsformen im Netz und Medienbildung.

Ansatzpunkt ist dabei immer, konsequent aus den Prinzipien der katholischen Soziallehre eine Position herzuleiten:

»Im Kern steht die Personalität, die unveräußerliche Würde jedes einzelnen Menschen als Ebenbild Gottes. Die Gestaltung der Möglichkeiten der Digitalisierung muss sich daran messen lassen, ob sie den Menschen als Subjekt behandelt und nicht als bloßes quantifizierbares Objekt. Auch im Zeitalter von Big Data muss die Würde des einzelnen und nicht ein bloß zweckrationales oder ökonomisches Nutzenkalkül handlungsleitend sein. Das Sozialprinzip der Solidarität, dass Menschen immer schon wechselseitig aufeinander bezogen und angewiesen sind und Verantwortung füreinander tragen, kann im Digitalen einerseits besonders deutlich werden: digitale Kommunikation und Vernetzung ermöglichen Solidarität und gegenseitige Hilfe wie nie zuvor und erfordern zugleich die Übernahme von Verantwortung von allen Akteuren. Andererseits gilt es, dieses Prinzip für die Soziale Kommunikation dort stark zu machen, wo neue Ausschlüsse zu entstehen drohen, damit alle an den Chancen der Digitalisierung teilhaben können.

Schließlich ist für die katholische Soziallehre das Prinzip der Subsidiarität als Entscheidungsprinzip zum Verhältnis verschiedener sozialer Akteure wichtig. Die Digitalisierung zeigt sich gleichzeitig in einer bisher ungekannten Möglichkeit zu dezentraler Organisation wie in einer Tendenz zur Zentralisierung und Monopolisierung. Auf individueller Ebene ist Selbstverantwortung und Hilfe zur Selbsthilfe zu stärken. Auf kollektiver Ebene ist der ordnungspolitische Rahmen für Beteiligung, Teilhabe und Eigenverantwortung im Netz sowie für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung des Netzes zu schaffen.«

Besonders freut es mich, daß im Kapitel über Urheberrecht (mein Schwerpunkt) ein Gedanke auftaucht, den ich stark gemacht habe: Dass der Begriff »geistiges Eigentum« nicht als Kampfbegriff für die eine oder andere Seite instrumentalisiert wird, sondern produktiv gemacht wird, indem eine Sozialpflichtigkeit geistigen Eigentums festgestellt wird – Thomas von Aquin fiel in der Redaktion leider raus, der Verweis auf die Sozialenzyklika Laborem Exercens (Johannes Paul II., 1981) verankert diesen Vorschlag aber plausibel in der Soziallehre der Kirche.

Ein Ziel in der Redaktion war, das Papier knapp zu halten – es ist also auch schnell selbst gelesen.

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