Kann man seinen Willen nicht direkt anderen aufzwingen, weil die Einmischung in anderer Leute Angelegenheiten gar zu unverfroren wirkt, gibt es ein Patentrezept: Die Familie und ihr Schutz. Ein besonders apartes Beispiel gab es vor 30 Jahren im Spiegel zu bewundern anläßlich der Diskussion um die Genehmigung von Privatfernsehen:
Justizminister Vogel hat eine mögliche Verfassungsänderung schon vorbedacht. Seiner Ansicht nach ist die nach Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Informationsfreiheit „eingeschränkt“ durch den Artikel 6, der die Familie schützt. Vogel: „Wir können doch nicht zulassen, daß durch Informationsüberflutung die Privatheit der Familie zerstört wird.“ (Der Spiegel 40/1979 vom 1. 10. 1979, Seite 21, via Holgi)
Diese Argumentation ist freilich besonders perfide: Um die Privatheit der Familie zu schützen, mischt man sich in ihre Angelegenheit ein.
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