»Ich zeig euch, wann meine Frau geduscht hat« – das war der Pitch für die Home-automation-Session beim Bonner BarCamp. Klingt creepy, sollte es auch, war es dann aber anders als vom Vortragenden beabsichtigt. Weniger die Technik selbst als Datenschutz sollte im Mittelpunkt stehen: Ein »Smart home« erfaßt Daten so granular, daß aus der Datenmenge einige Erkenntnisse gezogen werden. Wann geduscht wird, zeigt die Temperatur- und Luftfeuchtigkeitskurve recht genau, einmal ausführlich die Toilette benutzen bedeutet plus ein paar Zehntelgrad, Bewegungsmelder im Gang zeigen, wann wer nachts aufs Klo geht – soll das wirklich alles auf einem Server in der Cloud, meistens bei Amazon, landen? … als ob Machtverhältnisse und Machtgefälle an der Haustür enden würden: Macht und Überwachung im Smart home weiterlesen
Schlagwort: Privatsphäre
Drumrum routen
Auf der Re:publica war ich bei der Session »Der digitale Dorfplatz: privat oder öffentlich?«, auf der recht schnell ein Regulierungsbedarf sozialer Netze Konsens war, wenn auch mit unterschiedlichen Akzenten. Bei Sascha Lobo war es die UNO, die einen Rechtsrahmen setzen soll, bei Martina Pickhardt eine Vergenossenschaftlichung Facebooks. Jedenfalls sei Facebook allein unter Regulierung der Betreiberfirma kein tragbarer Zustand. Auch recht schnell Konsens war, daß die Metapher vom digitalen Dorfplatz nur als Stabreim bestehen kann.
Was den Dorfplatz angeht, stimme ich zu – nur die Frage nach der Rolle privatwirtschaftlicher Akteure und deren Regulierungsbedarf finde ich so einfach nicht zu beantworten. Auf meine Frage hin, ob nicht in der Vergangenheit Öffentlichkeit auch schon unter privaten Regulierungsregime konstituiert wurde, und damit in dieser Hinsicht gar keine völlig neue Situation vorliege, wurde ich von Lobo recht knapp abgekanzelt, das sei überhaupt nicht zu vergleichen.
Meine Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen, und daher hier ein paar teilweise unsortierte Gedanken zur Situationsbeschreibung – und auch der Versuch, ein paar unfertige Ideen zu einem möglichen ordnungspolitischen Rahmen.
Rollen im Postprivaten
In der FAZ (via wiesaussieht) deutet Harald Welzer den Fall Wulff als Selbstmißverständnis: Wulff verwechsle und vermenge seine Rolle als Privatmann und seine Rolle als Präsident. Welzer schreibt dieses Versäumnis Wulff als persönlichen Fehler zu. Das Rollenmißverständnis hat aber auch einen Aspekt über die Persönlichkeit im besonderen hinaus: Diese Vermengung von privater und politischer Rolle ist nicht nur persönliche Unzulänglichkeit – sie ist gleichzeitig Nebenprodukt und Desiderat eines modernen, eines piratigen Politik- und Öffentlichkeitsverständnisses.
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Der post-private Übermensch
mspro entwickelt gerade eine Ethik des radikalen Rechts des Anderen; auf der Basis von Hannah Arendt und Emmanuel Levinas denkt er radikal durch, was Öffentlichkeit im Zeitalter des weitgehend transaktionskostenfreien Kopierens, Verknüpfens und Abfragens bedeutet: »Das radikale Recht des Anderen ist die Souveränität beim Filtern«, ist mspros Lösungsvorschlag.
Vorweg, wo ich mit mspro völlig einig bin: Das Konzept der digitalen Öffentlichkeit ist von grundsätzlicher Wichtigkeit, um überhaupt zielführend über Netzregulierungen und Urheberrecht zu diskutieren. (Ich habe das in meinem Artikel Der Öffentlichkeit nicht den Boden entziehen. Anforderungen an ein neues Urheberrecht diskutiert.) In der Analyse des Kontrollverlustes stimme ich ihm zu; das hergebrachte Datenschutz-Prinzip der »Zweckbindung« schränkt die Öffentlichkeit zu sehr ein, als daß es ein sinnvolles Prinzip für die Nutzung jeglicher Art von Daten wäre.
Problematisch finde ich nur die ethischen Implikationen, die er daraus zieht, denn mspros Ethik ist eine Ethik des Übermenschen.
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Vom Parlament zur Agora
Dieser Tage ist viel über Kontrollverlust die Rede.
Ich halte ja das Vorgehen der Beteiligten (den schwarzen Peter schiebe ich aber doch der FAZ zu) für eine Überreaktion; selbst eine betuliche hessische Online-Redaktion könnte sich auf die Tugenden des ehrlichen Kaufmanns besinnen: man vertraut auf die Integrität des Geschäftspartners, Fehler passieren eben, die klärt man, und dann hat man wieder eine Geschäftsgrundlage. Eigentlich interessant finde ich, daß sich hier ein Aspekt von Kontrollverlust ganz praktisch sehen läßt: Die öffentliche Privatheit, die das Netz ermöglicht, ist nicht kompatibel mit der hergebrachten Auffassung von Diskretion. Wir sehen die Ausläufer eines Paradigmenwechsels: Von »Die Gedanken sind frei« (»doch alles in der Still’/und wie es sich schicket.«) zur Nudistenkolonie, in der niemand nackt ist.
Ungeklärt ist, was das für gesellschaftliche wie politische Institutionen heißt.
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Jugendschutz, Familie und Paternalismus
Kann man seinen Willen nicht direkt anderen aufzwingen, weil die Einmischung in anderer Leute Angelegenheiten gar zu unverfroren wirkt, gibt es ein Patentrezept: Die Familie und ihr Schutz. Ein besonders apartes Beispiel gab es vor 30 Jahren im Spiegel zu bewundern anläßlich der Diskussion um die Genehmigung von Privatfernsehen:
Justizminister Vogel hat eine mögliche Verfassungsänderung schon vorbedacht. Seiner Ansicht nach ist die nach Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Informationsfreiheit “eingeschränkt” durch den Artikel 6, der die Familie schützt. Vogel: “Wir können doch nicht zulassen, daß durch Informationsüberflutung die Privatheit der Familie zerstört wird.” (Der Spiegel 40/1979 vom 1. 10. 1979, Seite 21, via Holgi)
Diese Argumentation ist freilich besonders perfide: Um die Privatheit der Familie zu schützen, mischt man sich in ihre Angelegenheit ein.
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