Verbrechen, Strafe und Rechtsfrieden

In meinem letzten Artikel zu Polanski habe ich das Vorgehen der USA und der Schweiz als legitim bewertet mit einem Verweis auf Verfahrensgerechtigkeit und Gustav Radbruchs Rechtsphilosophie zwischen Rechtspositivismus und Naturrecht: Die Regeln, nach denen verfahren werden, sind legitim zustande gekommen, die Anwendung stellt keinen »Widerspruch unerträglichen Ausmaßes gegen die Gerechtigkeit« dar, damit ist die Auslieferung Polanskis legitim.

Eine andere Rechtfertigungsstrategie schlägt A. C. Grayling in der Times ein, der das Vorgehen mit der Schwere des Verbrechens rechtfertigt:

[I]t is right that the United States authorities are seeking to extradite him to serve his sentence for rape. Neither fame nor wealth, neither time nor distance, should render anyone immune to laws protecting against serious crimes against other human beings.

Im Fall Polanskis ist das meines Erachtens nicht die rechtsphilosophische Erwägung, die am schwersten wiegt.
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Aber er hat doch »Der Pianist« gedreht!

Als Sideshow-Bob der Prozeß gemacht wird, findet man auf seiner Brust »Die Bart, die!« eintätowiert:

Lawyer: But what about that tattoo on your chest? Doesn’t it say, “Die Bart, Die?”
Bob: [conciliatorily] No, that’s German for “The Bart, The.”
[The spectators laugh, understanding]
Officer: No one who speaks German could be an evil man.

So ähnlich kommen mir die Medien im Fall Roman Polanski auch vor: Niemand, der »Der Pianist« gedreht hat, kann ein schlechter Mensch sein. Bizarr finde ich, daß gerade Leute, die sonst für einen strikt rechtsstaatlichen Kurs stehen, plötzlich meinen, eine »Justizposse« diagnostizieren zu müssen. Aber er hat doch »Der Pianist« gedreht! weiterlesen