Sex mit Tieren – Netzpolitik über Bande

Ist Sex mit Tieren in Hessen ein drängendes Problem? Für eine kleine Anfrage einiger hessischer CDU-Abgeordneter »betreffend Strafbarkeit von Zoophilie« (Drucksache 18/1744) hat es jedenfalls gereicht, und das Thema ist bizarr genug, um es in die Zeitung zu schaffen. Die Anfrage zeigt aber mehr als vorgebliche dringende Probleme in den Wahlkreisen: Um Zoophilie geht es eigentlich gar nicht. Mittels einer Politik des Ekels wird eine netzpolitische Agenda vorangetrieben.

Die Anfrage bestand aus diesen Fragen:

  1. Gibt es in Hessen Hinweise auf weitere Fälle von Zoophilie bzw. auf eine Zunahme solcher Fälle?
  2. Ist Zoophilie tierschutzrechtlich relevant, d.h. auf Grundlage des Tierschutzgesetzes strafrechtlich zu verfolgen?
  3. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen über das Tierschutzgesetz hinaus, um gegen Zoophilie vorzugehen?
  4. Sind diese ausreichend, um auch beispielsweise die Verbreitung von Materialien mit zoophilen Inhalten zu ahnden?
  5. Sind die Gründe, die im Zuge der großen Strafrechtsreform zu einer Straffreiheit von sexuellen Handlungen an Tieren geführt haben, heute noch zutreffend?
  6. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung die Situation in anderen Mitgliedstaaten der EU in diesem Bereich dar?

Offensichtlich unsinnig sind die Fragen 2 und 3; wenn man schon nicht die Wikipedia bemühen möchte, könnte man das doch wenigstens die wissenschaftlichen Mitarbeiter nachschlagen lassen. Das Ziel der Fragen ist aber auch nicht Erkenntnisgewinn. Es geht darum, der Ministerin eine Vorlage zu liefern, um das Problem möglichst drastisch darzustellen und vor allem: Um die schon in den Fragen (besonders Frage 4) vorausgesetzten Regelungslücken und rechtlichen Defizite benennen und bedauern zu können.

Bezeichnend: Es wird nicht gefragt, was die Position der Landesregierung ist, auch nicht, was sie zu tun gedenkt. Das erste muß nicht gefragt werden, weil es ohnehin klar ist. Das zweite wird nicht gefragt, weil Zoophilie nur eine Stellvertreterdiskussion ist:

Um Tierschutz geht es nämlich nicht, wenn ein angeführtes Beispiel »Schläge, die ein Tier erhält, um es gefügig zu machen« ist. Wollte die CDU (in Hessen zumal!) ernsthaft sich um Tierschutz kümmern, wären Massentierhaltung, Tierzucht und Fleischproduktion naheliegendere Fälle und mutmaßlich auch zahlenmäßig relevantere. Tierschutz ist nur vorgeschützt; es geht darum, das wirkmächtige Tabu Sex mit Tieren aufzurufen.

Dazu braucht es dann auch keine solide Datenbasis. Offen wird zugegeben, daß man sich im wesentlichen auf den gesunden Menschenverstand, anekdotische Beweise (Amtstierärzte und Polizei – Institutionen also, die ein Interesse an einer strengeren Regelung haben, da sie zu mehr Eingriffsbefugnissen und damit Macht führt) und Vermutungen stützt, im Zweifelsfall gibt es ja immer eine eh nicht falsifizierbare Dunkelziffer:

Statistische Erhebungen zu den Fallzahlen liegen für Deutschland und damit auch für Hessen nicht vor. Es ist aber davon auszugehen, dass in den letzten Jahren sexuelle Handlungen an und mit Tieren generell zugenommen haben. […] Zudem ist anzunehmen, dass die Fälle, die zur behördlichen Kenntnis gelangen oder gar vor Gericht verhandelt werden, nur die Spitze eines Eisberges sind.

Nebulös wird von Fachleuten gesprochen, die »von einer “Lifestyle” Entwicklung [sic!] auf Kosten der Tiere« sprechen, ohne sie zu benennen. Die einzige Quelle, die angegeben wird, ist der Kinsey-Report (nicht nur nicht eindeutig zitiert, auch noch falsch datiert auf »Beginn der 60er«; korrekt: 1948 für »Sexual Behavior in the Human Male«, 1953 für »Sexual Behavior in the Human Female«). Und weil vor 60 Jahren 8 % der Befragten in den USA (auf welche der beiden Studien bezieht sich die Antwort?) zoophile Kontakte angegeben haben, muß es in Deutschland ähnlich viel sein, denn es gibt »keinerlei Gründe«, daß es in Europa anders ist. (So einfach kann man die Möglichkeit eines kulturell bedingten Unterschieds im Sexualverhalten wegdefinieren.) Heute muß es mehr sein, weil ja seit 1969 straffrei (ergänze: und die Sitten ja sowieso im freien Fall usw.). Schon diese freihändige Folgerung ist fragwürdig, zeigt aber das Rechtsverständnis: Ein hochgradig tabuisiertes, dabei aber kaum nachzuweisendes Verhalten soll per Gesetz so direkt beeinflußt werden? Nur weil es ein Gesetz gegen etwas gibt, wird es weniger getan? Das hält man nur für logisch, wenn man davon ausgeht, daß Moral eins zu eins in Recht übersetzt werden muß – natürlich nur die eigene.

Vor allem aber nimmt Zoophilie zu wegen dem bösen Internet:

Zum anderen belegen neue Internetforen, in denen Personen sich bekennen oder sogar “Gebrauchsanweisungen” liefern, diese Entwicklung.
[…]
1969 bei der Abschaffung des entsprechenden Straftatbestandes gab es noch kein Internet, wo sich Gleichgesinnte austauschen konnten. Die Täter waren eher Einzeltäter. Heute gibt es Gruppen die sich über das Internet zum “Tiersex” verabreden, gegenseitig Praktiken anpreisen und das ganze regelrecht zelebrieren.
[…]
Auch lassen die bekannt gewordenen Fälle und die Darstellungen und Angebote im Internet von Life-Sex-Shows mit Tieren bis hin zu Tierbordellen auf vergleichbare oder sogar höhere Fallzahlen schließen.

Das ist der Kern der bestellten Anfrage: Ein weiteres tabuisiertes Thema soll mit dem Internet verbunden werden, um damit eine möglichst strikte Regulierung begründen zu können. Um die Tiere geht es dabei am wenigsten; sie sind nur hilfreich dabei, um das Internet mit Schmutz und Schund zu assoziieren. Es geht auch nicht darum, tatsächlich Regelungen zu treffen: Es reicht aus, daß diese Assoziation gesetzt ist – wo Ekel und Abscheu Grundlage der Politik ist, braucht es keine rationale Begründung. Dazu paßt auch, daß das noch 1969 bei der Strafrechtsform festgestellte fehlende kriminalpolitische Bedürfnis für eine Regelung nicht inhaltlich aufgegriffen wird. 1969 wurde in bezug auf Zoophilie eine sachliche Entscheidung getroffen: Selbst wenn man Zoophilie als widerlich und amoralisch betrachtet, gibt es kein staatliches Regelungsbedürfnis, da es um opferlose »Verbrechen« geht. Selbst mit Tierschutz als Staatsziel und einem gewandelten Verständnis von Tieren reicht das Tierschutzgesetz aus.

Die hessische CDU führt dagegen (wieder einmal) das als politische Strategie vor, was Martha Nussbaum als »politics of disgust« beschreibt: An die Stelle einer rationalen Abwägung tritt ein Appell an Ekelgefühle, so daß eine sachliche Diskussion erst gar nicht möglich ist, da eine Position von vornherein als so widerlich gekennzeichnet wird, daß sie indiskutabel ist. Eine derartige Diskussionsstrategie (die man bei Netzsperren gewohnt ist) ist aber in ihrem Kern undemokratisch. Nussbaum dazu:

My study of disgust and shame shows that these emotions threaten key values of a liberal society, especially equal respect for people and for their liberty. Disgust and shame are inherently hierarchical; they set up ranks and orders of human beings. They are also inherently connected with restrictions on liberty in areas of non-harmful conduct. For both of these reasons, I believe, anyone who cherishes the key democratic values of equality and liberty should be deeply suspicious of the appeal to those emotions in the context of law and public policy.

10 Gedanken zu „Sex mit Tieren – Netzpolitik über Bande“

    1. Danke für die Hinweise, die das Thema noch mal von einer anderen Seite beleuchten. Um die Frage nach der Moral ging es mir mit meinem Artikel erstmal nicht; beim Schreiben habe ich mir aber schon gedacht, daß man über das Thema vertieft nachdenken sollte. An Singer habe ich dabei auch gedacht; beim schnellen Durchblättern der Praktischen Ethik habe ich allerdings nichts gefunden. Dein Link kommt mir also sehr gelegen.

      Interessant finde ich hier, daß Singer eine ähnliche Erklärungsstrategie wie Nussbaum hat. Beide heben ab auf einen tief verwurzelten Wunsch nach einer Differenzierung von der Natur. Singer:

      [T]he vehemence with which this prohibition continues to be held, its persistence while other non-reproductive sexual acts have become acceptable, suggests that there is another powerful force at work: our desire to differentiate ourselves, erotically and in every other way, from animals.

      Nussbaum (der Einfachheit halber aus dem im Artikel schon zitierten Reason-Interview):

      Disgust, I argue (drawing on recent psychological research), is different. Its cognitive content involves a shrinking from contamination that is associated with a human desire to be non-animal.

      1. Genau das scheint mir der metaphysische Kontext zu sein, vor dem Organisationen wie die Stiftung “Tier im Recht” ein explizites, neuerliches Verbot sexueller Mensch-Tier-Kontakte fordern. Vgl. http://www.tierimrecht.org/de/argumentarium/zoophilie.php – Aufmerksamen Lesern werden manche Formulierungen vielleicht bekannt vorkommen.

        Tieren wird die Fähigkeit zur speziesübergreifenden Wahl der Sexualpartner abgesprochen und damit ein neues Unterscheidungsmerkmal Mensch-Tier eingeführt. Dort, wo scheinbar einvernehmliche Sexualkontakte nicht mehr zu leugnen sind, muss dies die Folge von Konditionierung sein und niemals Ausdruck eines nach moralischen Maßstäben hinreichend freien Willens.

        Die Würde, die es also dahingehend zu schützen gilt, entspringt somit aus einer Geringschätzung für die soziale Intelligenz von Tieren, die teilweise über Jahrtausende domestiziert und an den Menschen gewöhnt wurden. Eine Intelligenz, die es ihnen ermöglicht hat, neben vielem anderen, zusammen zu jagen, zu spielen und Krieg zu führen.

        Anders als Singer vermutet, grenzt sich der Mensch also nicht in jeder Hinsicht so klar vom Tier ab. Allerdings könnte man hier wieder einwenden, dass bei bei den o.g. sozialen Aktivitäten die Rollenverteilung immer schon im Vorhinein feststeht: Zweck an sich ist der Mensch, Mittel zum Zweck das Tier. Vielleicht besteht das Unerhöhrte der Zoophilie also tatsächlich darin, ausgerechnet im moralisch aufgeladenen und tabuisierten Bereich der Sexualität diese Grenzen zu verletzen.

  1. Guter Artikel. Ich hoffe, das ihn noch viele aufmerksahm lesen werden, und dann wenigstens eine Diskussion nicht von vorn herein ablehnen.

  2. Ist es hier wirklich sinnvoll von einvernehmlichem Sex zu reden? Ebenso wie bei Kindern ist ja auch bei Tieren der Mensch gegenüber seinen Haustieren in einer Machtposition. Biologisch definiert sich die Artgrenze dadurch, dass sich Tiere verschiedener Arten nicht paaren – also auch nicht mit Menschen.
    Gerade wenn man die sexuelle Selbstbestimmung von Tieren achtet, muss man sie vor einer sexuellen Ausnutzung durch die Menschen, von denen sie abhängig sind, schützen. Die These, es gäbe kein Opfer, ist absolut zynisch.
    Auch greift das Tierschutzgesetz leider nicht, es kommt nur dann zum tragen, wenn erhebliche Verletzungen bestehen – und allein schon das Einfordern einer Untersuchung ist schwierig, denn es wird ja – auch bei Unfreiwilligkeit des Tieres, angeblich nichts Verbotenes getan!

    Nicht alles, was angeblich das “heilige Internet” bedroht, ist deshalb unsinnig. Unterschiedliche Interessen müssen irgendwie unter einen Hut gebracht werden, das ist Politik. Das Interesse zum Ausleben irgendwelcher perversen Gelüste zählt allerdings nicht dazu.

    1. Ich habe das Gefühl, daß meine Argumentation überhaupt nicht nachvollzogen wurde. Der letzte Absatz spricht eine deutliche Sprache: »Perverse Gelüste« ist nichts, was in irgendeiner Form für einen rationalen politischen Diskurs geeignet ist. »Perverse Gelüste« ist ein Mittel, das nicht auf Diskussion und Argumente abzielt, sondern an Emotionen appelliert, namentlich an Ekel. Die bloße Behauptung, etwas sei »pervers«, hat keinerlei Aussagegehalt, außer: »Ich finde das pervers und möchte meine ästhetische oder moralische Wertentscheidung anderen vorschreiben.« Zu einer freiheitlichen Politik kann es nicht gehören, anderen aufgrund von Unterstellungen und ästhetischen oder moralischen Werturteilen Rechte abzusprechen. Es braucht Argumente. Freiheiten sollten in einem Rechtsstaat nur dann beschnitten werden, wenn ihre Ausübung mit den Freiheitsrechten anderer kollidiert, nicht um anderen die eigenen Sittlichkeitsvorstellungen aufzuzwingen.

      Daß man Zoophilie (oder Sex vor der Ehe, oder Homosexualität, oder Sex zwischen Senioren oder Behinderten, oder Masturbation, oder Hosen zu tragen, oder Röcke zu tragen) selbst amoralisch oder pervers findet, ist kein politisches Argument. Selbstverständlich muß es in einem freiheitlichen Staat möglich sein, auch die sexuellen Bedürfnisse auszuleben, sofern sie sich nicht gegen die Selbstbestimmung anderer richten, selbst und gerade dann, wenn sie irgendjemand für »perverse Gelüste« hält.

      Vom »heiligen Internet« war nie die Rede, auch nicht davon, daß es generell nicht reguliert werden dürfe. Mir geht es darum aufzuzeigen, wie von der hessischen CDU eine Politik des Ekels betrieben wird, wie an niedere Instinkte appelliert wird, um eine rationale Auseinandersetzung zu torpedieren.

      Die Frage nach der moralischen Bewertung von Zoophilie kann auch ohne Kampfbegriffe wie »pervers« geführt werden.

      Juristisch ist die Sachlage klar: Tiere sind im Recht wie Sachen zu behandeln, was darüber hinausgeht ist konsequent im Tierschutzrecht geregelt. Schreibt man ihnen Selbstbestimmung und Subjektqualitäten zu, ist der nächste Schritt, die offensichtlich unzureichende Rechtslage zu korrigieren: Dann dürfte die Tötung eine weit gewichtigere Frage sein als ihre Sexualität.

      Ethisch ist es nicht so einfach, wie hier suggeriert wird: Nonchalant auf die »Natur« zu verweisen und eine »Artgrenze« als Argument einzuführen, kann schon formallogisch nicht tragen, da es ein Schluß von einer – vermeintlichen, zu beweisenden – empirischen Tatsache auf ein moralisches Sollen ist. Auch die Behauptung von »Selbstbestimmung« und mithin von einer Subjektqualität von Tieren dürfte schwierig sein und wirft grundsätzliche philosophische Fragen auf: Wie ist das Verhältnis von Bewußtsein, Selbstbewußtsein und Empfindungsfähigkeit? Welche Kriterien gibt es dafür? Welche moralischen Pflichten gegenüber Tieren erwachsen daraus? In der von Dir vorgeführten Argumentation wird das Tier unzulässig vermenschlicht: Maßstäbe, die zwischen Menschen als selbstbewußten Wesen gelten, werden ohne die Behauptung zu überprüfen auf Tiere übertragen. Tiere werden hier nicht vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebenswirklichkeit behandelt, sondern analog zu nichteinwilligungsfähigen Menschen betrachtet.

      Um zu einem so apodiktischen Urteil zu kommen, müßten in einem rationalen Diskurs einige Voraussetzungen geklärt werden. In den von Drogenhund genannten Quellen wird das versucht. »Pervers« ist aber weder eine tragfähige juristische noch ethische Kategorie.

  3. Kleiner Nachtrag:

    Eine Ähnliche Position wie Peter Singer und Martha Nussbaum vertritt auch Jacob M. Appel. http://www.opposingviews.com/i/three-reasons-society-shouldn-t-rush-to-condemn-bestiality – Zitat: “Unfortunately, the legislative debate over these bans [of zoophilia] has lacked even the pretense of serious reflection or intellectual rigor. Instead, most lawmakers have relied upon widespread public repugnance to justify legal action.” Die Hessen-CDU lässt grüßen.

    Eine mögliche Gegenposition, sowohl zu Appel als auch zu Singer, lässt sich wohl unter der Verteidung des “human exceptionalism” zusammenfasen. So etwa Wesley J. Smith, http://www.firstthings.com/blogs/secondhandsmoke/2010/04/18/bestiality-besmirching-intrinsic-human-dignity/comment-page-1/ und, als direkte Antwort auf Appel, http://www.opposingviews.com/i/bestiality-is-wrong-and-degrading-a-response-to-jacob-appel

    Übrigens: was für Folgen es in der Praxis haben kann, wenn sexuell motivierte(!) Handlungen von Menschen an Tieren verboten sind, lässt sich derzeit in der Schweiz beobachten. Siehe http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/13777838 und http://www.20min.ch/news/basel/story/19914767

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