Zu religiös für den Staat

Das Berliner Neutralitätsgesetz ist ein ausgesprochen kurzes Gesetz, das mit einer Lüge beginnt: „Alle Beschäftigten genießen Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses.“ Diese Freiheit wird mit dem Gesetz jenen Staatsbeschäftigten verwehrt, deren Glauben sich nicht auf einen unauffälligen, rein innerlichen Sonntagsglauben reduzieren lässt: Die Muslima, die das Kopftuch für eine religiöse Pflicht hält. Der Jude, der Kippa trägt. Und die Christin, der das Kreuz um den Hals per Dienstanweisung verboten wird.

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Auch lesenswert dazu: Malte Lehming im Tagesspiegel zu Abgrenzungsschwierigkeiten und Widerspruchsgeist, Franziska Holzfurtner bei den Salonkolumnisten zu protestantischer Innerlichkeit als Ideal freiheitsfeindlicher Religionspolitik.

Die Burka der anderen

Belgien hat ein Burka-Verbot beschlossen, in vielen anderen europäischen Ländern kommt das Thema auch auf die Tagesordnung, und Silvana Koch-Mehrin macht sich für ein europäisches Burka-Verbot stark.

Eine Randerscheinung wird eine zentrale politische Frage: Das Schicksal des Abendlandes scheint am seidenen Faden von Gesichtsschleiern zu hängen. Die Debatte ist aber eine Stellvertreterdebatte: Vordergründig geht es um die Burka, hintergründig um »den« Islam. Vordergründig geht es um die Würde der Frau, hintergründig um eine abendländische Leitkultur. Vordergründig um liberale Werte – hintergründig um konservative Ausschlußmechanismen. Um die burkatragenden Frauen geht es zuletzt.
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