Die Freiheit der Sexistin

Meinen Vortrag zum Thema Bloggen und Gender habe ich im Rahmen einer Veranstaltung der spanischen EU-Ratspräsidentschaft gehalten. Wenn ich richtig aufgepaßt habe, war ich der einzige (nach den salbungsvollen Einführungsworten), der auch nur das Wort »freedom of speech« in den Mund genommen hat bei dieser EU-Tagung. Aus meiner handvoll Tweets kann man mein Fazit zusammenbasteln:

Mit dieser EU werde ich nicht warm: Die reden hier die ganze Zeit ueber Strafen und Regulierung und staatliche inhaltliche Kontrolle. (15.27 Uhr) Anscheinend sagt genau niemand etwas zum Thema Meinungs- und Pressefreiheit, von Selbstregulierung haelt auch niemand was. Creepy.(15.29 Uhr) Hier trifft frommer Regulierungsglaube auf Freiheitsrechte. (11.27 Uhr)

So wenig überraschend das für mich ist (über die EU-Regulierungsfrömmigkeit habe ich ja schon mal in Sachen Maultasche geschrieben), so schade finde ich das: Soll Geschlechtergerechtigkeit tatsächlich nur mit obrigkeitsstaatlichen Methoden erreicht werden, durch Umerziehung, Sanktion und Zwang? Wo sind die liberalen Ansätze?

Um nicht falsch verstanden zu werden: Die Tagung war für mich extrem lehrreich, und es lohnt sich, die online gestellten Vorträge durchzublättern. In der Analyse bin ich gerne dabei – wir leben noch im Patriarchat:

Überproportional viele Männer im Fernsehen, Frauen werden allzu oft als Sekretärinnen, Krankenschwestern und Kellnerinnen dargestellt (alles nach einer Studie von Eric Macé, mehr interessante Daten in den Unterlagen zu Sarah Sepulchres Vortrag). Sexistische Werbung, die Frauen als Objekte darstellt. Raumgreifendes, übergriffiges Kommunikationsverhalten und Interviewsituationen, die das befördern (dazu Margaret Gallaghers Vortrag). Da muß Angela Merkel bei Beckmann Brad-Pitt-Bildchen kommentieren, während Gerhard Schröder über Geopolitik und Männerfreundschaften mit Putin und Bush schwadronieren darf.

Aber was tun?

Es wurden einige sehr gut scheinende Werkzeuge vorgestellt (dazu empfehle ich Margaret Gallaghers Vortrag); nur lautet die Klage unisono, daß man solche Standards nicht vorschreiben kann, und es gibt einen noch reicheren Werkzeugkasten an Sanktionen. In Litauen gibt es Strafen für »sexistische« Werbung (von 30–650 Euro); Regulierung von als sexistisch erkannter Werbung, Strafen und Verbote sind möglich in Rumänien und Spanien – und das ist nur, was ich mir notiert habe; vor einer rechtsvergleichenden Recherche über die Gesetzeslage in allen EU-Ländern graut es mir. Ich wünsche mir auch Medien, die sich ihrer Verantwortung bewußt sind. Wenn aber Behördenvertreter von »creating responsible media« sprechen, läuft es mir kalt den Rücken herunter. (Und ich bin dann froh, daß der deutsche verfassungsrechtliche Rahmen dazu in den Benetton-Entscheidungen angenehm freiheitlich gesteckt ist.)

Kritik an einer Regulierung von Medien wurde nur ex negativo angesprochen, als über Anfeindungen gesprochen wurde, die Regulierungsbehörden erreichen (und spätestens seit der Piraten-Gender-Debatte kann ich mir gut vorstellen, daß dort nicht nur wohlformulierende mit John Stuart Mill argumentierende Hobbyvoltaires aufschlagen). Wiederum positiv aufgenommen wurde die als Beleidigung gedachte Bezeichnung als »Suffragette«: Auch Suffragetten seien lächerlich gemacht und niedergebrüllt worden, als sie für das Frauenwahlrecht kämpften.

An dieser Art des Analogieschlusses läßt sich mein Unbehagen gut festmachen: Daß mutige Frauen sich auf die Straße gestellt habe, ist ein Akt zivilen Ungehorsams, ein nötiges Aufbegehren gegen eine ungerechte Staatsmacht, ein nötiges Aufbegehren gegen eine ungerechte Gesellschaft. (Zudem geht es beim Wahlrecht aber um eine Sache, die im Bereich staatlicher Zuständigkeit angesiedelt ist. Natürlich darf (und muß!) der Staat tätig werden, um seine Strukturen auf der Basis gleicher Freiheit seiner Bürgerinnen, seiner Bürger zu gestalten.)

Bei der Regulierung von Medien geht es aber um eine gesellschaftliche Frage. Eine staatliche Institution ist hier nicht in der Position, handeln zu dürfen. Der Staat agiert immer aus einer Machtposition heraus, der Staat hat immer potentiell totale Macht. Staatliche Macht muß daher begrenzt werden. (Am Fall des zivilen Widerstands Wolfgang Thierses habe ich das andiskutiert.) Es ist nicht die Sache des Staates oder eines seiner Ausführungsorgane, die Gesellschaft zu erziehen: Erziehung findet statt zwischen Ungleichen; wenn eine Partei sich erziehend geriert, wird damit der anderen Bedingung der Möglichkeit eines Verhältnisses unter gleichen genommen – was umso fataler ist im Verhältnis von Staat und Bürger, wo ja der Staat die dienende und der Mensch die herrschende Position einnehmen müßte.

Der Staat muß neutral sein; in seinem eigenen Handeln heißt das, daß er durchaus Instrumente zur Verbesserung von Geschlechtergerechtigkeit anwenden muß (der luxemburgische Ansatz ist sehr interessant; Isabel Wicklers Vortrag); er darf aber nicht die Handlungsfreiheit anderer Beschränken, indem er ihre Überzeugungen, seien sie reflektierte Positionen oder dumpfe Ressentiments, bewertet und gegebenenfalls umerzieht. An den Staat ist die Aufgabe gestellt, nicht zu diskriminieren. (Und, um den beliebten Einwand gleich vorwegzunehmen: »diskriminieren« und »unterscheiden« sind nicht dasselbe; wenn Gerechtigkeit mit Aristoteles bedeutet, gleiches gleich und ungleiches ungleich zu behandeln, dann bedeutet »diskriminieren« »ungerechtfertigt ungleich behandeln«, während unterschiedliche Voraussetzungen auch unterschiedliche Behandlungen erfordern können, um jeweils ein gleich gutes Ergebnis zu erzielen.)

Auch wenn die gesellschaftlichen Verhältnisse ungerecht sind: Mit staatlichem Zwang ändert man keine Verhältnisse, man erhöht nur die Transaktionskosten für bestimmte Handlungen, und als Kollateralschaden spreizt sich der Staat zu einer moralischen Totalität auf, indem er die gesellschaftliche Sphäre übernimmt. (Das habe ich in meinem Artikel zum Gebetsverbot an Berliner Schulen diskutiert.)

Zu einer freiheitlichen Gesellschaft gehört auch, daß es keine umfassende, staatlich durchgesetzte Moral gibt. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beinhaltet eben auch ein Recht auf Dummheit, Dreistigkeit, Patzigkeit, Sexismus – und dessen Ausübung muß im rechtlichen Rahmen geduldet werden. Freilich gehört dazu auch, daß es kein Recht gibt, wegen Dummheit, Dreistigkeit, Patzigkeit und Sexismus nicht angepatzt, kritisiert, ausgelacht und verspottet zu werden. Die Aufgabe des Staates ist es, einen gleichen rechtlichen Rahmen für alle zu schaffen, der nicht diskriminiert. Der Staat muß allen die Ausübung von Freiheitsrechten gerade dann gewährleisten, wenn diese Ausübung anstößig scheint (was heute noch die Freiheitsrechte des Sexisten schützt, der Bier mit Brüsten verkaufen will, schützt morgen die Freiheitsrechte des Schwulen, der auch in Neukölln nachts knutschen will). Insofern muß der Staat moralisch blind sein, um überhaupt legitim zu sein.

Die Debatte um Sexismus und Patriarchat gehört in die Gesellschaft: Der Staat kann nur Machtworte sprechen, aber nicht Menschen zum Guten (zu welchem Guten?) verändern. Auch wenn Sexismus eine politische Frage ist: Politik ist gerade nicht die Sache des Staates. Politik ist die Sache der Gesellschaft. Gesellschaftliche Veränderung erreicht man nur, indem Menschen miteinander diskutieren, Werte und Einstellungen abwägen. Wenn die Positionen, von denen die staatlichen Volkserzieher so überzeugt sind, so sinnvoll und gut sind, dann werden sie auch ohne staatlichen Zwang gut dastehen – und sogar besser: Zwang verdunkelt auch die richtigste Sache.

2 Gedanken zu „Die Freiheit der Sexistin“

  1. Erstaunlich, wie selbst nach der zweiten demokratischen Transformation (Dahl) in manchen Bereichen heute immernoch (oder wieder?) dem „Guten“ Vorrang über das „Gerechte“ eingeräumt wird…

    „Weh aber dem Gesetzgeber, der eine auf ethische Zwecke gerichtete Verfassung durch Zwang bewirken wollte! Denn er würde dadurch nicht allein das Gegenteil der ethischen erreichen, sondern auch seine politische untergraben und unsicher machen.“ (Kant mal wieder: Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft)

    Paternalismus ist der schlimmste Despotismus: Bürger wie Kinder behandeln.

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