Der Bundespräsident als Paria und Tenno

Mein ganzes Unbehagen am Amt des Bundespräsidenten kann ich an der Personalie von der Leyen festmachen. Nein, nichts Inhaltliches, auch wenn die Netzsperren, die populistische Rhetorik, die Lügen immer noch ohne Konsequenz im Raum stehen. Nein, auch nicht Machttaktik und Machtarithmetik.

Was ich erschreckend fand und immer noch finde, ist ihr Alter: Jahrgang 1958, 52 Jahre alt – mit 57, spätestens aber 62 Jahren wäre sie am Ende gewesen. Was soll danach noch für sie kommen? Selbst Zensursula wünsche ich dieses Amt nicht an den Hals.

Das Amt des Bundespräsidenten ist aufgeladen wie kein zweites mit staatstragendem Pathos. Eine abstrakte »Würde des Amtes« wird inbrünstig beschworen, als gäbe es nicht alle fünf Jahre das unwürdigste Postengeschacher mit parteitaktischen, aber blutleeren Rochaden der Mehrheit und originellen, aber chancenlosen Vorschlägen der Opposition. Sobald die Blaskapelle einmarschiert ist das vergessen, und der ganze Staat findet zusammen in einem Mann, in einer Frau, die keine Parteien mehr kennt, nur noch Deutsche.

Fragen danach, wie demokratisch das ist, werden üblicherweise am Prozedere der Auswahl festgemacht: Sollte man den Bundespräsidenten nicht direkt wählen? Braucht es andere mit dem Amt verbundene Kompetenzen? Wie würde sich das auf das diffizile Gefüge der moralischen und faktischen Macht im Staate auswirken? Mir stellt sich eine ganz andere demokratietheoretische Frage: Repräsentation mag ein urdemokratisches Prinzip sein. Demokratie im Vollsinn ist aber nicht nur, daß die Entscheidung der Staatsorgane an die Volkssouveränität rückgebunden sind. Zur Demokratie im Vollsinn gehört auch die Achtung der Freiheit und der Würde jedes einzelnen. Mehrheitsregel und Repräsentation legitimieren nicht, die Rechte des einzelnen gegen die Bedürfnisse eines Kollektivs auszuspielen.

Wie demokratisch ist es dann, ein solches Amt einem einzelnen Menschen aufzudrängen? Das Gesamt der Deutschen in einer Person repräsentiert zu sehen, ein Vater aller Deutschen (ist es nicht die patriarchale Kategorie des Paterfamilias, die hinter der Idee eines Präsidenten steht?) – schon das ist mir suspekt (wie jeder Versuch, Individuen in Kollektive zu sortieren). Das demokratische Ideal ist die Teilhabe aller. Das ist nur möglich unter der Bedingung der Gleichheit. Faktisch gibt es schon genug, was ungleich macht: Herkunft, Bildung, Intelligenz, Glück. Da braucht es nicht noch ein Amt wie das des Bundespräsidenten. Nicht, weil 80 Millionen minus 1 Person nicht Präsident sind. Der Leidtragende, der ungerecht behandelte ist der Präsident. Der Bundespräsident ist gleichzeitig Paria und Tenno: Die Wahl zum Bundespräsidenten sondert radikal aus aus der Menge der Menschen aus, die politisch handeln können.

Vom gegenwärtigen Papst ist überliefert, er habe seine Wahl zum Papst als herabsausendes Fallbeil empfunden. Papst ist man immerhin lebenslang. Für die Zeit danach ist von höchster Stelle gesorgt. Bundespräsident dagegen zu sein, ist noch grausamer als Papst zu werden, als Monarch zu sein; ein Monarch ist zwar durch Geburt vorbestimmt und bleibt bis zum Lebensende an das Los gekettet, politisches Objekt zu sein ohne die Möglichkeit politischen Handelns; aber er wird darauf vorbereitet, ein Leben lang, und er kennt es nicht anders. (Die Kaisertreue Jugend erklärt sehr schön die Bürde, die eine Monarchin oder eine Thronprätendentin zu tragen hat.) Der Bundespräsident ist ein auf Zeit gewählter Grüßaugust (der schon amtierend auch eher unnötig erscheint, zieht man die symbolische Repräsentation ab), und danach nur noch ein König Ohneland, ein Ritter von der traurigen Gestalt, ein politischer ex-parrot, der wie ein normaler Bürger scheint und doch für immer aus allen eigentlich politischen Bezügen genommen ist.

Politisch tätig zu sein, finde ich großartig. Politik zu machen ist mehr, als Ämter zu verwalten. Mit Hannah Arendt verstehe ich unter Politik das »Zusammen- und Miteinandersein der Verschiedenen« (Was ist Politik, München/Zürich 1993, S. 9), mit einem Ziel: »Auf die Frage nach dem Sinn von Politik gibt es eine so einfache und in sich so schlüssige Antwort, daß man meinen möchte, weitere Antworten erübrigten sich ganz und gar. Die Antwort lautet: Der Sinn von Politik ist Freiheit.« (ebd., S. 28.) Für Politik braucht es weder einen Staat noch hochwohlmögende Repräsentanz: Die Bedingungen unserer Freiheit auszuhandeln genügt und ist in sich schon sinnvoll ohnegleichen.

Und deshalb stelle ich mir höchste Staatsämter grausam vor: Politik, wie ich sie verstehe, ist zuende mit der Wahl zum Präsidenten. Menschen, die ein Leben lang mit Leidenschaft Politik betrieben haben, gestaltet haben, sind plötzlich am Ende. Was soll man noch werden, wenn man Bundespräsidentin war? Wie soll man sich jemals wieder am ganz normalen, alltäglichen politischen Leben beteiligen können? Wie soll man jemals vom staatstragenden politischen Objekt zum politischen Subjekt werden?

Kann man jemandem ernsthaft zumuten, dieses Amt annehmen zu müssen? Braucht es überhaupt noch ein formales Staatsoberhaupt?

Die deutsche politische Terminologie hat versteckt etwas Sympathisches angelegt: Das Oberhaupt der Regierung ist nicht Ministerpräsident, nicht Premierministerin, nicht Häuptling, sondern Kanzler – ursprünglich ein Verwaltungsamt, wenn auch ein wichtiges. Es steht einer Republik gut an, in ihrer Terminologie schon deutlich zu machen, wer der Souverän ist und wer dient. (Auch wenn, zugegeben, das doch recht abgehobene Verfassungsromantik ist.)

Das Amt eines (1) Bundespräsidenten macht dieses schöne Bild kaputt. Aber es gäbe doch Alternativen!

Wie wäre es statt einem an der Spitze mit einem Kollegialorgan? Groß genug, daß die Mitglieder sich nicht zu wichtig nehmen und nicht zu wichtig genommen werden, so daß es sich nicht lohnt, das Amt als Rangierbahnhof der Machtarithmetik zu benutzen. Offen genug, daß nicht nur eine virtuelle Repräsentation möglich ist, sondern daß schon in den Personen deutlich wird, daß die Gesellschaft getragen wird von mehr als nur staatstragenden graumelierten Männern, die sich aus der oberen Mittelklasse in die politische Oberklasse durchgesessen haben, und deren Migrationshintergrund bestenfalls bis in die schwäbische oder niedersächsische Provinz reicht. Zeitlich und der Macht nach beschränkt genug, um zu verhindern, durch das Amt unberührbar und unsterblich zu werden. Ausgewählt nach dem urdemokratischsten Wahlmodus, den die Geschichte der Demokratie kennt: dem Los.

Oder noch konsequenter: die diskordische Lösung. Der Diskordianismus erklärt kurzerhand alle zum Papst (wahlweise zur Mapst); ein diskordischer Papst ist jemand, der nicht der Autorität der Autoritäten untersteht. (Der Diskordianismus formuliert hier die Unverfügbarkeit der Würde und die radikale Abkehr von jedem Kollektivismus: mithin die Grundlage einer freiheitlichen Ordnung.) Auf deutsche Verhältnisse angepaßt hieße das: Jeder Bürger, jede Bürgerin bekommt statt einem elektronischen RFID-Personalausweis eine hübsch hoheitlich gestaltete Karte, auf der steht: »Der Besitzer dieser Karte ist ein echter und autorisierter Souverän«. Schloß Bellevue bleibt Amtssitz, aus rawls’schen Gründen wird dort eine Schule und ein Obdachlosenheim eingerichtet, fertig. (Das alles sollte im Rahmen des für den bisherigen Apparat veranschlagten Budgets auch recht günstig sein.)

Es geht also: Alternativen zu diesem menschenverschleißenden Amt sind möglich! Nobody for president!

13 Gedanken zu „Der Bundespräsident als Paria und Tenno“

  1. Finde den Vorschlag, auf BundespräsidentIn zu verzichten richtig, und die Argumentation wegweisend (v.a. die Verbindung von Rawls und R.A. Wilson …), bin aber von “was kommt danach” nicht überzeugt. Die richtig guten Bundespräsidenten waren auch danach noch richtig gute Alt-Bundespräsidenten.

    1. Das bezweifle ich nicht. Aber hätten die Alt-Bundespräsidenten eine andere Wahl gehabt? Das Amt erzeugt eine enorme moralische Pflicht, auch danach noch völlig staatstragend und überparteilich zu agieren. Der »Ehrensold« sagt schon deutlich, daß der Alt-Bundespräsident immer noch (wenn auch informelles) Staatsorgan bleibt. Wulff (Jg. 59) ist spätestens mit 61 fertig – da hat er dann noch 20, 30 Jahre vor sich, in denen er nichts anderes als Alt-Bundespräsident sein kann. Ich fände diese Lebensperspektive furchtbar. (Aber vielleicht ist sein junges Alter ja eine Chance, aus dieser vorgezeichneten Rolle auszubrechen. Ich hoffe es für ihn.)

      (Ein schönes – fiktives – Beispiel findet sich in 24, wo es ja einen hohen Verschleiß an US-Präsidenten gibt – auch wenn die größtenteils tot sind: Der eine Präsident, der nicht wie es sein Amt erforderte agierte, Charles Logan, versucht nach seinem unehrenhaften Rücktritt alles, um doch noch als elder-statesman anerkannt zu werden, weil die ans Amt gekoppelten Erwartungen nur das zulassen.)

      1. Ja – ich muss zugeben, dass ich mir tatsächlich in den letzten Tagen auch überlegt habe, dass die Altersgrenze “40” im GG einen gewissen Sinn ergibt. Aber es gibt eine Chance für Wulff: Gauck ist 70 – und damit viel eher geeignet für dieses Amt.

        (In gewisser Weise, würde ich sagen, hat Joschka Fischer das gleiche Problem – außer “Berater” und “elder statesmen” gibt’s da nichts mehr.)

  2. De facto haben wir doch schon ein kollektivorgan,das ethisch-moralische fragen für die ganze Gesellschaft beantwortet, die letzte entscheidungsinstanz ist und von allen Bürgerinnen als überparteilich wahrgenommen wird: das Bundesverfassungsgericht. Das hat mehr neutralität und mehr richtungsweisendes für die Politik. Das kommt doch deiner Forderung schon recht nahe, oder? Ob das allerdings ganz unproblematisch ist in dem Verfassungsgericht eine letzinstanz der politischen verantwortung zu haben ist natürlich eine andere Frage.

    1. Das löst aber einige Probleme nicht: Das Auswahlkriterium für BVerfG-Richter ist wahrgenommene juristische Kompetenz. Bis man Verfassungsrichter ist, haben ziemlich viele Ausschlußmechanismen gegriffen: gegliedertes, selektives Schulsystem, Sozialisation in Geschlechterrollen, Elternhaus, und dann sind wir erst an der Uni. Repräsentativer wird das BVerfG dadurch nicht; der einzige Vorteil wäre, daß es mehr als einen Richter gibt.

      Zudem ist das Problem da, wenn das Staatsoberhaupt echte Macht hat: Das finde ich nämlich sehr geschickt, daß man höchste symbolische Macht von höchster faktischer Macht trennt; sagst Du ja auch.

      Außerdem ist das BVerfG gerade nicht geeignet, um eine kollektive Repräsentanz darzustellen: Als oberstes Gericht, das das Recht und die Grundrechte schützt, dürfen gerade keine kollektiven Erwägungen eine Rolle spielen: Ein Gerichtsurteil ist immer radikal subjektiv, radikal individuell. Die Judikative ist die Gewalt, die den einzelnen vor den gutgemeinten und aufs Gemeinwohl zielenden Übergriffen der anderen Gewalten schützt.

      (Dazu kommt, daß bisher dem Bundespräsidenten das Begnadigungsrecht zukommt, das sich gerade nicht mit der Judikative verträgt. Mein Kollege A.M. Neander hat sich im Lichtwolf unter dem Titel Wunderbarer Gnadenthron mit genau diesem Thema auseinandergesetzt.)

    1. Wenn Wurstigkeit das Kriterium wäre, an dem sich liebgewonnene & neuvorgeschlagene verfassungs- & staatsorganisationsrechtliche Sachverhalte zu messen hätten, dann sähe es induLa aber ganz anders aus, mein Lieber!

  3. Dass der Amtsträger ein Unbehagen an seinem Amt hätte, glaube ich nicht. Es ist der absolute Traumjob. Deshalb habe ich auch kein Unbehagen, mir vorzustellen, der Amtsträger würde sich politisch sterilisiert vorkommen.
    Bei der Debatte, ob der Präsidenten an sich nicht überflüssig oder zumindest deutlich überbewertet sei, darf man nicht vergessen, dass hinter diesem Amt historische Erfahrungen stehen. Als Heuss der erste Bundespräsident wurde, war das noch jedem Deutschen klar. Es geht nämlich um nichts Geringeres, dass auch ein Parlament und ein Bundeskanzler nicht alle Macht in sich zentriert. In Zeiten, die relativ gesittet ablaufen, scheint einem das Amt ziemlich unwichtig zu sein. (Allerdings hat auch Köhler 2 Gesetze erst mal nicht abgezeichnet.) In raueren Zeiten sieht die Geschichte anders aus, und die könnten uns durchaus im Laufe dieses Jahrzehnts ereilen.
    Im übrigen vermute ich ja, dass der Rücktritt Köhlers nur zum Teil auf “Weinerlichkeit” beruht, und zum anderen Teil politischen Interessen der Regierung folgt. Es müsste eigentlich ein Aufschrei durchs Land gehen, dass Merkel es jetzt tatsächlich zu vermögen scheint, ihren treuesten Vasallen zum BuPrä ernennen zu lassen. Köhler war ein wenig zu dumm, ein wenig zu ehrgeizig und vor allem “politisch zu unerfahren”, d.h. von etwas diuffusn Idealen beseelt. Ein solcher unberechenbarer Querkopf ist dort ein Hindernis, wenn demnächst zügig Maßnahmen am Rande der Verfassungsgemäßheit durchgepaukt werden, ob es dabei um die Verlängerung der AKW-Laufzeiten, um Steuerregelungen oder sonst etwas geht, was wir uns momentan noch nicht vorstellen können.
    Aber der Gedanke einer Teamlösung ist natürlich toll. Das Verfassungsericht funktioniert ja auch nur als Team.

    1. Bestimmt finden die Amtsträger das gut; ich hoffe, jemand fragt Wulff nach seiner Perspektive nach dem Amt.

      Meinen schnell aus dem Ärmel geschüttelten Modellen fehlt in der Tat ein Aspekt, den Du benennst: Die Gewaltenteilung. Die Lehre aus Weimar scheint mir weniger zu sein, Macht im klassischen Sinne, Exekutivmacht (also etwa mit Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft: »Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.«) zwischen Staatsoberhaupt und Regierung zu teilen. (Köhler hat zwar zwei Gesetze nicht unterschrieben, dort ging es aber um relativ klare formale Gründe; die wirklich kritischen Gesetze, die in seiner Amtszeit beschlossen wurde, ließ er durch – das Verfassungsgericht hat auch eine viel höhere Autorität, um hier den Grundrechtsschutz wirksam durchzusetzen.)

      Ich selbst spreche ja den Verwaltungscharakter an, der in der Bezeichnung »Bundeskanzler« liegt. Und da habe ich dann die Machtteilung nicht zuende gedacht: Auch wenn nach Weimar die Exekutivmacht nicht zwischen Regierung und Staatsoberhaupt aufgeteilt wurde, wurde doch Macht geteilt: Die Regierung hat die Exekutivmacht, der Präsident die symbolische Macht. Wieder mit Weber argumentiert: Eine demokratische Republik zieht ihre Legitimität aus ihrer Legalität; die Macht muß also als legale Herrschaft organisiert sein; dennoch gibt es ein Bedürfnis, eine Anfälligkeit nach charismatischer Herrschaft. Der legalen Herrschaft der Regierung, die die Exekutivmacht hat, wird die charismatische Herrschaft des Präsidenten, der nur das Wort und keine Exekutivmacht hat, entgegengestellt.

      Ohne ein starkes Gegenüber der Regierung besteht die Gefahr, daß die Regierung auch die symbolische Macht zugesprochen bekommt. Wenn sie aber nicht mehr allein nach Kriterien der legalen Herrschaft, sondern nach denen charismatischer Herrschaft beurteilt wird, droht eine Überschreitung ihres rechtlichen Rahmens.

      Für eine Neugestaltung des Amtes des Staatsoberhaupts sollte das also einbezogen werden, da ich Deine Einschätzung, daß rauere Zeiten kommen können, auch für sehr wahrscheinlich halte.

      (Ob das allerdings in den Anfangszeiten der Bundesrepublik wirklich so klar war, glaube ich eher nicht: schon Theodor Heuss wollte an Kabinettssitzungen teilnehmen – was Adenauer ihm mit Verweis auf seine rein repräsentative Aufgabe verweigerte. Adenauer selbst hätte dem Präsidentenamt sicher einen ganz anderen Stempel aufgedrückt, hätte er seine Kandidatur aufrechterhalten.)

  4. “Mehrheitsregel und Repräsentation legitimieren nicht, die Rechte des Einzelnen gegen die Bedürfnisse eines Kollektivs auszuspielen.”

    100% agreed — als Konsequenz bleibt dann aber nur noch der vollständige Politikverzicht =)

    1. Das mag eine mögliche Interpretation sein, wenn man unter Politik nur staatliches Handeln faßt – mit Hannah Arendts Politikdefinition ist das aber kein Widerspruch.

      Aber auch klassische Politik scheint mir möglich zu bleiben, wenn man »die Rechte des Einzelnen« nicht als »ausnahmslos alle Rechte des Einzelnen« interpretiert. (Wäre das überhaupt logisch denkbar? Müßte dazu nicht eine Ausübung von Freiheit denkbar sein, die überhaupt nicht mit der Ausbübung von Freiheit durch andere kollidiert – und wer kann das außer Eremiten?) Im Begriff »Recht« ist ja schon Konflikt angelegt – Politik ist dann, konkurrierende Freiheitsausübung zu ermöglichen.

  5. Jetzt wird diese Bundespräsidentenwahl wieder zur Polit Posse. Warum zur Hölle können sich die CDU und die SPD nicht auf einen Kandidaten einigen, der von beiden Parteien getragen wird. Gauck wäre ja so einer. Auf der anderen Seite ist der ja auch viel zu alt. Mit 70 hält der den Stress ja nicht durch. Da ist der Hannoveraner schon viel jünger. Mal schauen wer es werden wird und ob er länger duchhält als der Köhler.

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