Meine Position zum Ankauf der Schweizer Kontodaten habe ich in Stehler, Hehler und Befehler dargelegt. Ich halte den Ankauf für falsch. Die Piratenpartei laut einer Pressemeldung vom 5. Februar auch. Adrian widerspricht und hat mich nach meiner Meinung gefragt.
Kurz: Prinzipiell geht die Position der Piratenpartei in die richtige Richtung – im Detail gibt es aber einiges auszusetzen.
Einem Kernsatz der Piraten-Pressemeldung stimme ich zu:
Es ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, mit nicht rechtstaatlichen Mitteln mutmaßliche Straftäter zu verfolgen. Ein Staat, der sich nicht an seine eigenen Gesetze gebunden fühlt, verliert seine Glaubwürdigkeit.
Ob das größte Problem die Glaubwürdigkeit ist, sei dahingestellt; übermäßig glaubwürdig finde ich den real existierenden Rechtsstaat so oder so nicht – problematisch wird es im folgenden Satz:
Es gibt keinen “guten” oder “schlechten” Rechtsbruch und Datenschutz kann man nicht nur dann als Grundrecht zugestehen, wenn dadurch keine fiskalen Nachteile entstehen.
Die Piraten spielen auf den vielbeachteten Beitrag »Der gute und der schlechte Rechtsbruch« von Thomas Stadler (Internet-Law) an, in dem klar zwischen dem Staat und Bürgern unterschieden wird:
Für den Einzelnen mag es moralisch vertretbar sein, sich aus Gewissensgründen über staatliche Gesetze hinwegzusetzen. Für den Staat selbst muss das tabu bleiben.
Bei den Piraten wird daraus: »Rechtsbruch – auch und insbesondere durch den Staat – ist immer abzulehnen.« Legalität und Legitimität wird in eins gesetzt – mich erinnert diese Argumentation an die CDU: Unser Staat ist der beste und freiheitlichste aller möglichen; unser Grundgesetz schützt die Freiheit der Menschen so gut, daß es völlig abwegig wäre, diesem Staat nicht zu vertrauen; wer diesen wohlwollenden Staat aus seinen Daten, seiner Privatsphäre und seinem Leben heraushalten möchte, richtet sich schon gegen diesen Staat.
Rechtsbruch des Staates kategorisch abzulehnen heißt, eine Beschränkung der totalen Macht auf das Recht einzufordern. Die prinzipiell unbegrenzte Macht des Staates wird begrenzt durch einen unbegrenzten Anspruch auf Legalität seines Handelns.
Rechtsbruch des einzelnen kategorisch abzulehnen heißt, einen totalen Rechtspositivismus zu propagieren, der zivilen Ungehorsam für illegitim hält, der keine Freiheit des Gewissens kennt, einen Rechtspositivismus, der die Hybris darstellt, daß ein menschengemachtes System vollständig und immer adäquat die Komplexität der Wirklichkeit abbilden könnte – und der sich in die unselige Tradition der Obrigkeitshörigkeit und des entschuldigenden »Ich habe doch nur Befehle befolgt« einreiht.
Adrian kritisiert sehr grundsätzlich den Gedanken einer Rechtsbindung des Staates (Hervorhebung von mir):
Nun lässt sich argumentieren […] es würde sich im vorliegenden Fall um einen Rechtsbruch oder zumindest die Förderung eines Rechtsbruchs durch den Staat handeln, und gerade dieser müsse sich doch an seine eigenen Normen halten. Dieses Argument greift jedoch nur, wenn der Staat als monolithisches Gesamtkonstrukt aus Exekutive, Legislative und Judikative betrachtet wird. Werden die Gewalten einzeln bewertet, handelt es sich nicht mehr um einen Bruch eigener Normen, sondern um Widersprüche zwischen Legislative und Exekutive, die alltäglich sind. Wird aber „der Staat“ betrachtet, ist die Kritik gleichfalls hinfällig: Wenn der Staat Recht festlegt, kann er es auch brechen und damit ändern. Das Fehlen einer formalen Anpassung der Rechtsnormen kann kritisiert werden, ist aber nicht mehr als eben das: Formalismus. Auch ein Staat sollte nicht an der Übereinstimmung seiner Handlungen mit einem formalisierten Recht, sondern mit Werten und Grundsätzen gemessen werden.
Ich stimme zu, daß ein Staat auch mit Werten und Grundsätzen gemessen werden muß – eine Weiterentwicklung (oder auch nur eine Veränderung) des Rechts wäre sonst nicht möglich, geschweige denn das Hinterfragen von staatlichem Handeln. Recht (und damit auch Institutionen) als »geronnene Politik« ist das Ergebnis eines Abwägungsprozesses, in dem unterschiedliche Meinungen, Wertentscheidungen und Grundsätze untereinander abgewogen werden. Mangels einer allgemein akzeptierten Rechtsquelle wird das Ergebnis per Mehrheitsentscheid festgelegt – und kann damit keinen Anspruch auf Wahrheit haben, da es ja gerade ein Kompromiß zwischen verschiedenen objektiv unentscheidbaren Positionen darstellt.
Das Legitimierende für den Staat ist die Einhaltung des korrekten Verfahrens; der Position, daß der Staat durch einen Rechtsbruch neues Recht setzt, kann ich daher nicht zustimmen. Das scheint mir eine an Mao angelehnte Position zu sein, nach der die politische Macht »aus den Gewehrläufen« kommt. Recht wird hier verstanden nicht als das abstrakte Ideal, als Richtlinie und Maßstab, an der sich das konkrete Handeln messen lassen muß, sondern als Beschreibung des staatlichen Handelns. Aus einer solchen Sicht ist dann natürlich die Kritik des Rechts als Formalismus verständlich.
Meine Position dagegen ist, daß sich das konkrete Handeln des Staates am Recht gerade messen lassen muß: Da das Recht als politischer Kompromiß entstanden ist, führt eine Kritik staatlichen Handelns, die nur an persönlichen Werten und Grundsätzen gemessen wird, zu einem Dilemma, das der Mehrheitsentscheid gerade lösen wollte: Daß es unterschiedliche Werte und Grundsätze gibt, die gerade nicht objektiv als »wahr« oder »falsch« zu bestimmen sind. (Sieht man einmal von der naheliegenden Lösung ab, daß natürlich gerade meine Werte und Einstellungen wahr sind.)
»Formalismus« und »Legalismus« tragen dem Grundsatz Rechnung, daß das geschriebene Recht ein Werkzeug ist, um die Macht des Staates wirksam zu binden; indem die formalen Grundsätze der Rechtssetzung akzeptiert werden, wird es möglich, objektiv eine Rechtsverletzung des Staates festzustellen. Daher halte ich es für eine richtige politische Strategie, Rechtsverstöße des Staates unabhängig von den Beteiligten zu kritisieren, auch wenn es aus der eigenen Sicht »den Richtigen« trifft: Rechtsbindung der Verfahren einzufordern sowohl bei mutmaßlichen Steuerhinterziehern wie auch bei Ermittlungsverfahren gegen angebliche »linke Gewalt«.
Als Alternative sehe ich nur, daß sich die Werte und Einstellungen durchsetzen, die aus den Gewehrläufen kommen.
Ich kann dir nicht zustimmen.
“Die kriminelle Energie hinter der Zusammenstellung der CD´s ist durchaus geringer als die Geldgier der personifizierten Datensätze. Der Grundsatz von den finanzskandalgebeutelten Staaten ist zumeist die Freiheit eines Individuums, die durch die Freiheit der Anderen eingeschränkt wird. Wenn dabei eine Anzahl gezielt gegen diese Freiheit anderer vorgeht, so ist es weniger verwerflich auch deren Freiheiten einzuschränken um bei der Inordnungbringung und Berichtigung, sowie Verurteilung dieser Störenfriede zu helfen bzw. diese entscheident in Bewegung zu bringen.”
http://mainboarder.cwsurf.de/89i
Diese Freiheitseinschränkung darf aber nicht willkürlich geschehen, sondern muß selbst wieder legitimiert sein. Insbesondere kann man seinen Anspruch auf die Achtung des rechtsstaatlichen Verfahrens nicht verwirken, weil man selbst gegen Regeln des Rechtsstaats verstößt.
Deine Argumentation setzt nicht rechtsförmige moralische Einschätzungen über die Anwendung des Rechts. Staatliches Handeln ist damit willkürlich und hängt von den moralischen Intuitionen der für den Staat Handelnden ab. Da es gegen Reiche geht, scheint es opportun zu sein; genauso, wie es bei mutmaßlichen Kindermördern, Kinderpornokonsumenten, Terroristen … »weniger verwerflich« scheint, sich nicht an rechtsstaatliche Prozeduren zu halten.
Ich auch nicht.
Man erinnere sich an Carl Schmitt anlässlich der nachträglichen Legitimation der Ermordnung nach dem “Röhm-Putsch”:
“Der Führer schützt das Recht vor dem schlimmsten Mißbrauch, wenn er im Augenblick der Gefahr kraft seines Führertums als oberster Gerichtsherr unmittelbar Recht schafft:”
Sowohl festgelegte Werte (im GG) als auch die Gewaltenteilung haben den Sinn dieses zu verhindern. Gesetze – wenn vom Volk über die Vertreter so gewollt – müssen verabschiedet und von Gerichten überprüft werden. Die Versuche z.B. Netzsperren über privatrechtliche Verträge BKA-Provider herbeizuführen ist auch nur ein Weg um den wesentlich komplizierteren parlamentarischen Weg herum Recht zu setzen. Man kommt so um eine tiefergehende Diskussion und auch eine Kritik herum.
Und so sieht es aus 2 Jahre nach der Liechtenstein-CD: man hätte schon lange ein klares Gesetze welches das regelt verabschieden können.
Grüße
ALOA
Weia. Man sollte um diese Uhrzeit noch keine Texte mit Schachtelsätzen verfassen und mehrfach ändern. #MorgenLegastheniker
Genau die Unterscheidung zwischen Rechtsbruch durch den Staat und durch den Bürger (z.B. beim illegalen Download) ist der entscheidende Punkt.
Der Staat (Rechtsstaat) darf sich das niemals erlauben und jede Abweichung muss kritisiert werden. Das ist von den Piraten IMO auch intendiert, wenn auch nicht so 100%ig genau wie von Stadler ausgedrückt.
Von mir ein ganz klares #piraten+
In der Pressemeldung steht »Rechtsbruch – auch und insbesondere durch den Staat – ist immer abzulehnen.« – die Zielrichtung ist deutlich der Rechtsbruch des Staates; da steht aber eben auch, daß Rechtsbruch, der nicht vom Staat ausgeht immer abzulehnen ist.
Im ganzen finde ich die Pressemeldung aber so verkehrt nicht und muß zugeben, daß mich die Piraten damit positiv überrascht haben.