Ba©h ist Bach: Das offene Wohltemperierte Klavier ist erschienen

Cover: Kimiko Ishizaka: Open Welltempered Clavier
Nicht nur im Netz, auch klassisch auf Trägermaterial zu erhalten.

Kimiko Ishizakas freie Aufnahme des ersten Buchs des Wohltemperierten Klaviers ist erschienen – und sie ist großartig geworden. Vor anderthalb Jahren habe ich zum crowdfunden aufgefordert, jetzt ist alles da: die freien Aufnahmen unter einer CC0-Lizenz, vom Urheberrecht befreite digitalisierte Notenblätter, die damit auch einen wichtigen Schritt in Richtung Barrierefreiheit machen.
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Bizarre CC-Geschäftsmodelle

Meine Artikel stehen unter einer Creative-Commons-Lizenz, die eine kommerzielle Verwendung erlaubt (Begründet habe ich das auch mal.). Das korrespondiert mit meiner Sicht auf den Komplex Urheberrecht und Werkherrschaft: Sobald man etwas in die Öffentlichkeit stellt, ist es vorbei mit Werkherrschaft, und warum etwas verknappen, das dem Wesen nach nicht knapp ist? Ich schätze die Umsetzung von Unternehmergeist, wie sie von CC-Lizenzen ohne eine NC-Bedingung ermöglicht wird. Dazu Kritikant:

[D]ieses Modell [ermöglicht es], dass jemand, der eine richtig gute Idee hat, wie man aus einem Werk Kapital schlagen kann, weil er es auf bestimmte Weise erweitert, oder Dienste drumherum anbietet o.ä. das einfach tun kann.

Das treibt gelegentlich seltsame Blüten, die dann durchaus auch jenseits der Grenzen guten Anstands sein können. Auf eine Instanz bin ich dieser Tage hereingefallen: Der dem Netz ansonsten unbekannte Max Nemstein hat einen beeindruckenden Output an relativ teuren (von 34 bis 79 Euro) Taschenbüchern, alle im »Verlag« FastBook Publishing erschienen, alle zu gerade aktuellen Themen. Ich hatte mir »Piratenpartei Deutschland: Wer sie ist, was sie bietet, wie sie Wähler kapert« bestellt und fand: 21 Artikel aus der Wikipedia, über die Buchfunktion der Wikipedia hergestellt. Die neueren Kompilationen Nemsteins tragen den (50er-retro-) Slogan »Aktuell und IN – hier ist Wikipedia drin«, bei den meisten gibt es gar keinen Hinweis darauf. (Zum Glück kann man per Amazon-Rezension warnen.) Auch wenn ich (unter uns Kleinganoven) die Chuzpe Nemsteins bewundere – ich hoffe, daß auch hier Hayek greift: »Es ist eine Hauptaufgabe des Wettbewerbs zu zeigen, welche Pläne falsch sind.«

Urheberrecht als künstlerischer Bankrott

Die »Leipziger Erklärung zum Schutz geistigen Eigentums« ist eine Nebelkerze. Vordergründig geht es um das Gute, Wahre und Schöne: Um die Rettung echter Kunst vor einem zerstörerischen Sturm aus Plagiaten, Epigonen und Raubkopien. Tatsächlich ist die Erklärung ein künstlerischer Offenbarungseid: Die unterzeichnenden Autoren machen sich stark für ein allzu einfaches Kunstverständnis, das in erster Linie den Verlegern dient.

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Creative Commons License
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Klientelwirtschaft statt Open access

Das Interview im Deutschlandradio Kultur mit Kulturstaatsminister Bernd Neumann klingt beim Anhören recht harmlos; es geht ja nur um sein Steckenpferd, die Filmförderung. Zusätzlich zur Steuerfinanzierung wird über ein umfangreiches Gebührenprojekt – Zwangsabgaben von Kinos, Verleihern, Rundfunk – Geld erwirtschaftet, das dann zur Filmförderung eingesetzt wird.

Daß auf diese Weise politisch Erwünschtes gefördert wird, ist übliche politische Praxis. Immerhin: Film ist nicht mehr das böse Medium, sondern wird auch kulturpolitisch anerkannt.

Das Gespräch schlägt dann aber eine interessante Richtung ein: Urheberrecht. Von »Raubrittertum« ist die Rede, der Kulturstaatsminister ist sehr besorgt: »[…] wir sind noch nicht in einem Zustand, der geistiges Eigentum voll schützt.« Was also tun?

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen die Möglichkeit, dass man Vergehen ahndet, und das geht so, dass man sich zusammensetzt, dass man über freiwillige Vereinbarungen mit den Providern – ähnlich wie das in anderen Ländern schon angedacht und teilweise praktiziert ist – kommt. Darüber hinaus muss man alles unterstützen, was neue Verwertungsmodelle ausmacht.

Ein bemerkenswerter Satz: Ahndung über »freiwillige Verträge« mit Providern. Kennt man schon. Über die Inhalte dieser Verträge schweigt sich Neumann aus: Die Verwendung von Verbindungsdaten für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche? Verletzung der Netzneutralität?

Auch was »neue Verwertungsmodelle« meint, erwähnt der Kulturstaatsminister nicht. (DRM?)

Eine Sache scheint für ihn aber selbstverständlich zu sein: Der Staat reicht Geld an Wirtschaftsunternehmen weiter, das er über Steuern und Zwangsabgaben eingetrieben hat, ähnliche Modelle werden diskutiert (im Interview auch explizit die Zwangsabgabe Kultur-Flatrate, wenn er auch dagegen ist), aber an den Kern geht er nicht: Warum ist es selbstverständlich, daß Dinge, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, der Öffentlichkeit nur unter erneuter Bezahlung wieder zugänglich gemacht werden?

Neumann: »Darüber hinaus muss man alles unterstützen, was neue Verwertungsmodelle ausmacht.« Dabei wäre es so einfach: Subventionen nur unter der Bedingung, daß das Werk unter eine Lizenz im Stil von Creative Commons by-nc-sa veröffentlicht wird: Weitergeben und remixen ja (es ist öffentlich finanziert, also sollte es öffentlich benutzbar sein), keine kommerzielle Verwendung (immerhin zieht man ja die Kommerziellen der Branche, Kinos, Verleiher …, zur Finanzierung heran), und schon hat man ein prima Verwertungsmodell.

Über solche Fragestellungen redet man aber nicht, wenn man in Ulrike Timm eine Gesprächspartnerin hat, die permanent Begriffe wie »Raubrittertum« ins Gespräch bringt und für die Kulturförderung nicht Förderung von Kultur, sondern der Wirtschaft ist: »Die schönste Förderung, die nützt ja nichts, wenn man sich den Film anschließend für nichts als Raubkopie beschaffen kann oder aus dem Internet ziehen.«

(Übrigens: Wenn Neumann so etwas sagt: »Ich möchte das tun als Politiker, was der Wirtschaft hilft« – dann ist das eines ganz sicher nicht: liberal. Das ist Klientelwirtschaft.)

Disclaimer: Trotz Namensgleichheit bin ich mit Bernd Neumann weder verwandt noch verschwägert. Meines Wissens.