Ecco Eco! Intertextuelle Ostereier im DSGVO-Kommentar

Spoilerwarnung: Der folgende Artikel verrät Pointen aus Kühling/Buchner ²2018.

Juristische Kommentare zu lesen ist in der Regel etwas trocken, aber dann doch gelegentlich nötig. (Mein Anlaß: Daß zur Zeit soviel in Sachen kirchlicher Datenschutz passiert.) Im DSGVO-Kommentar von Kühling/Buchner (2. Aufl. 2018, S. 1163, RN 23) im Kapitel über Art. 85 DSGVO, der sich mit Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit befaßt, bemerken die Autor_innen (Benedikt Buchner selbst kommentiert hier gemeinsam mit Marie-Theres Tinnefeld) ganz nebenbei und elegant sentenzenhaft:

Das Zitat, das Plagiat und die Parodie sind typisch für die künstlerisch-literarische Tradition.

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Sigint 2010: Urheberrecht, Eigentum und Kunst

Auf der Sigint 2010 habe ich den Einführungsvortrag zum Panel Kommunismus oder Kommunitarismus? Voraussetzungen für und Anforderungen an ein Neues Urheberrecht gehalten. Hier der ausformulierte Vortrag und die Folien zum Download.

Um das Problem des gegenwärtigen Urheberrechts auf die Spitze zu treiben behandle ich zwei Begriffe: Eigentum und Kunst.

Das Thema Eigentum gehe ich aus einer liberalen Perspektive an; nicht nur, weil das die Denkschule ist, mit der ich vertraut bin, sondern auch aus einer politischen Notwendigkeit: Mit einer »linken« Argumentation läßt sich eine »Vergesellschaftung geistigen Eigentums« leicht begründen. (Zu unterschiedlichen Begründungs- und Kritikstrategien »geistigen Eigentums« mein Artikel »Digitalkommunismus oder liberale Avantgarde«) Es gilt, FDP und CDU zu überzeugen. (Bei einer nominell christlichen Partei wie der CDU ließe sich auch noch in der Tradition der christlichen Sozialethik argumentieren und, will man am Begriff »geistiges Eigentum« festhalten, dessen Sozialpflichtigkeit betonen. Mit der Rezeption »christlicher« Netz- und Urheberrechtspolitikansätze ist es aber in der CDU nicht weit her. Vergleiche dazu meinen Artikel /»netzpolitik.va – was die CDU vom Vatikan lernen kann«)

Das Thema Kunst habe ich gewählt, weil sich am Beispiel der Kunst alle Fragen, die auch im Alltag auftreten, radikalisieren lassen. Die »bloße« Reproduktion und Kopie eines Werks scheint intuitiv »falsch« zu sein, die Frage wird aber komplexer, wenn man die Werke etwa von Andy Warhol und Marcel Duchamps betrachtet. Kunst hinterfragt scheinbar einfache Konzepte wie »Schöpfungshöhe« und »Urheber«. Freiheit der Kunst ist eine radikalisierte Form demokratischer Offenheit.
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Urheberrecht als künstlerischer Bankrott

Die »Leipziger Erklärung zum Schutz geistigen Eigentums« ist eine Nebelkerze. Vordergründig geht es um das Gute, Wahre und Schöne: Um die Rettung echter Kunst vor einem zerstörerischen Sturm aus Plagiaten, Epigonen und Raubkopien. Tatsächlich ist die Erklärung ein künstlerischer Offenbarungseid: Die unterzeichnenden Autoren machen sich stark für ein allzu einfaches Kunstverständnis, das in erster Linie den Verlegern dient.

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