Den Kampfbegriff »Geistiges Eigentum« fruchtbar machen

„St-thomas-aquinas“ von Carlo Crivelli (etwa 1435–etwa 1495) - http://www.nationalgallery.org.uk/paintings/carlo-crivelli-saint-thomas-aquinas. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.
St-thomas-aquinas“ von Carlo Crivelli (etwa 1435–etwa 1495) – http://www.nationalgallery.org.uk/paintings/carlo-crivelli-saint-thomas-aquinas. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.

Wer »Geistiges Eigentum« sagt, hat sich in netzpolitischen Kreisen fast schon disqualifiziert. Dumm nur, daß wer nicht »geistiges Eigentum« sagt, sich unmöglich macht auf der anderen Seite des Grabens der Diskussion um die Zukunft des Urheberrechts.

Ich glaube: dieser Kampfbegriff läßt sich fruchtbar machen für eine urheberrechtspolitische Diskussion, die dringend von beiden Seiten zustimmungsfähige Beiträge benötigt.
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Natürlich auf der Höhe der Zeit?

Titelblatt der Ratio Studiorum von 1599
Die jesuitische Ratio Studiorum von 1599. (Gemeinfrei.)
Thomas Reese SJ hat im National Catholic Reporter einen differenzierten, wertschätzend-kritischen Blick auf das Erbe von Papst Benedikt geworfen. Kritisch ist er im Blick auf die sehr griechische Seite Joseph Ratzingers: Seine deduktive Methode, die von einem Wahren und Guten ausgeht und zwingend eins aus dem anderen folgert, und die zu seiner klaren Kante als Präfekt der Glaubenskongregation geführt hat. (Ich nenne diese Eigenart der ratzingerschen Theologie »griechisch« mit Blick auf Johann Baptist Metz‘ Gegensatz von Athen und Jerusalem, mit dem Blick der griechischen Philosophie auf das zeitlose Wahre im Gegensatz zur jüdischen memoria passionis.)
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Von Automatik zu Autonomie

De Anima, Titelblatt einer Inkunabel aus dem 15. Jahrhundert
De anima (CC by 2.0, Penn Provenance Project)
Zu den heftigeren Debatten meines Philosophiestudiums gehörte die im De-anima-Seminar von Professor Figal über die Frage, ob es künstliches Leben geben könne. Heftig vor allem deshalb, weil schon die Prämisse der Frage nicht zu vermitteln war: Wenn für Aristoteles Leben über die Seele bestimmt ist, und die grundlegende Funktion der vegetativen Seele Ernährung und Fortpflanzung ist, Leben also auf die Erhaltung der Art zielt – läßt sich dann eine (natürlich künstliche) Maschine bauen, die diese äußeren Merkmale nachahmt – also etwa selbst-replizierende Roboter –, die dann tatsächlich lebt? Warum das laut meinem Professor nicht der Fall sein soll, habe ich nicht verstanden, zumal von einem Phänomenologen: Wenn es sich in den relevanten Merkmalen wie Lebendiges verhält, was unterscheidet es dann von Lebendigem? Die alte Aristoteles-Debatte: Ist sein Lebensbegriff materialistisch-funktionalistisch oder vitalistisch? Ist das Lebensprinzip, das Aristoteles Seele nennt, eine eigene und spezielle Lebenskraft (das ist der Vitalismus), oder ist es eine phänomenologische Beschreibung davon, wie sich etwas zeigt, das lebendig genannt wird?

An diese Debatte aus meinen Studienzeiten hat mich gestern ein Tweet von Christoph Kappes erinnert, der sich dann doch nicht auf den Artikel zur Ethik autonomer Systeme bezogen hat:

(Wobei ich anderer Meinung bin: Ethik gilt für Lebewesen, Automaten „handeln“ nicht, „Handeln“=>Menschen.)

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Die Freiheit der Sexistin

Meinen Vortrag zum Thema Bloggen und Gender habe ich im Rahmen einer Veranstaltung der spanischen EU-Ratspräsidentschaft gehalten. Wenn ich richtig aufgepaßt habe, war ich der einzige (nach den salbungsvollen Einführungsworten), der auch nur das Wort »freedom of speech« in den Mund genommen hat bei dieser EU-Tagung. Aus meiner handvoll Tweets kann man mein Fazit zusammenbasteln:

Mit dieser EU werde ich nicht warm: Die reden hier die ganze Zeit ueber Strafen und Regulierung und staatliche inhaltliche Kontrolle. (15.27 Uhr) Anscheinend sagt genau niemand etwas zum Thema Meinungs- und Pressefreiheit, von Selbstregulierung haelt auch niemand was. Creepy.(15.29 Uhr) Hier trifft frommer Regulierungsglaube auf Freiheitsrechte. (11.27 Uhr)

So wenig überraschend das für mich ist (über die EU-Regulierungsfrömmigkeit habe ich ja schon mal in Sachen Maultasche geschrieben), so schade finde ich das: Soll Geschlechtergerechtigkeit tatsächlich nur mit obrigkeitsstaatlichen Methoden erreicht werden, durch Umerziehung, Sanktion und Zwang? Wo sind die liberalen Ansätze?
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Kritik am Freiburger Uni-Rätesystem

Einige Semester habe ich mich in der Hochschulpolitik engagiert; bewußt immer nur als Mitglied der u-Fachschaft Philosophie, nie auf höherer Ebene: Mein Grundsatz ist, keine Ämter mit imperativem Mandat anzunehmen, und darauf baut das Freiburger alternative Hochschulpolitikmodell, das u-Modell, auf. Ein Kritikpapier, das dieser Tage im u-asta diskutiert wird, bestätigt mich darin.
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Jugendschutz, Familie und Paternalismus

Kann man seinen Willen nicht direkt anderen aufzwingen, weil die Einmischung in anderer Leute Angelegenheiten gar zu unverfroren wirkt, gibt es ein Patentrezept: Die Familie und ihr Schutz. Ein besonders apartes Beispiel gab es vor 30 Jahren im Spiegel zu bewundern anläßlich der Diskussion um die Genehmigung von Privatfernsehen:

Justizminister Vogel hat eine mögliche Verfassungsänderung schon vorbedacht. Seiner Ansicht nach ist die nach Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Informationsfreiheit „eingeschränkt“ durch den Artikel 6, der die Familie schützt. Vogel: „Wir können doch nicht zulassen, daß durch Informationsüberflutung die Privatheit der Familie zerstört wird.“ (Der Spiegel 40/1979 vom 1. 10. 1979, Seite 21, via Holgi)

Diese Argumentation ist freilich besonders perfide: Um die Privatheit der Familie zu schützen, mischt man sich in ihre Angelegenheit ein.
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Vegetarier sein – Philosophisch.

Ich wurde gefragt, ob mein Philosophiestudium einen Einfluß darauf hatte, daß ich Vegetarier bin. Ethik, und noch dazu angewandte, war nie mein Fachgebiet. Ein bißchen was habe ich aber doch mitgenommen, auch auf Umwegen. Im wesentlichen waren das Kant, Peter Singer und Aristoteles.
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